Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)01.02.2024 Arbeitsrecht

Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen.

Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich:

Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses, die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, wonach sich der Kläger in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet. Im Rahmen von im einzelnen streitigen Umständen wünschte der Kläger, dass ihm eine Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ausgestellt werde. Die Beklagte erteilte ihm schließlich eine solche Bescheinigung und trug im Prozess vor, dies habe sie aus Gefälligkeit dem Kläger gegenüber getan. Der Kläger leitet aus der zweiten Bescheinigung ab, dass die Beklagte sein Arbeitsverhältnis entfristet habe. Außerdem habe sich der Geschäftsführer der Beklagten bei Abgabe der Bescheinigung in einer Weise geäußert, dass der Kläger auf die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses über das Befristungsende hinaus habe vertrauen können. Schließlich müsse die Beklagte ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten, weil er allein wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt werde, wenn die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum Befristungsende auslaufen lasse.

Das Gericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortgesetzt worden sei. Aus der dem Kläger erteilen Arbeitsbescheinigung und den Umständen ihres Zustandekommens konnte nicht gefolgert werden, die Beklagte habe dadurch mit dem Kläger einen Vertrag über die Entfristung seines Arbeitsverhältnisses geschlossen. Auch die letzte, über ein „unbefristetes Arbeitsverhältnis“ ausgestellte Bescheinigung begründet kein Vertrauen des Klägers, das Arbeitsverhältnis sei damit entfristet worden oder werde später entfristet. Mit der Bescheinigung hat die Beklagte nicht zu erkennen gegeben, sich gegenüber dem Kläger rechtlich binden zu wollen. Eine Entfristung folgt auch nicht aus den mündlichen Äußerungen des Geschäftsführers im Februar 2023 anlässlich der Ausstellung der Bescheinigung. Selbst wenn zuträfe, welche Äußerungen der Geschäftsführer nach Darstellung des Klägers abgeben haben soll, lassen sie nicht den Schluss darauf zu, die Beklagte habe sich damit in rechtlich bindender Weise mit dem Kläger über die Entfristung geeinigt. Schließlich konnte das Gericht auch keinen Zusammenhang zwischen dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses und der Betätigung des Klägers als Betriebsratsmitglied feststellen.

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern (1 Bewertung)
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Arbeitnehmer-Überwachung – was ist erlaubt?
02.01.2025Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

Im Zuge des technologischen Fortschritts haben viele Chefs begonnen, spezielle Software zur Überwachung des Arbeitsverhaltens ihrer Mitarbeiter einzusetzen . Dabei können sie beispielsweise das Internetverhalten, die Arbeitszeiten oder die Produktivität der Angestellten kontrollieren . Doch der rechtliche Rahmen für solche Überwachungsmaßnahmen ist vielfach unklar und umstritten. Wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Angelegenheiten regelt , wie beispielsweise das Surfen im Internet oder das Einkaufen online, kann dies Konsequenzen haben. Auch das Überziehen der Mittagspause oder das vorzeitige Abmelden vom Arbeitsplatz können als Vergehen angesehen werden. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit der Chef das Recht hat, das Verhalten seiner...

weiter lesen weiter lesen

Darf der Arbeitgeber den Internet-Verlauf des Arbeitnehmer überprüfen?
02.01.2025Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

In der heutigen Arbeitswelt ist das Internet ein unverzichtbares Werkzeug für die meisten Berufe . Ohne Online-Zugang können viele Arbeitsabläufe nicht mehr effizient abgewickelt werden. jedoch stellt sich die Frage, wie weit Arbeitgeber gehen dürfen, um die Nutzung dienstlicher Computer zu überwachen. Fast jeder Job erfordert heutzutage die Verwendung eines Computers mit Internetzugang . Aber was passiert, wenn Mitarbeiter den dienstlichen Computer auch für private Zwecke nutzen? Dürfen Arbeitgeber überwachen, wann und wie lange ihre Angestellten im World Wide Web surfen, um sicherzustellen, dass keine Regeln verletzt werden? Diese Frage führt oft zu Unsicherheit und Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern . Es ist wichtig zu klären, unter welchen...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BAG: Zweifel an ausländischer AU-Bescheinigung rechtens
07.02.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
BAG: Zweifel an ausländischer AU-Bescheinigung rechtens

Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 284/24 ) entschied, dass eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelbar ist, wenn Umstände vorliegen, die bei gesamthafter Betrachtung ernste Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen. Streit um Krankschreibung: Arbeitgeber verweigert Lohnzahlung Der Kläger war seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten tätig und verdiente zuletzt 3.612,94 Euro brutto monatlich. In der Vergangenheit reichte er mehrfach Krankschreibungen direkt nach Urlaubszeiten ein.  Im Jahr 2022 hielt er sich vom 22. August bis 9. September in Tunesien auf. Kurz vor Urlaubsende informierte er seinen Arbeitgeber per E-Mail über eine bis 30. September 2022 attestierte Arbeitsunfähigkeit. Die Krankschreibung eines tunesischen Arztes vom 7....

weiter lesen weiter lesen

Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds durch die Freie Universität Berlin rechtmäßig
29.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds durch die Freie Universität Berlin rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere wenn Äußerungen die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. AG Berlin: Hintergrund des Urteils  Ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin hatte in einem öffentlich zugänglichen Internetbeitrag massive Kritik an der Universitätsleitung geäußert. Unter anderem wurde dieser vorgeworfen, "antidemokratische Praktiken" zu verfolgen. Die Universität wertete diese...

weiter lesen weiter lesen
Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten: Neue Vorgaben des EuGH
28.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten: Neue Vorgaben des EuGH

Am 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer erfasst werden kann. Diese Entscheidung löst wichtige Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten aus und wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage auf. Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle? Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ( C-531/23 )   sorgt für Klarheit – und zugleich für Herausforderungen. In einer Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle zunehmen, kommt die Frage auf, wie Arbeitszeiten insbesondere in privaten Haushalten erfasst werden sollen. Hausangestellte, die bisher oft in einer rechtlichen Grauzone arbeiteten, stehen nun im Fokus einer...

weiter lesen weiter lesen

Was bedeutet eigentlich Kulanz?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)24.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Was bedeutet eigentlich Kulanz?

Kulanz bezeichnet das freiwillige Entgegenkommen eines Unternehmens, ohne rechtliche Verpflichtung einem Kunden eine Leistung zu erbringen oder auf bestimmte Rechte zu verzichten. Sie ist ein Instrument des guten Willens, das oft im Rahmen von Service und Kundenbindung angewendet wird, jedoch nicht rechtlich einklagbar ist. Der Begriff Kulanz spielt im deutschen Recht und Geschäftsleben eine zentrale Rolle, insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht und Verbraucherschutz. Unternehmen nutzen Kulanz, um Kundenbeziehungen zu stärken und Konflikte außergerichtlich zu lösen. Dennoch birgt der Einsatz von Kulanz auch rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Rechtliche Einordnung des Begriffs Kulanz Im deutschen Recht ist Kulanz kein fest definierter juristischer Begriff. Sie basiert vielmehr auf freiwilligen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Premium
5,0 SternSternSternSternStern (832) Info Icon
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adresse Icon
Heumarkt 50
50667 Köln


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (832 Bewertungen)