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April 2026: SoundGuardian- Berechtigungsanfrage oder Abmahnung wegen Video / Lied auf TikTok / Instagram erhalten? Was Betroffene jetzt wissen sollten

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(16 Bewertungen)15.03.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Auch im April 2026 (Stand 01.04.2026)  berichten weiterhin zahlreiche Betroffene über Schreiben (Berechtigungsanfrage) der SoundGuardian GmbH. Die Forderungen betreffen häufig die angeblich unberechtigte Nutzung bestimmter Musiktitel in Videos auf Plattformen wie TikTok oder Instagram.

Die Abmahnungen werden häufig durch Prof. Pascal Amann von Amann Rechtsanwälte ausgesprochen und erreichen Betroffene meist per Post.

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte unbedingt besonnen reagieren. Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt, gleichzeitig sollten Fristen unbedingt eingehalten werden.

Dieser Beitrag erklärt, worum es bei den aktuellen SoundGuardian-Schreiben geht und wie Betroffene richtig reagieren können.

1. Hintergrund der aktuellen SoundGuardian-Abmahnungen

In vielen Fällen wird Nutzern sozialer Netzwerke vorgeworfen, Musikstücke ohne ausreichende Lizenz in Videos eingebunden und anschließend öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Vorwürfe beziehen sich beispielsweise auf Titel wie:

  • „Run Away“
  • „Never Let Me Down“
  • „We Are Young“ – Beachbag
  • „Mein kleines Herz (Bam Bak)“ – Darius & Finlay, MartinBepunkt & Shaun Baker
  • „Girls Just Wanna Have Fun“ – MATTN & Stavros Martina & Kevin D
  • „Pump It Up“ – Nari, Stefano Pain, Tava & Luciana
  • „Wonderful Life“ – Marc Korn, Semitoo & Jaycee Madoxx
  • „Beachball“ – Nalin & Kane
  • „9 PM (Till I Come)“ – ATB

Nach Darstellung der Rechteinhaber soll die Verwendung dieser Musikstücke ohne entsprechende Lizenz erfolgt sein.

Besonders häufig betrifft dies Videos, die im Zusammenhang mit gewerblichen Social-Media-Accounts veröffentlicht wurden.

 

2. Was wirft SoundGuardian den Betroffenen 2026 konkret vor?

In den Abmahnschreiben wird regelmäßig behauptet, dass die Rechteinhaber über exklusive Nutzungsrechte an bestimmten Tonaufnahmen verfügen.

Den Betroffenen wird vorgeworfen,

  • Musikstücke ohne Genehmigung in Videos eingebunden zu haben
  • diese Videos öffentlich auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht zu haben
  • dadurch eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung vorgenommen zu haben.

Ein entscheidender Punkt ist dabei die Frage, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Gerade hier lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung.

 

3. Welche Forderungen enthält eine SoundGuardian-Abmahnung bzw. Berechtigungsanfrage?

 

Typischerweise werden mehrere Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht.

In einem aktuellen Fall wurde beispielsweise eine Zahlung von 5.750 € zuzüglich Umsatzsteuer für die Nutzung eines einzelnen Musikstücks verlangt.

Zusätzlich können weitere Forderungen gestellt werden, etwa:

  • Zahlung einer Lizenzgebühr oder Schadensersatz
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Nutzung des betreffenden Musikstücks

Betroffene sollten solche Forderungen nicht vorschnell akzeptieren oder bezahlen, ohne den Sachverhalt juristisch prüfen zu lassen.

 

4. Wie sollten Betroffene auf eine SoundGuardian-Berechtigungsanfrage reagieren?

Wer eine Abmahnung erhält, sollte einige wichtige Grundregeln beachten.

 

a. Fristen unbedingt ernst nehmen

Ein Abmahnschreiben sollte niemals ignoriert werden. Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann dies zu weiteren rechtlichen Schritten führen – beispielsweise zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage.

b. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben

Betroffene sollten zunächst keinen direkten Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen und auch keine unüberlegten Stellungnahmen abgeben.

Unbedachte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

c. Keine vorschnelle Zahlung leisten

Auch wenn die Forderung auf den ersten Blick plausibel erscheinen mag, sollte keine Zahlung erfolgen, bevor die rechtliche Situation geprüft wurde.

In vielen Fällen bestehen durchaus Ansatzpunkte für eine Verteidigung.

 

5. Sind die Forderungen von SoundGuardian immer berechtigt?

Nicht jede Abmahnung wegen Musiknutzung in sozialen Netzwerken ist automatisch rechtlich durchsetzbar.

Entscheidend sind unter anderem folgende Fragen:

  • Liegt tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vor?
  • Ist der Betroffene tatsächlich für die Veröffentlichung verantwortlich?
  • Bestehen möglicherweise Lizenzrechte über die Plattform selbst?
  • Sind die geltend gemachten Forderungen angemessen oder überhöht?

Je nach Einzelfall können Forderungen reduziert oder vollständig zurückgewiesen werden.

 

6. Einigungsmöglichkeiten bei berechtigter Abmahnung

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht zwangsläufig ein Gerichtsverfahren.

In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Lösung erreicht werden, beispielsweise durch:

  • Vergleichsverhandlungen
  • Reduzierung der Forderung
  • rechtssichere Beendigung der Angelegenheit

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dabei helfen, Kosten und Risiken deutlich zu reduzieren.

7. Kostenlose Ersteinschätzung bei einer SoundGuardian-Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung der SoundGuardian GmbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Senden Sie uns das Abmahnschreiben einfach unverbindlich zu oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0
E-Mail: info@drnewerla.de

Unsere Kanzlei berät Mandanten bundesweit im Bereich der Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen und entwickelt für jeden Fall eine individuelle Strategie.

 

Autor: Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

 

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Spezialist für Abmahnungsverteidigung

Besuchen Sie auch gerne unsere Webseite rund um das Thema "Abmahnungsverteidigung"

 

 

 

Häufige Fragen zu SoundGuardian-Abmahnungen (FAQ) – TikTok & Social Media Musiknutzung

 

1. Handelt es sich bei SoundGuardian-Berechtigungsanfragen um Betrug oder Abzocke?


Berechtigungsanfragen, die im Auftrag der SoundGuardian GmbH verschickt werden, sind rechtlich ernstzunehmende Schreiben und keine unseriöse Masche. Die Forderungen betreffen in der Regel Urheberrechtsverstöße bei der Nutzung geschützter Musik in Social-Media-Videos, etwa auf TikTok oder Instagram. Ob die Abmahnung  in Ihrem konkreten Einzelfall tatsächlich gerechtfertigt ist, sollte jedoch immer individuell geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei mit fundierter juristischer Expertise.

 

2. Welche Musikrechte vertritt die SoundGuardian GmbH?


Die SoundGuardian GmbH fungiert als Rechteinhaber und Rechteverwerter von Musikstücken. Ziel ist die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche, insbesondere bei unlizenzierter Nutzung von Tonaufnahmen in Videos auf Social Media. Die vertretenen Künstler und Titel wechseln, enthalten aber meist aktuelle Chart-Hits und populäre Songs. Beispiele sind:

Aktuell abgemahnte Musikstücke:

  • „Girls Just Wanna Have Fun“ – MATTN vs Stavros Martina & Kevin D
  • „Run Away“ – SoundGuardian Rechteinhaber
  • „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ – Darius & Finlay, MartinBepunkt & Shaun Baker
  • „Paradise“ – VIZE & Leony
  • „Pump it Up“ – Nari, Stefano Pain, Tava, Luciana
  • „We Are Young“ – Beachbag
  • „Komodo (Hard Nights) [Paul Keen & KYANU Remix]“ – R.I.O. & U-Jean
  • „Wonderful Life“ – Marc Korn, Semitoo, Jaycee Madoxx
  • „Faded Love“ – Leony
  • „Irrenhaus“ – Harris & Ford & Outsiders
  • „Toca Toca“ – Fly Project
  • „Outside World“ – Sunbeam
  • „9 PM 'Till I Come“ – ATB
  • „Light“ – Jerome
  • „Wohin willst du (Extended Mix)“ – Gestört aber Geil
  • „Ab geht die Post“ – Drillheadz
  • „So schmeckt der Sommer“ – Gestört aber Geil
  • „Ich & Du“ – Gestört aber Geil
  • „Beachball (Vocal Radio Edit)“ – Nalin & Kane
  • „Summer Jam (Radio Edit)“ – The Underdog Project
  • „Like I Love You“ – The Hitmen
  • „Never Let Me Down“ – VIZE & Tom Gregory

 

3. Warum habe ich eine Berechtigungsanfragen von SoundGuardian erhalten?


Ein Abmahnschreiben wird versendet, wenn ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Musik in einem Video ohne entsprechende Lizenz auf Social Media veröffentlicht. Dies betrifft häufig TikTok- oder Instagram-Videos, in denen Musik als Hintergrund gespielt wird. Auch wenn Plattformen wie TikTok bestimmte Musikkataloge lizenzieren, heißt das nicht automatisch, dass jede Nutzung erlaubt ist, insbesondere bei kommerziellen oder werblichen Kontexten. SoundGuardian tritt hier stellvertretend für die Rechteinhaber auf und fordert die entsprechenden Ansprüche ein.

 

4. Wie sollte ich reagieren, wenn ich eine SoundGuardian-Abmahnung erhalte?


Bei Eingang einer Abmahnung oder berechtigungsanfrage ist es wichtig, überlegt zu handeln:

  • Keine Zahlungen leisten oder Unterlassungserklärungen unterschreiben, bevor die Abmahnung geprüft wurde.
  • Keinen direkten Kontakt mit der SoundGuardian GmbH aufnehmen.
  • Fristen einhalten, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
  • Juristische Beratung einholen – z. B. durch eine kostenlose Ersteinschätzung unserer Kanzlei.

 

5. Welche Folgen drohen, wenn die Berechtigungsanfrage ignoriert wird?
Ignorieren Sie ein Schreiben von SoundGuardian, kann dies zu gerichtlichen Verfahren führen, einschließlich:

  • Mahnbescheid
  • Unterlassungsklage
  • Zahlungsaufforderungen mit zusätzlichen Gebühren

Solche Verfahren sind oft kostenintensiv und können leicht vermieden werden, wenn rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Ersteinschätzung und übersenden Sie uns Ihr SoundGuardian-Schreiben per E-Mail (info@drnewerla.de ).

 

 

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