Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag? Verkaufen Sie sich nicht unter Wert!

01.03.2023
Zuletzt bearbeitet am: 01.03.2023

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Lassen Sie diesen unbedingt anwaltlich prüfen!

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Wurde dabei gar mit einer Kündigung gedroht? Lassen Sie den Vertrag auf jeden Fall von mir auf arbeitsrechtliche Stolperfallen prüfen. So wissen Sie, ob Ihr "Chef" oder Sie als Arbeitnehmer von der Unterschrift profitieren. Außerdem weiß ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch, welche Abfindung in Ihrem Fall angemessen ist. 

Welche Regelungspunkte im Aufhebungsvertrag sind wichtig?

Beendigungstermin: Der zentrale Punkt im Aufhebungsvertrag ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dafür ist die genaue Angabe des Tags des Abschlusses des Arbeitsverhältnisses unerlässlich. Der Beendigungszeitpunkt wird von Fall zu Fall von den Parteien individuell festgelegt. Dabei sind jedoch Feinheiten zu beachten, um später nicht beim ALG I gesperrt zu werden. 

Freistellung: In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer bis zum Beendigungstermin freigestellt, muss also nicht mehr arbeiten. 

Regelungen zu verbleibenden Lohn- und Gehaltsansprüchen: Klar geregelt werden sollte, in welchem Umfang der Mitarbeiter noch Anspruch auf Zahlungen wie Urlaubsabgeltung, Boni, Provisionen, (anteiliges) Urlaubsgeld oder andere Einmalzahlungen und Entgeltleistungen aufgrund des Arbeitsverhältnisses hat.

Abfindungsvereinbarung: Die Abfindungsklausel muss nicht nur die Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutig festlegen, sondern auch den Zahlungszeitpunkt, ggf. auch die Zahlungsmodalitäten. Diese Vereinbarung kommt zum tragen, wenn die Abfindungszahlung in mehreren Teilen überwiesen wird.

Regelung zum Arbeitszeugnis: Als Teil des Vertrags kann der Anspruch des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber auf ein Arbeitszeugnis mit einer bestimmten Zeugnisnote vereinbart werden. In diesem Punkt hat ein Aufhebungsvertrag einen klaren Vorteil für Arbeitnehmer im Vergleich zur Kündigung, da dann der Arbeitgeber die Benotung bestimmen kann.

 

 

Bei Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

 

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Über den Autor

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Fabian Symann
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Haydnstraße 1
80336 München

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