Ein Vorwurf der sexuellen Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs wiegt schwer. In der juristischen Praxis spricht man von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wenn unabhängig von der Aussage des Belastungszeugen keine weiteren objektiven Beweise (Chats, Videos, Zeugen) vorliegen. Viele Beschuldigte begehen in dieser Phase fatale Fehler.
Irrtum 1: „Ohne Beweise kann ich nicht verurteilt werden.“
In Deutschland gilt die freie Beweiswürdigung, § 261 StPO. Hiernach ist die Beweiswürdigung die ureigene Aufgabe des Tatrichters. Wenn das Gericht einer belastenden Aussage glaubt, reicht das für eine Verurteilung aus. Die Aussage selbst ist das Beweismittel. Der "in dubio pro reo" Grundsatz kann erst nach abschließender Beweiswürdigung Anwendung finden.
Irrtum 2: „Ich muss nur meine Sicht der Dinge erklären.“
Ohne Akteneinsicht ist eine Einlassung riskant. Jede kleinste Abweichung wird später gegen Sie verwendet. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch – es ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr gutes Recht.
Irrtum 3: „Das Gericht merkt sofort, wenn gelogen wird.“
Falschaussagen sind oft subtil. Wir nutzen die methodische Aussageanalyse (Prüfung von Realkennzeichen, Konstanzanalyse und Belastungstendenzen), um die Unwahrheit methodisch nachzuweisen.
Irrtum 4: „Ein Gutachten wird alles klären.“
Die Erforderlichkeit der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens wird oft vorschnell abgelehnt. Zudem sind Sachverständigengutachten nicht unfehlbar. Unsere Aufgabe ist es, diese kritisch zu hinterfragen und methodische Mängel aufzudecken.
Irrtum 5: „Ein Anwalt ist erst für den Prozess wichtig.“
Die Verteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren. Unser Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, um eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Sofort-Verhaltensregeln bei Vorwürfen:
Schweigen ist Gold: Keine Angaben gegenüber der Polizei oder Dritten.
Kein Kontakt zum mutmaßlichen Opfer: Suchen Sie keine Klärung auf eigene Faust. Kontaktieren Sie einen spezailsierten Fachanwalt für Strafrecht und lassen sich beraten.
Stehen Sie vor einer Aussage-gegen-Aussage-Situation? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob die Belastungsaussage einer methodischen Analyse standhält.
Als Fachanwältin für Strafrecht in München vertrete ich erfolgreich zahlreiche Mandanten vor den hiesigen Amts- und Landgerichten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.
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