Vorwürfe im Sexualstrafrecht wiegen schwer. Sie bedrohen nicht nur die Freiheit, sondern die gesamte soziale Existenz. In der Praxis stehen Ermittlungsbehörden oft vor der klassischen Konstellation: Aussage gegen Aussage. Doch entgegen der landläufigen Meinung bedeutet dies keineswegs eine automatische Einstellung – im Gegenteil: Die Anforderungen an die Verteidigung sind hier so hoch wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet.
1. Die Weichenstellung: Schweigen ist kein Schuldeingeständnis
Der größte Fehler vieler Beschuldigter ist der Versuch, den Sachverhalt gegenüber der Polizei „aufzuklären“. In der emotionalen Ausnahmesituation einer Beschuldigtenvernehmung werden oft Details genannt, die später als Inkonsistenzen ausgelegt werden.
Präzise Verteidigung bedeutet: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was genau in den Akten steht, welche Belastungstendenz erkennbar ist und wo die Widersprüche in der Aussage der Gegenseite liegen, entwickeln wir eine belastbare Strategie.
2. Methodische Arbeit mit der Nullhypothese
In der aussagepsychologischen Begutachtung – und damit auch in meiner Verteidigungsstrategie – bildet die Nullhypothese das fundamentale Fundament. Entgegen der intuitiven Annahme gehen wir methodisch nicht von der Wahrheit einer Belastungsaussage aus.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 45, 164) ist zunächst die Hypothese zu prüfen, dass die Aussage unwahr ist (Nullhypothese). Eine Aussage gilt erst dann als wahrheitsgemäß, wenn diese Nullhypothese durch das Vorliegen spezifischer Realkennzeichen sicher widerlegt werden kann.
Als Ihre Verteidigerin analysiere ich die Belastungsaussage anhand dieser wissenschaftlichen Kriterien:
- Qualitätsmerkmale (Realkennzeichen): Ich prüfe, ob die Aussage eine "Inhaltsähnlichkeit mit realem Erleben" aufweist. Dazu gehören unter anderem der Detailreichtum (untypische Einzelheiten), phänomenbezogene Merkmale (Schilderung eigener psychischer Vorgänge) und das Vorhandensein von originellen Details, die kaum erfunden sein können.
- Die Konstanzanalyse: Ich untersuche die Aussagegenese über alle Vernehmungsprotokolle hinweg. Treten relevante Divergenzen (Widersprüche) auf? Gibt es eine "Aussageausweitung", bei der die Vorwürfe mit jeder Vernehmung gravierender werden?
- Die Motivationsanalyse: Existiert eine Falschbelastungsmotivation? Hierbei geht es nicht nur um Rache, sondern auch um Instrumentalisierung (z.B. in Sorgeerechtsstreitigkeiten) oder soziale Dynamiken.
3. Den Bestätigungsfehler durchbrechen
Häufig unterliegen Ermittlungsbehörden einem „Bestätigungsfehler“: Einmal von der Schuld überzeugt, werden entlastende Momente übersehen. Meine Aufgabe ist es, durch eine fundierte Schutzschrift die Brücke zwischen juristischer Dogmatik und aussagepsychologischen Fakten zu schlagen. Wir „füttern“ das Gericht mit den Argumenten, die die Nullhypothese stützen und die Belastungsaussage als unzuverlässig entlarven.
4. Das Ziel: Einstellung im Ermittlungsverfahren
Eine Hauptverhandlung im Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligten eine enorme Belastung. Mein primäres Ziel als engagierte Verteidigerin ist die Vermeidung der Gerichtsverhandlung. Durch strategische Anträge, die die Unzulänglichkeiten der Belastungsaussage bereits im Ermittlungsverfahren offenlegen, lässt sich in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erwirken.
Fazit: Expertise schlägt Emotion
Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts erfordern einen kühlen Kopf und juristische Brillanz. Werden Sie mit solchen Vorwürfen konfrontiert, ist Zeit der entscheidende Faktor.
Engagiert. Präzise. Erfolgreich. Als Fachanwältin für Strafrecht in München vertrete ich erfolgreich zahlreiche Mandanten vor den hiesigen Amts- und Landgerichten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.
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