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Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten: Neue Vorgaben des EuGH

Am 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer erfasst werden kann. Diese Entscheidung löst wichtige Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten aus und wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage auf.

Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle?

Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung (C-531/23) sorgt für Klarheit – und zugleich für Herausforderungen. In einer Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle zunehmen, kommt die Frage auf, wie Arbeitszeiten insbesondere in privaten Haushalten erfasst werden sollen. Hausangestellte, die bisher oft in einer rechtlichen Grauzone arbeiteten, stehen nun im Fokus einer europaweit bindenden Regelung.

Hintergründe des EuGH-Urteils

  • Ausgangspunkt: Der Fall C-531/23 wurde durch ein Verfahren aus einem EU-Mitgliedstaat initiiert, demzufolge Hausangestellte systematisch Überstunden leisteten, ohne dass diese dokumentiert wurden. Der EuGH stellte klar, dass auch Hausangestellte unter die EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen. Artikel 3 der Richtlinie 2003/88/EG verlangt eine Mindestarbeitszeitregelung und explizit die Erfassung der Arbeitszeiten, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.
  • Laut der Entscheidung sind auch Arbeitgeber von Hausangestellten verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen zu verbessern und Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zu vermeiden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Arbeitgeber handelt.

Aktuelle Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Grundsätze der Arbeitszeit. Seit dem Grundsatzurteil des BAG vom 13. September 2022 ist klar, dass Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten müssen. Doch wie verhält es sich bei Hausangestellten?

Bislang bestand die Ansicht, dass Arbeitszeiterfassungssysteme in der Regel in Betrieben verpflichtend sind, während angenommen wurde, dass private Arbeitgeber von Hausangestellten oft davon ausgenommen seien. Das EuGH-Urteil schafft hier eine neue Grundlage. Auch in privaten Haushalten muss zukünftig ein System etabliert werden, das die Arbeitszeit von Hausangestellten dokumentiert.

Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt private Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Viele von ihnen sind keine Experten in arbeitsrechtlichen Fragen und könnten Schwierigkeiten haben, geeignete Systeme einzuführen. Dennoch bietet der Markt bereits Lösungen wie digitale Zeiterfassungstools. Es können aber auch einfache handschriftliche Dokumentationen den Anforderungen gerecht werden.

Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Praxis

Das Urteil des EuGH stärkt die Rechte von Hausangestellten, indem es eine durchgängige Arbeitszeiterfassung vorschreibt. Dadurch werden Überstunden dokumentiert und angemessen vergütet, was zugleich Transparenz über die geleisteten Arbeitsstunden schafft. 

Für private Haushalte als Arbeitgeber bringt dies jedoch Herausforderungen mit sich: Sie müssen sich mit den neuen rechtlichen Anforderungen vertraut machen, ein geeignetes Zeiterfassungssystem wählen und die Dokumentation ordnungsgemäß führen. Verstöße gegen diese Regelungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen und möglicherweise Bußgelder nach sich ziehen.

Praktische Tipps für die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung

  • Digitale Tools nutzen: Apps und Software zur Arbeitszeiterfassung sind einfach zu bedienen und bieten große Flexibilität.
  • Regelmäßige Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitszeiten täglich dokumentiert werden.
  • Klare Kommunikation: Besprechen Sie mit Ihren Hausangestellten, wie die Zeiterfassung organisiert wird, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zusammenfassung

Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten in privaten Haushalten. Auch wenn die Umsetzung für Arbeitgeber zunächst Herausforderungen mit sich bringt, sorgt sie langfristig für mehr Transparenz und Fairness. Diese Regelungen sind nun konsequent in nationales Recht umzusetzen, um die EU-weite Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Symbolgrafik:© fotomek - stock.adobe.com

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