Strafrecht

Auch früher schon war ein gefälschter Impfausweis strafbar

14.06.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 17.09.2024

Celler. Schon vor dem 24. November 2021 war die Verwendung eines gefälschten Impfpasses zur Erlangung eines Impfzertifikates in einer Apotheke strafbar. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Celle (OLG) in seinem am Montag, 13. Juni 2022, verkündeten Urteil (Az.: 1 Ss 6/22). Die Frage ist zwischen Gerichten umstritten. Mit dem Celler-Urteil gibt es nun jedoch eine deutliche Mehrheit bei den Obergerichten, die eine Strafbarkeit annehmen.

In § 279 des Strafgesetzbuches ist der „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ geregelt. In seiner früheren Fassung war nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar, seit dem 24. November 2021 wird aber generell „Täuschung im Rechtsverkehr“ geahndet.

Eine verbreitete Meinung in der Literatur und mehrere Landgerichte sahen hierin eine Spezialvorschrift, die die allgemeinere Urkundenfälschung (§ 276) verdrängt. Da Apotheken keine Behörden sind, wurde nach bisheriger Rechtslage eine Person, die dort normalerweise einen gefälschten Impfpass vorgelegt hat, um einen offizielles Impfzertifikat zu erhalten, freigesprochen (so Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 26Oktober 2021, Az. : 3 Qs 38/21; auch OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2022, Az.: 1 Ws 732/21).

Im streitigen Fall wurde vom Amtsgericht Stade entsprechend entschieden. Diese Entscheidung wurde vom OLG Celle mit rechtskräftigem Urteil vom 31.05.2022 aufgehoben.

Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass der Paragraf zur Urkundenfälschung nicht durch den zu den Gesundheitszeugnissen verdrängt werde. Dies ergebe sich aus dem gesetzlichen Zusammenhang und der Geschichte der Vorschrift. In der früheren Fassung habe der Gesetzgeber lediglich im Umkehrschluss hervorheben wollen, dass die Täuschung von Versicherungen oder Behörden mit gefälschten Gesundheitszeugnissen besonders schwerwiegend ist.

Zuvor hatten diese Auffassung bereits die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 27. Januar 2022, Az. 1 Ws 114/21) und Stuttgart (Beschluss vom 8. März 2022, Az. 1 Ws 33/22) vertreten. Nach dem Celler Urteil ist unter den Obergerichten nun eine deutliche Mehrheit für die Annahme einer Strafbarkeit auch vor dem 24. November 2021.

Im vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts Celle muss nun das Amtsgericht Stade prüfen, ob die in der Apotheke vorgelegten Impfausweise des Angeklagten und seines Sohnes tatsächlich gefälscht waren.

Am 18. Februar 2022 entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf, dass die Vorlage eines gefälschten Impfpasses beim Arbeitgeber eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (Az.: 11 Ca 5388/21).

Quelle: © Fachanwalt.de

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