Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Ausweichen auf Fußweg hilft betrunkenem Radfahrer nicht

Magdeburg (jur). Zum öffentlichen „Straßenverkehr“ gehört auch der Fußweg. Wer volltrunken verbotenerweise mit seinem Fahrrad auf einem „Fußweg“ fährt, kann daher wegen des Fahrens im öffentlichen „Straßenverkehr“ zu einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) verpflichtet werden, stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 15. August 2022 klar (Az.: 3 M 65/22). 

Im konkreten Fall fuhr der Antragsteller am 15. August 2021 volltrunken mit seinem Fahrrad auf einem Fußweg. Die Polizei stellte bei dem Mann eine Blutalkoholkonzentration von 1,85 Promille fest. Ihm wurde daraufhin der Motorrad- und Pkw-Führerschein entzogen. Es gebe wegen einer Alkoholproblematik Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit. 

Um den Führerschein wieder zurückerlangen zu können, schreibt die Fahrerlaubnisverordnung eine MPU vor, wenn jemand ein „Fahrzeug im Straßenverkehr“ ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille geführt hat. 

Doch der ertappte Radfahrer hielt die MPU nicht für notwendig. Er sei ja auf dem Fußweg gefahren und habe damit nicht am „Straßenverkehr“ teilgenommen. Außerdem sei er im guten Glauben gewesen, sich auf einen Fuß- und Radweg befunden zu haben. Die Verpflichtung zur MPU sei unverhältnismäßig. 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg überzeugte dies nicht. Es wies seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs zurück. 

Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte vor dem OVG keinen Erfolg. Auch der Fußweg sei Teil des „öffentlichen Straßenverkehrs“, stellten die Magdeburger Richter klar. Dieser finde „auf allen Verkehrsflächen statt, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder oder der Kommunen dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind“. 

Nur weil das Strafverfahren gegen den Antragsteller eingestellt wurde, könne er auch nicht auf Milde von der Fahrerlaubnisbehörde hoffen. Denn die Behörde müsse ab 1,6 Promille eine MPU verlangen. Ein Ermessen habe sie dabei nicht, so das OVG. Schon aus Gründen der „Gefahrenabwehr“ müsse den Zweifeln an der Eignung der Fahrtauglichkeit nachgegangen werden. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
CBD im Alltag: Wann der Konsum am Steuer zur Ordnungswidrigkeit wird
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)04.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
CBD im Alltag: Wann der Konsum am Steuer zur Ordnungswidrigkeit wird

Der Konsum von CBD-Produkten gilt im Alltag als rechtlich unbedenklich. Doch sobald man am Steuer sitzt, wiegt man sich oft in falscher Sicherheit. Wenn bei einer polizeilichen Kontrolle auch nur Spurenelemente von THC nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn man keinen Rausch erlebt, können CBD-Produkte bis zu 0,3 % THC enthalten. Bei regelmäßiger Einnahme können sich geringe THC-Mengen im Fettgewebe anreichern und unter Umständen zur Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts führen. Der neue Grenzwert nach § 24a StVG Dieser Wert wurde im August 2024 von dem bisherigen 1,0 ng/ml Blutserum angehoben und wurde angepasst, um in etwa der Beeinträchtigung von 0,2 Promille Alkohol zu entsprechen. Damit ist das Autofahren nach dem Konsum von CBD aber nicht unbedenklich. Wird diese...

weiter lesen weiter lesen

OLG Köln: Nutzung einer E-Zigarette am Steuer unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)21.01.2026Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Köln: Nutzung einer E-Zigarette am Steuer unzulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25 ) klargestellt, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt und bußgeldbewehrt ist.  Bußgeld bestätigt: E-Zigarette bedienen am Steuer verboten Der zum Tatzeitpunkt 46 Jahre alte Mann aus Köln befuhr am Nachmittag des 22. März 2024 mit seinem Audi A6 die Autobahn A 59 bei Sankt Augustin. Zwei Polizeibeamte beobachteten, dass der Fahrer während der Fahrt wiederholt Tippbewegungen an einem Gerät im vorderen Fahrzeuginnenraum ausführte. Aufgrund dieses Verhaltens gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. In der Folge setzte die Stadt Siegburg gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fest. Gegen diesen...

weiter lesen weiter lesen
OLG Frankfurt legt Haftungsverteilung nach Bus-PKW-Unfall auf 80:20 fest
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)23.10.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Frankfurt legt Haftungsverteilung nach Bus-PKW-Unfall auf 80:20 fest

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: 50:50-Haftung bei Unfall nach Spurwechsel
16.06.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Frankfurt: 50:50-Haftung bei Unfall nach Spurwechsel

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?