Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Arbeitszeiterfassung – Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)20.10.2025 Arbeitsrecht

Seit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof von 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 besteht in Deutschland eine systematische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Für Arbeitgeber heißt das: Wer kein rechts-sicheres System zur Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Unterbrechungen nutzt, setzt sich Risiken wie Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus.


1. Hintergrund

Das EuGH-Urteil forderte ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur täglichen Zeiterfassung. 

  •  Anschließend stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen — auch ohne gesondertes Gesetz. 
  •  Eine gesetzliche Neuregelung mit elektronischer Pflichtzeiterfassung ist in Vorbereitung. 


2. Wer ist betroffen & was muss erfasst werden?

  • Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber betroffen – unabhängig von Branche oder Größe. 
  •  Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – einschließlich Pausen und Arbeitsunterbrechungen. 
  •  Auch für Mitarbeitende im Homeoffice oder mobil tätige gilt die Pflicht uneingeschränkt. 


3. Umsetzungstipps für den Arbeitgeber

  • Ist-Zustand prüfen: Wie wird aktuell im Unternehmen Arbeitszeit erfasst?
  • Systemwahl: Digitale Lösung, App oder manuelle Tabelle – abhängig von Betriebsgröße und Ausstattung. 
  • Datenschutz sicherstellen: Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten – DSGVO-konform speichern, Zugriff regeln. 
  • Mitarbeitende informieren: Klar kommunizieren, warum und wie erfasst wird.
  • Verantwortlichkeiten festlegen: Wer dokumentiert, kontrolliert und wertet die Daten aus? 
  • Archivieren: Daten idealerweise mindestens zwei Jahre aufbewahren – wichtig bei späteren Arbeitsrechtsstreitigkeiten. 


4. Praktische Relevanz

In der Praxis greifen Gerichte bereits auf erfasste Arbeitszeiten zurück – etwa bei Überstundenvergütungs- oder Arbeitszeitgesetz-Konflikten. 

  •  Besonders bei Unternehmen mit Teilzeit, Schichtarbeit oder hybriden Arbeitsmodellen ist eine transparente Zeiterfassung heute unverzichtbar. 


Arbeitgeber sollten das Thema Zeiterfassung nicht auf die lange Bank schieben. Eine frühzeitige, durchdachte und datenschutzsichere Umsetzung schafft Rechtssicherheit und schützt vor buß- und arbeitsrechtlichen Risiken.

Benedikt Sommer - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Benedikt Sommer

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Kündigung: Was gilt?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.11.2025Benedikt SommerArbeitsrecht
Herr  Benedikt  Sommer

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage: Darf der ehemalige Mitarbeiter direkt bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder in derselben Branche selbstständig tätig werden? Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schützt den Arbeitgeber – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Wesentliches im Überblick: Während des Arbeitsverhältnisses gilt automatisch ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB) – auch wenn im Arbeitsvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist.  Nach Vertragsende greift dieses gesetzliche Verbot nicht mehr. Nur ein ausdrücklich vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann gelten.  Bedingungen für Wirksamkeit: Schriftform erforderlich...

weiter lesen weiter lesen

Abfindung verhandeln – was Sie wissen sollten
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)17.10.2025Benedikt SommerArbeitsrecht
Herr  Benedikt  Sommer

1. Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch Ein genereller Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei ausdrücklichem Angebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG), bei Sozialplan oder einer tarifvertraglichen bzw. vertraglichen Regelung – ist eine Abfindung verbindlich.  Wann lohnt sich Verhandeln? Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags In beiden Fällen kann eine Abfindung als Gegenleistung für den Verzicht auf Rechtsmittel oder zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung angeboten werden.   2. Wovon hängt die Höhe ab? Typischer Anhaltspunkt ist ein halbes Bruttomonatsgehalt...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Frankfurt: Fristlose Kündigung wegen Kontrollpflichtverstoß
15.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
OLG Frankfurt: Fristlose Kündigung wegen Kontrollpflichtverstoß

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 15/24 ) entschied, dass ein Geschäftsführer wegen mangelhafter Kontrolle rechtswidriger Vorteilsgewährungen an Betriebsratsmitglieder wirksam fristlos gekündigt werden durfte. Streit um Tantieme und Vergütungsansprüche Die Beklagte betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Wiesbaden. Der Kläger war seit 2014 als Geschäftsführer tätig und zuletzt unter anderem im Bereich Personal eingebunden. Im Herbst 2021 erhielt die Stadt Wiesbaden mehrere anonyme Meldungen, die mögliche Pflichtverletzungen innerhalb der Unternehmensführung betrafen. Daraufhin leitete die Beklagte eine umfassende Aufklärung ein und beauftragte eine externe Kanzlei mit der Untersuchung. Auf Grundlage eines Zwischenberichts vom Ende Februar 2022 sprach die Beklagte Anfang März...

weiter lesen weiter lesen

LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam
12.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 699/24 ) hat entschieden, dass eine Kündigung wegen in der Nachtschicht geäußerter, derb formulierter Kritik an der Schichtführung unwirksam ist, weil die Äußerung nicht als gravierende persönliche Beleidigung zu bewerten war. Konflikt in der Nachtschicht und türkische Aussage Der Kläger war seit 2020 bei der Beklagten beschäftigt, die als Teil einer Handelsgruppe ein Verteilzentrum betreibt, und arbeitete zuletzt als „Sortation Associate“ in einer festen Dauernachtschicht. Mit Schreiben vom 09.04.2024 erhielt er von der Arbeitgeberin zwei Abmahnungen: Eine wegen des Vorwurfs, seinen Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen zu haben, sowie eine weitere wegen angeblicher Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten. Diese Maßnahmen bildeten den Hintergrund für die...

weiter lesen weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens
11.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat in seiner Entscheidung vom 13. August 2025 ( Az. 2 SLa 735/24 ) klargestellt, dass die bewusste Abgabe wahrheitswidriger Aussagen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung bei einer Falschaussage vor Gericht (Prozessbetrug) und betont die hohen Anforderungen an die beiderseitige Treuepflicht. Falschaussage gegen den Arbeitgeber vor Gericht: Rechtliche Grundlagen Das deutsche Arbeitsrecht basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis , das sich aus der Treuepflicht ergibt (§ 241 Abs. 2 BGB). Diese Pflicht bindet beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen . Wird diese Pflicht in einem Maße verletzt, das die Fortsetzung des...

weiter lesen weiter lesen

LAG Düsseldorf stärkt Anspruch auf Lohnfortzahlung
09.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Düsseldorf stärkt Anspruch auf Lohnfortzahlung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 138/25 ) hat einem Elektroniker Entgeltfortzahlung zugesprochen, der wegen starker Spannungskopfschmerzen im Zusammenhang mit einem Konflikt am Arbeitsplatz arbeitsunfähig geschrieben war. Kündigung, Konflikt und Krankmeldung Der Kläger war bei einem Serviceunternehmen eines Verkehrsbetriebs als Elektroniker beschäftigt. Mit Schreiben vom 15.03.2024 erklärte er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2024. Die Personalabteilung wies ihn darauf hin, dass tarifvertraglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gelte und das Arbeitsverhältnis deshalb erst zum 31.05.2024 enden könne. Darauf reagierte der Kläger verärgert, beschwerte sich bei seinem Vorgesetzten und kündigte an, gleichwohl zum 30.04.2024 nicht mehr arbeiten zu wollen. Tatsächlich...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Benedikt  Sommer Premium
Benedikt Sommer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adresse Icon
Märkisches Ufer 34
10179 Berlin



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: