Seit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof von 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 besteht in Deutschland eine systematische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Für Arbeitgeber heißt das: Wer kein rechts-sicheres System zur Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Unterbrechungen nutzt, setzt sich Risiken wie Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus.
1. Hintergrund
Das EuGH-Urteil forderte ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur täglichen Zeiterfassung.
- Anschließend stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen — auch ohne gesondertes Gesetz.
- Eine gesetzliche Neuregelung mit elektronischer Pflichtzeiterfassung ist in Vorbereitung.
2. Wer ist betroffen & was muss erfasst werden?
- Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber betroffen – unabhängig von Branche oder Größe.
- Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – einschließlich Pausen und Arbeitsunterbrechungen.
- Auch für Mitarbeitende im Homeoffice oder mobil tätige gilt die Pflicht uneingeschränkt.
3. Umsetzungstipps für den Arbeitgeber
- Ist-Zustand prüfen: Wie wird aktuell im Unternehmen Arbeitszeit erfasst?
- Systemwahl: Digitale Lösung, App oder manuelle Tabelle – abhängig von Betriebsgröße und Ausstattung.
- Datenschutz sicherstellen: Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten – DSGVO-konform speichern, Zugriff regeln.
- Mitarbeitende informieren: Klar kommunizieren, warum und wie erfasst wird.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Wer dokumentiert, kontrolliert und wertet die Daten aus?
- Archivieren: Daten idealerweise mindestens zwei Jahre aufbewahren – wichtig bei späteren Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
4. Praktische Relevanz
In der Praxis greifen Gerichte bereits auf erfasste Arbeitszeiten zurück – etwa bei Überstundenvergütungs- oder Arbeitszeitgesetz-Konflikten.
- Besonders bei Unternehmen mit Teilzeit, Schichtarbeit oder hybriden Arbeitsmodellen ist eine transparente Zeiterfassung heute unverzichtbar.
Arbeitgeber sollten das Thema Zeiterfassung nicht auf die lange Bank schieben. Eine frühzeitige, durchdachte und datenschutzsichere Umsetzung schafft Rechtssicherheit und schützt vor buß- und arbeitsrechtlichen Risiken.









