Darf ein Arbeitgeber Homeoffice einfach streichen?
Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf zeigt: Der Arbeitgeber kann eine bestehende Homeoffice-Regelung nicht ohne nachvollziehbare Gründe aufheben.
Das Gericht stellte klar: Auch beim Thema Homeoffice, mobiles Arbeiten und Rückkehr ins Büro muss der Arbeitgeber sein Direktionsrecht sorgfältig ausüben und die Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmer angemessen abwägen.
Eine langjährige Homeoffice-Praxis darf daher nicht beliebig beendet werden. Pauschale Gründe wie angebliche Kommunikationsprobleme reichen nicht automatisch aus.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Entscheidung: Der Entzug von Homeoffice kann rechtlich überprüfbar sein.
Für Arbeitgeber gilt: Änderungen von Homeoffice-Regelungen sollten gut begründet und dokumentiert werden.
Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Arbeitsrecht, Homeoffice, Versetzung und Kündigungsschutz.
➡️ Zum vollständigen Beitrag:
https://www.assbo.de/
#Arbeitsrecht #Homeoffice #Arbeitsgericht #Kündigungsschutz










