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August 2026: Abmahnung IPPC Law wegen Instagram oder TikTok: Was tun bei Abmahnungen wegen Musik, Liedern, Videos und Reels?

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)27.08.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Update August 2026: In den vergangenen Tagen und Wochen erreichen unsere Kanzlei wieder verstärkt Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung von IPPC Law wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder TikTok erhalten haben.

Beanstandet werden insbesondere Videos, Reels und andere Social-Media-Inhalte, in denen geschützte Musik beziehungsweise einzelne Lieder verwendet worden sein sollen. Besonders häufig geht es um gewerblich genutzte Instagram- und TikTok-Accounts von Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Influencern.

Für die Betroffenen kommt eine solche Abmahnung oftmals völlig überraschend. Das Video wurde möglicherweise bereits vor längerer Zeit veröffentlicht und die verwendete Musik konnte sogar direkt innerhalb von Instagram oder TikTok ausgewählt werden.

Trotzdem können anschließend erhebliche urheberrechtliche Forderungen geltend gemacht werden.

Wir erklären, worum es bei den aktuellen IPPC-Law-Abmahnungen wegen Instagram und TikTok geht, warum die Nutzung von Liedern in Reels und Videos problematisch sein kann und wie Betroffene sinnvoll reagieren sollten.

1. Warum werden Instagram-Reels und TikTok-Videos wegen Musik abgemahnt?

Der Ausgangspunkt der aktuellen Fälle ist regelmäßig die Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme in einem Social-Media-Video.

Das kann beispielsweise ein

  • Instagram-Reel,
  • TikTok-Video,
  • Werbevideo,
  • Produktvideo,
  • Unternehmensbeitrag oder
  • sonstiger Social-Media-Post

sein.

Nach dem Vorwurf der Rechteinhaber soll die erforderliche Nutzungslizenz für die konkrete Veröffentlichung nicht bestanden haben.

Rechtlich relevant kann insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung der geschützten Tonaufnahme sein.

Dabei spielt eine wichtige Rolle, in welchem Zusammenhang das Video veröffentlicht wurde.

2. Das Lied war doch bei Instagram oder TikTok verfügbar – ist die Nutzung dann erlaubt?

Das ist einer der häufigsten Einwände von Betroffenen.

Viele Nutzer gehen davon aus:

Wenn Instagram oder TikTok ein Lied zur Auswahl anbietet, darf ich es auch verwenden.

Diese Schlussfolgerung ist jedoch nicht immer richtig.

Die Tatsache, dass ein Musiktitel innerhalb einer Plattform verfügbar ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass damit jede denkbare Nutzung lizenziert ist.

Eine Rolle können beispielsweise spielen:

  • privater oder geschäftlicher Account,
  • kommerzieller oder nichtkommerzieller Zweck,
  • Werbung für Produkte oder Dienstleistungen,
  • konkrete Art der Veröffentlichung,
  • Reichweite des Accounts,
  • Nutzungsbedingungen der Plattform und
  • Umfang der tatsächlich eingeräumten Musikrechte.

Gerade Unternehmen sollten daher bei der Verwendung von Musik in Social-Media-Videos besonders vorsichtig sein.

3. Warum sind gewerbliche Instagram-Accounts besonders betroffen?

Ein privater Nutzer, der ein persönliches Urlaubsvideo mit Musik veröffentlicht, befindet sich rechtlich in einer anderen Situation als ein Unternehmen, das dasselbe Lied für einen Werbebeitrag verwendet.

Bei einem geschäftlichen Account kann die Musik beispielsweise Bestandteil eines Beitrags sein, mit dem

  • ein Produkt beworben,
  • eine Dienstleistung vorgestellt,
  • ein Angebot präsentiert,
  • eine Marke bekannt gemacht oder
  • die Reichweite des Unternehmens erhöht

werden soll.

Gerade diese kommerzielle Nutzung ist bei den aktuellen Abmahnungen von besonderer Bedeutung.

Die konkrete rechtliche Beurteilung hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

4. Welche Forderungen werden bei einer IPPC-Law-Abmahnung wegen Musik verlangt?

Eine Abmahnung von IPPC Law kann mehrere unterschiedliche Forderungen enthalten.

Typischerweise geht es um:

  • die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  • Schadensersatz,
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten,
  • gegebenenfalls weitere Kostenpositionen,
  • und die Beseitigung beziehungsweise Beendigung der beanstandeten Nutzung.

Die Höhe der geforderten Beträge kann erheblich sein. Aktuell bekannt gewordene Fälle zeigen Forderungen von mehreren tausend Euro.

Wichtig ist allerdings:

Die Höhe einer Forderung im Abmahnschreiben bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Betrag tatsächlich geschuldet ist.

Insbesondere die Berechnung des Schadensersatzes und der zugrunde gelegte Gegenstandswert sollten überprüft werden.

5. Welche Rechte werden durch die Musiknutzung möglicherweise verletzt?

Bei einer Abmahnung wegen eines Liedes in einem Instagram-Reel oder TikTok-Video geht es regelmäßig um urheberrechtliche beziehungsweise leistungsschutzrechtliche Positionen.

Dabei ist insbesondere zwischen dem Musikwerk und der konkreten Tonaufnahme zu unterscheiden.

Ein Lied kann beispielsweise als musikalisches Werk urheberrechtlich geschützt sein. Zusätzlich kann die konkrete Aufnahme dieses Liedes – also die Tonaufnahme – eigene Leistungsschutzrechte auslösen.

Welche Rechte tatsächlich betroffen sind und wer über diese Rechte verfügt, muss anhand des konkreten Abmahnschreibens geprüft werden.

Das ist insbesondere wichtig, weil der Anspruchsteller seine Berechtigung zur Geltendmachung der jeweiligen Ansprüche nachvollziehbar darlegen können muss.

6. Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Mit einer solchen Erklärung kann sich der Betroffene langfristig dazu verpflichten, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Bei einem späteren Verstoß kann unter Umständen eine Vertragsstrafe entstehen.

Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wie diese gegebenenfalls formuliert werden sollte, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Deshalb sollte die Erklärung vor einer Unterschrift rechtlich geprüft werden.

7. Muss das Instagram-Reel oder TikTok-Video gelöscht werden?

Die beanstandete Veröffentlichung sollte nicht einfach ignoriert werden.

Ob und wann eine Löschung beziehungsweise Entfernung des Videos sinnvoll ist, sollte jedoch im Zusammenhang mit der gesamten rechtlichen Situation geprüft werden.

Wichtig ist außerdem, den ursprünglichen Zustand des Beitrags zunächst zu dokumentieren.

Sinnvoll können beispielsweise sein:

  • Screenshots,
  • Aufzeichnung des betreffenden Reels oder Videos,
  • Dokumentation des Accounts,
  • Angaben zum Veröffentlichungsdatum,
  • Informationen über die verwendete Musik und
  • vorhandene Lizenz- oder Nutzungsnachweise.

Eine Löschung des Videos beantwortet außerdem nicht automatisch die Frage, ob bereits Schadensersatzansprüche entstanden sind.

8. Was sollten Betroffene bei einer IPPC-Law-Abmahnung nicht tun?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte insbesondere Folgendes vermieden werden:

Keine vorschnelle Zahlung:
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

Keine ungeprüfte Unterlassungserklärung:
Die Erklärung kann weitreichende Folgen haben.

Keine unüberlegte Kontaktaufnahme:
Eigene Erklärungen gegenüber der Gegenseite können die spätere Verteidigung erschweren.

Keine Ignorierung der Frist:
Eine Abmahnung sollte trotz aller gebotenen Prüfung nicht einfach unbeachtet bleiben.

Stattdessen empfiehlt sich eine strukturierte rechtliche Prüfung.

9. Was sollte nach Erhalt einer Abmahnung von IPPC Law konkret geprüft werden?

Bei der Prüfung einer solchen Abmahnung sind unter anderem folgende Fragen relevant:

  1. Wer ist überhaupt Rechteinhaber?
  2. Welche konkrete Tonaufnahme beziehungsweise welches Lied wird beanstandet?
  3. Welche Rechte sollen verletzt worden sein?
  4. War der betreffende Instagram- oder TikTok-Account tatsächlich gewerblich?
  5. Zu welchem Zweck wurde das Video veröffentlicht?
  6. Welche Nutzungsbedingungen der Plattform galten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung?
  7. War die konkrete Nutzung möglicherweise lizenziert?
  8. Wie wurde der geltend gemachte Schadensersatz berechnet?
  9. Ist der angesetzte Gegenstandswert angemessen?
  10. Sind sämtliche geltend gemachten Kostenpositionen berechtigt?

Gerade bei Social-Media-Abmahnungen können bereits kleine Unterschiede im Sachverhalt erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung haben.

10. Was gilt für weitere Instagram-Reels und TikTok-Videos?

Wer wegen eines einzelnen Videos abgemahnt wurde, sollte seinen Account vorsichtshalber auch auf weitere Musiknutzungen überprüfen.

Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig Reels oder TikTok-Videos mit Musik veröffentlicht haben.

Dabei sollte geprüft werden:

  • Welche Lieder wurden verwendet?
  • In welchen Videos?
  • Wann wurden die Beiträge veröffentlicht?
  • Waren die Beiträge werblich?
  • Welche Musikquelle wurde verwendet?
  • Gab es eine ausdrückliche Lizenz?

Eine solche Bestandsaufnahme kann helfen, weitere rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

11. Können die Forderungen von IPPC Law reduziert werden?

Das ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls. In der Vergangenheit konnten wir aber in vielen Fällen die Forderungen deutlich reduzieren.

 

12. Kostenlose Ersteinschätzung bei einer Abmahnung von IPPC Law

Wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law wegen Instagram, TikTok, eines Videos, Reels oder der Nutzung eines Liedes erhalten haben, sollten Sie die Forderung zunächst rechtlich prüfen lassen.

Wir prüfen insbesondere:

  • den behaupteten Urheberrechtsverstoß,
  • die Rechteinhaberschaft,
  • die konkrete Musiknutzung,
  • die Frage der gewerblichen Nutzung,
  • die Unterlassungsforderung,
  • die Schadensersatzberechnung,
  • die geltend gemachten Anwaltskosten und
  • die weiteren rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten.

Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen:

 

0471 / 483 99 88 – 0

info@drnewerla.de

 

Wir vertreten Betroffene bundesweit und bieten eine transparente Bearbeitung zu Festpreisen an.

 

FAQ: Abmahnung IPPC Law 2026 wegen Instagram, TikTok und Musik

 

1. Warum bekomme ich eine Abmahnung von IPPC Law wegen eines Instagram-Reels?

In den aktuellen Fällen wird regelmäßig behauptet, dass ein geschütztes Lied beziehungsweise eine Tonaufnahme ohne ausreichende Lizenz in einem Reel oder anderen Social-Media-Video verwendet wurde.

2. Darf ich Musik verwenden, die Instagram oder TikTok selbst anbietet?

Nicht automatisch für jede Nutzung. Entscheidend sind insbesondere die Art des Accounts, der Zweck der Veröffentlichung und die jeweils geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

3. Sind Unternehmen besonders von Abmahnungen wegen Musik betroffen?

Ja, gewerbliche Accounts stehen bei den aktuellen Fällen besonders im Fokus. Entscheidend ist allerdings immer die konkrete Nutzung.

4. Muss ich die Forderung von IPPC Law sofort bezahlen?

Nein. Die Forderung sollte zunächst hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlage und ihrer Höhe überprüft werden.

5. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann eine langfristige rechtliche Verpflichtung begründen.

6. Sollte ich das betreffende TikTok-Video oder Instagram-Reel löschen?

Eine Entfernung kann im Einzelfall sinnvoll sein. Vorher sollte der Sachverhalt jedoch dokumentiert werden. Die Löschung beseitigt außerdem nicht automatisch bereits entstandene Zahlungsansprüche.

7. Können auch alte Instagram- oder TikTok-Videos noch zu einer Abmahnung führen?

Grundsätzlich können auch bereits ältere Veröffentlichungen Gegenstand einer Abmahnung sein. Deshalb sollte bei Erhalt einer Abmahnung auch die bisherige Musiknutzung überprüft werden.

8. Was passiert, wenn ich die Abmahnung von IPPC Law ignoriere?

Das kann weitere rechtliche und finanzielle Risiken verursachen. Insbesondere sollten die gesetzten Fristen ernst genommen und die Angelegenheit rechtzeitig geprüft werden.

Fazit

Die aktuellen Fälle zeigen, dass Abmahnungen von IPPC Law wegen Musik auf Instagram und TikTok für Unternehmen, Selbständige und andere gewerblich tätige Social-Media-Nutzer weiterhin ein relevantes Risiko darstellen.

Insbesondere die Nutzung von Liedern in Instagram-Reels, TikTok-Videos und anderen Social-Media-Beiträgen sollte nicht allein deshalb als rechtlich unproblematisch angesehen werden, weil die Musik innerhalb der jeweiligen Plattform ausgewählt werden konnte.

Wer eine entsprechende Abmahnung erhält, sollte deshalb weder vorschnell zahlen noch eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Entscheidend ist zunächst eine individuelle Prüfung der konkreten Musiknutzung, der bestehenden Rechte und der geltend gemachten Zahlungsforderungen.

 

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