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Arbeitsgericht Berlin urteilt über Kündigung nach umstrittenem YouTube-Video

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 37 Ca 12701/23) wurde die Kündigung eines Auszubildenden des Springer-Konzerns für rechtmäßig erklärt. Der Auszubildende hatte ein kontroverses Video auf YouTube veröffentlicht.

Auszubildender entlassen nach kritischem YouTube-Video zu Unternehmensbericht

Ein junger Mediengestalter begann im September 2023 eine Ausbildung beim Springer-Konzern. Nach einem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, zu dem sich der Konzern pro Israel positionierte, lud der Auszubildende ein Video auf YouTube hoch.

Das Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ kritisierte die Berichterstattung des Konzerns über den Vorfall. Zusätzlich änderte er sein Profilbild auf der Plattform „Teams“ zu „I don’t stand with Israel“. Springer sah darin eine Verletzung seiner Unternehmenswerte und sprach daraufhin zwei fristlose Kündigungen während der Probezeit aus.

Der Auszubildende verteidigte sich mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit und berief sich auf das Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB.

Gericht bestätigt Kündigung eines Auszubildenden

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die erste Kündigung aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung als unwirksam. Die zweite Kündigung jedoch wurde als gültig angesehen.

Die Richter argumentierten, dass während der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe eines Grundes beendet werden kann. Die Entlassung wurde nicht als Maßregelung, sondern als legitime Wahrnehmung unternehmerischer Interessen betrachtet. Das Gericht führte weiter aus, dass die in dem YouTube-Video geäußerte Kritik nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Beide Parteien haben die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.

Tipp: In einem Unternehmen tätige Personen sollten sich der potenziellen Konsequenzen bewusst sein, die die Veröffentlichung von Meinungen, die als kritisch gegenüber den Unternehmenswerten wahrgenommen werden könnten, nach sich ziehen kann. Besonders während der Probezeit sollten Angestellte und Auszubildende bedenken, dass ihre Anstellung leichter beendet werden kann.

Symbolgrafik:© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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