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Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – wie ein Fachanwalt verteidigt

02.04.2026 Strafrecht

In keinem anderen Bereich des Strafrechts ist die Beweissituation so zugespitzt wie im Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage. Kein Tatmittel, keine Videoaufnahme, keine unbeteiligten Zeugen – und dennoch drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Was zählt, ist allein die Frage: Wessen Darstellung hält einer genauen Prüfung stand?

Als Fachanwalt für Strafrecht sieht Rechtsanwalt Brunkhorst diese Konstellation regelmäßig. Dieser Beitrag erklärt, wie eine spezialisierte Verteidigung in solchen Verfahren konkret vorgeht – und warum der Zeitpunkt des ersten Anrufs oft über den Ausgang entscheidet.

Was das Gericht prüft – und was es dabei oft übersieht

Die Aufgabe des Gerichts ist klar: Es muss feststellen, ob die belastende Aussage so überzeugend ist, dass eine Verurteilung über jeden vernünftigen Zweifel hinaus möglich ist. In der Praxis gelingt diese Prüfung nicht immer so nüchtern, wie es das Gesetz verlangt. Gerichte neigen dazu, der anzeigenden Person von vornherein mehr Glauben zu schenken – ein sogenannter Wahrheitsbias, der wissenschaftlich gut dokumentiert ist, aber juristische Folgen hat, die dem Beschuldigten schaden können.

Eine spezialisierte Strafverteidigung hält diesem Bias aktiv entgegen – nicht durch Emotionen, sondern durch methodisch saubere Analyse der Aussage und der Verfahrensgeschichte.

Der erste Schritt: Die Aussage unter die Lupe nehmen

Das zentrale Werkzeug in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren ist die Aussageanalyse. Eine belastende Aussage wird nicht einfach hingenommen, sondern systematisch geprüft: Ist die Schilderung in sich konsistent? Stimmen Details aus frühen Vernehmungen mit späteren Aussagen überein? Gibt es Stellen, an denen Erinnerungen offensichtlich ergänzt oder umgedeutet wurden?

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich der ersten polizeilichen Vernehmung mit späteren Aussagen vor Gericht. Gerade im Sexualstrafrecht zeigt sich hier häufig, dass Schilderungen im Laufe des Verfahrens ausgeweitet, präzisiert oder in zentralen Punkten verändert wurden – nicht notwendigerweise aus böser Absicht, aber als Hinweis auf eine Erinnerung, die sich unter dem Einfluss von Gesprächen, Therapie oder wiederholten Befragungen weiterentwickelt hat.

Polizeiliche Vernehmungen: Oft ein unterschätztes Verteidigungsfeld

Viele Verteidiger lesen Vernehmungsprotokolle, ohne die Qualität der Vernehmung selbst zu hinterfragen. Das ist ein Fehler. Polizeiliche Vernehmungen im Sexualstrafrecht sind fehleranfällig: Suggestivfragen, wertende Nachfragen, fehlende Offenheit für Alternativerklärungen. All das kann die ursprüngliche Aussage der anzeigenden Person beeinflussen – lange bevor das Gericht sie überhaupt zu hören bekommt.

Wer Videoaufnahmen der Vernehmung mit dem schriftlichen Protokoll vergleicht, findet in vielen Fällen Abweichungen. Diese offenzulegen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Die Einlassung des Beschuldigten: Strategie, nicht Spontaneität

Ob und wie sich ein Beschuldigter äußert, ist eine der folgenreichsten Entscheidungen im gesamten Verfahren. Wer zu früh spricht – und sei es mit der besten Absicht, die Wahrheit zu sagen – riskiert, sich in Widersprüchen zu verfangen oder Dinge einzuräumen, die im Kontext der Hauptverhandlung anders wirken als beabsichtigt.

Eine durchdachte Einlassung ist kein Geständnis, aber auch keine bloße Verneinung. Sie erklärt, passt zur objektiven Beweislage, nimmt Angriffspunkte vorweg und positioniert den Beschuldigten als jemanden, der kooperiert – ohne sich unnötig zu belasten. Diese Einlassung gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten ist einer der zeitaufwändigsten, aber wichtigsten Teile der Verteidigungsarbeit in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren.

Wenn ein Gutachten über das Verfahren entscheidet

In vielen Fällen wird das Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten analysiert nach wissenschaftlichen Kriterien, ob die belastende Aussage Merkmale aufweist, die für oder gegen ihren Erlebnisbezug sprechen. Das klingt objektiv – ist es aber nur, wenn die richtige sachverständige Person beauftragt wird und die richtigen Fragen gestellt werden.

Die Verteidigung muss hier aktiv sein: bei der Formulierung der Beweisfragen, bei der kritischen Lektüre des fertigen Gutachtens und wenn nötig bei der Beauftragung eines eigenen Gegengutachtens. Ein Gutachten, das methodische Schwächen hat, lässt sich vor Gericht angreifen – aber nur, wenn die Verteidigung die nötige Fachkenntnis mitbringt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Sexualstrafrecht-Seite von bbr.legal.

Was am Ende zählt

Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht lassen sich gewinnen. Nicht durch Lautstärke, nicht durch den Versuch, die anzeigende Person zu diskreditieren, sondern durch methodisch saubere Arbeit: eine präzise analysierte Belastungsaussage, eine strategisch entwickelte Einlassung und – wenn nötig – eine fundierte Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten.

Fachanwalt für Strafrecht Brunkhorst von der Kanzlei Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte (bbr.legal) in Hannover übernimmt diese Verfahren von Anfang an – diskret, spezialisiert und mit der Erfahrung, die es braucht. In zahlreichen Verfahren konnte bereits im Strafverfahren eine Einstellung oder ein Freispruch erreicht werden.

Die kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie unter 0511 957 337 63 – auch telefonisch oder per Videocall. Einen ausführlichen Überblick über Verteidigungsstrategien finden Sie unter bbr.legal/aussage-gegen-aussage-sexualstrafrecht.

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