Verkehrsrecht

Auch das Fahren eines E-Rollers unter Drogeneinfluss kann zum Führerscheinentzug führen

Zuletzt bearbeitet am: 01.04.2023

Zweibrücken. Wer einen E-Scooter unter dem Einfluss von zu viel Alkohol oder illegalen Drogen fährt, muss mit eine Führerscheinentzug rechnen. Das „Regelfahrverbot“ ist unabhängig von der Fahrzeugart und gilt daher auch für Elektroroller, so das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) in Zweibrücken, das am 28.03.2022 bekanntgegeben wurde (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40 /21). In den Instanzgerichten ist dies bisher umstritten.

Der Beschwerdeführer wurde von der Polizei kontrolliert, als er mit einem Elektroroller unterwegs war. In einer Blutprobe wurden Kokain und verschiedene andere Betäubungsmittel vorgefunden. Vom Amtsgericht Kaiserslautern wurde ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und der Führerschein für einen Monat eingezogen.

Vom OLG Zweibrücken wurde dies nun bestätigt. Bei den festgestellten Blutwerten entspreche die Strafe dem üblichen „Regelfahrverbot“. Hiermit wird ein zeitlich befristetes Fahrverbot bezeichnet, das laut Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsgesetz als „Regelbuße“ vorgesehen ist, z. B.  auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung oder Unterschreitung eines Mindestabstands.

Das OLG ließ das Argument nicht gelten, dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkohol- und Drogeneinfluss für andere weniger gefährlich sei als das Autofahren. Denn beim Thema Gefährdung komme es weniger auf das Gewicht und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs an als auf „die Wahrscheinlichkeit, andere Verkehrsteilnehmer mit einer unsicheren oder nicht berechenbaren Fahrweise mit weiteren möglichen Folgewirkungen zu beeinflussen“.

Aber auch E-Scooter selbst stellten aufgrund der Fahrzeugmasse und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ein erhebliches Risiko- und Verletzungspotential für Dritte dar. Die Beschleunigung sei viel größer als die eines Fahrrads. Laut dem schriftlich veröffentlichten OLG-Urteil vom 29.06.2021 könnten plötzliche Lenkbewegungen oder Gleichgewichtsstörungen aufgrund der kleinen Räder deutlich eher zu kritischen Verkehrssituationen führen.

Bisher war bei den Gerichten umstritten, inwieweit die Grenzwerte für Alkohol und Drogen für Fahrverbote bei Auto- und Motorradfahrer auch für E-Scooter gelten. Bei Radfahrern gelten höhere Werte. Nach dem Konsum von Alkohol müssen sie in der Regel erst nach 1,6 Promille Alkohol im Blut mit einem vorübergehenden Führerscheinentzug rechnen, Autofahrer hingegen bereits ab 0,5 Promille.

Quelle: © Fachanwalt.de

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