Inhaltsverzeichnis
- Auflösungsvertrag oder Kündigung: Bedeutung und Unterschied
- Viel Verhandlungsspielraum für beide Seiten
- Keine Einigung – gerichtliche Folgen?
- Was ist besser? – Übersicht der Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Sonderfälle: Aufhebungsvertrag bei Renteneintritt oder Ausbildung
- Tipps: Das sollten Sie noch beachten, bevor Sie sich für Auflösungsvertrag oder Kündigung entscheiden
Bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern Unstimmigkeiten, bieten viele Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag an. Mit seiner Hilfe können sich beide Parteien voneinander trennen, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Durch den Aufhebungsvertrag können für beide Seiten verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile entstehen. Daher sollte die Möglichkeit stets im Einzelfall geprüft werden. Was ist aber nun besser: Ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung? Dies soll im Folgenden geklärt werden.
Auflösungsvertrag oder Kündigung: Bedeutung und Unterschied
Der Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis möglichst ohne Streit beenden. Er kann nicht erzwungen, sondern nur seitens des Arbeitgebers angeboten werden. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist es nicht möglich, den Vertrag umzusetzen.
In der Regel kommt ein solcher Vertrag dann zustande, wenn sich beide Parteien zeitnah und ohne Streit trennen möchten. Arbeitgebern ist es auf diese Weise möglich, sich meist langwierige gerichtliche Prozesse zu ersparen. Arbeitnehmer können mit einem Aufhebungsvertrag häufig noch gewisse Zugeständnisse herausholen. Insofern kann der Vertrag für beide Parteien eine willkommene Lösung sein. Der Aufhebungsvertrag muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterschrieben werden, § 126 Abs. 2 BGB.
Viel Verhandlungsspielraum für beide Seiten
Arbeitnehmer haben im Gegensatz zur Kündigung bei den Verhandlungen einen relativ großen Spielraum. So versuchen viele Arbeitnehmer beispielsweise eine Freistellung oder ein besonders gutes Zeugnis auszuhandeln. Auch eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag oder die Weiternutzung des Firmenfahrzeuges bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sehr häufig Gegenstand eines Aufhebungsvertrages.
In manchen Fällen kann sogar der Verzicht auf die Rückzahlung eines Arbeitnehmerkredits ausgehandelt werden. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer versuchen, alles, was für ihn günstig ist, auszuhandeln. Wichtig ist nur, dass sich beide Parteien am Ende des Vertrages einig sind und den Vertrag willentlich unterzeichnen.
Der Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitnehmer aber nicht nur Vorteile. Ein Nachteil kann beispielsweise gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III eine drohende Sperrzeit vom Arbeitsamt sein. Schließlich hat der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis willentlich beendet. Damit könnte der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld einhergehen.
Fachanwalt.de-Tipp: Die Sperrzeit und der damit einhergehende Verlust des Arbeitslosengeldes ist keine zwingende Folge des Aufhebungsvertrags. Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich auf Aufhebungsverträge spezialisiert, wird den Vertrag häufig so gestalten, dass die Sperrzeit verhindert wird. Das Hinzuziehen eines Experten lohnt sich daher in vielen Fällen!
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Keine Einigung – gerichtliche Folgen?
Mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags ist der Arbeitsvertrag beendet. Verweigert der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag jedoch, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden.
Dabei wird der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich alles versuchen, um die Kündigungsfrist zu umgehen. Vermutlich wird er versuchen, eine
durchzusetzen. Wehrt sich der Arbeitnehmer dagegen, kann dies zu einem langen Gerichtsprozess führen.
Fachanwalt.de-Tipp: In der Regel dauert so ein Gerichtsprozess deutlich länger als das Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, erhält er am Ende den Lohn für die gesamte Zeit nachträglich erstattet. Das bedeutet, dass er sehr wahrscheinlich für mehrere Monate zu Hause geblieben ist und trotzdem für die Zeit bezahlt wird.
Viele Arbeitgeber versuchen nach einem verlorenen Prozess erneut einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Da sie zumeist überhaupt kein Interesse mehr haben, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, zahlen sie oftmals eine wesentlich höhere Abfindung und sind auch sonst stärker dazu bereit, auf die Wünsche des Arbeitnehmers einzugehen.
Wer bereit ist, das Risiko einzugehen, dem ist es in einigen Fällen möglich, sogar mehr aus einem Gerichtsprozess herausholen. Allerdings muss man dabei beachten, dass der Gerichtsprozess auch schiefgehen kann. Möglicherweise gewinnt der Arbeitgeber den Prozess oder beschäftigt den Arbeitnehmer nach verlorenem Prozess trotzdem weiter. Dies wird langfristig zu einer unangenehmen Arbeitsatmosphäre für beide Parteien führen.
Ob sich das Risiko lohnt, muss daher für den Einzelfall abgewogen werden. Das Risiko eines Gerichtsprozesses sollte in jedem Fall nur dann eingegangen werden, wenn sich der Arbeitnehmer sicher ist, dass er nicht gekündigt werden kann.
In wenigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber gar nicht kündigt. Arbeitgeber, die einen Aufhebungsvertrag anbieten, haben ihre Entscheidung zu kündigen in der Regel aber bereits getroffen. Daher ist es ein hohes Risiko, darauf zu spekulieren, den Arbeitsplatz zu behalten.
Was ist besser? – Übersicht der Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages und einer Kündigung aus Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Aufhebungsvertrag |
Kündigung |
Vorteile für Arbeitnehmer | |
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Nachteile für Arbeitnehmer | |
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Aufhebungsvertrag |
Kündigung |
Vorteile für Arbeitgeber | |
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Nachteile für Arbeitgeber | |
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Sonderfälle: Aufhebungsvertrag bei Renteneintritt oder Ausbildung
Bei Renteneintritt oder Ausbildung gestalten sich die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages möglicherweise anders. Auch hier ist wie immer der Einzelfall relevant und das Hinzuziehen eines Profis lohnt sich in den meisten Fällen.
In vielen Fällen endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, wenn ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat. Eine automatische Beendigung findet nur dann statt, wenn beide Parteien dies im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart haben. Andernfalls muss der Arbeitnehmer kündigen oder einen Aufhebungsvertrag gestalten.
Der Vorteil bei Renteneintritt liegt darin, dass sich der Arbeitnehmer keine Sorgen mehr um Sperrzeiten in Bezug auf das Arbeitslosengeld machen muss. Schließlich erwartet er fortan ohnehin, Rente zu beziehen.
Für Auszubildende kann der Aufhebungsvertrag ein Vorteil sein, wenn beide Parteien das Verhältnis beenden möchten, die Probezeit jedoch abgelaufen ist. In der Regel haben auch Auszubildende Gründe anzugeben, wenn sie nach der Probezeit eine Ausbildung abbrechen möchten. Die Gründe müssen entweder in dem Wechsel der Ausbildungsart oder dem kompletten Abbruch einer Ausbildung liegen. Möchte ein Azubi beispielsweise die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb ausüben, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Mit Hilfe des Ausbildungsvertrages gelingt dieser Schritt wesentlich einfacher.
Tipps: Das sollten Sie noch beachten, bevor Sie sich für Auflösungsvertrag oder Kündigung entscheiden
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen gesetzliche Kündigungsfristen einhalten, wenn sie sich für eine Kündigung entscheiden. Außerhalb dieser Kündigungsfrist ist eine Kündigung nur aus wichtigen Gründen möglich. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages hingegen wird die Frist selbst bestimmt. Dies hat oftmals sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile. Arbeitnehmer, die beispielsweise bereits ein anderes Jobangebot erhalten haben, profitieren von einer kürzeren Frist.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Aufhebungsvertrag im Anschluss an eine Kündigung zu erhalten. Manch ein Arbeitgeber kündigt zuerst und bietet dem Arbeitnehmer im Anschluss einen Aufhebungsvertrag mit einer kürzeren Frist an. So fühlt sich der Arbeitnehmer eher dazu gedrängt, den Vertrag anzunehmen, da ihm andernfalls sowieso eine Kündigung bevorsteht.
Für den Arbeitnehmer kann dies jedoch auch ein Vorteil sein. Er kann sich darauf verlassen, dass der Arbeitgeber ihm so oder so kündigen wird, sieht aber an dem folgenden Aufhebungsvertrag, dass der Arbeitgeber an einer kürzeren Frist sehr interessiert ist. Dadurch steigen seine Chancen, beispielsweise eine hohe Abfindung auszuhandeln.
Fachanwalt.de-Tipp: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von einer professionellen Unterstützung beim Gestalten eines Aufhebungsvertrages und durch eine Beratung im Falle einer Kündigung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein Experte auf dem Gebiet und wird rechtssicher darüber informieren, welche Möglichkeiten beide Parteien haben. Er kann außerdem die Chancen eines erfolgreichen Gerichtsprozesses erkennen. Ein Anwalt ist außerdem in der Lage, die Verhandlungen vertretend für seinen Klienten zu führen. Er versteht überdies die Fachsprache einwandfrei und ihm ist es daher beispielsweise möglich, einen Vertrag oder auch ein Arbeitszeugnis rechtlich genau unter die Lupe nehmen.
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Autor: Redaktion fachanwalt.de