IT Recht

Autocomplete-Vorschlag „bankrott“ bei Unternehmer kann zulässig sein

Zuletzt bearbeitet am: 21.04.2023

Frankfurt/Main (jur). Die Autocomplete-Funktion bei einer Google-Suche darf zu einem Namen das Wort „bankrott“ jedenfalls dann vorschlagen, wenn es entsprechende Vorfälle gab. Darin liegt keine entsprechende Behauptung, urteilte am Donnerstag, 20. April 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 10/22). Zudem wüssten die Nutzer, dass der Vorschlag automatisch generiert wird. 

Damit wies das OLG die Klage eines Unternehmers ab, den Inhaber einer Unternehmensgruppe für das Innendesign von Hotels. Hintergrund ist, dass zwei Unternehmen der Gruppe vor etwa zehn Jahren auf Betreiben der Steuerbehörden in die Insolvenz gegangen waren und später wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden. Auf einer konkreten Internetseite berichtete zudem ein Inkassounternehmen über den Kläger, nachdem es von einem Geschäftspartner der Unternehmensgruppe mit dem Einzug einer Forderung beauftragt wurde. 

Bei einer Suche nach dem Namen des Unternehmers schlug die Internet-Suchmaschine Google als Ergänzung das Wort „bankrott“ vor. Zudem zeigte sie als Suchtreffer den Bericht des Inkassounternehmens an. Beides wollte der Unternehmer dem Suchmaschinenbetreiber untersagen. 

Das OLG Frankfurt wies die Klage jedoch in beiden Punkten ab. Hinsichtlich des Beitrags des Inkassounternehmens hätten die Meinungsfreiheit von Google und das Interesse der Nutzer am freien Informationszugang Vorrang vor den Belangen des Unternehmers. 

Zu dem von Google vorgeschlagenen Begriff „bankrott“ habe es hier in der Unternehmensgruppe des Klägers konkrete Anhaltspunkte gegeben. Das reiche aus. Eine eigenständige Behauptung, etwa dass der Unternehmer selbst bankrott oder gar straffällig geworden sei, sei dem Suchvorschlag nicht zu entnehmen. Vielmehr sei völlig offen, in welchem Zusammenhang der Name des Klägers mit dem Begriff „bankrott“ stehen könnte. Nutzern sei dabei auch klar, dass der Suchvorschlag das „Ergebnis eines automatischen Vorgangs“ ist. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Thaspol - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
IT Recht Hohe Hürden für Beschränkung von Google-Suchtreffern

Karlsruhe (jur). Damit Suchmaschinen angeblich unwahre Berichte im Internet nicht mehr als Suchtreffer anzeigen, müssen stichhaltige Gründe vorliegen. Wird ein Finanzdienstleister und dessen Ehefrau in mehreren Online-Artikeln kritisiert, können sie nur bei „offensichtlich unrichtigen“ Informationen und bei einer Verletzung ihrer Rechte die Auslistung und damit Nichtanzeige der Texte bei den Google-Suchergebnissen verlangen, urteilte am Dienstag, 23. Mai 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VI ZR 476/18). Allerdings können Vorschaubilder in den Suchergebnissen das Recht am eigenen Bild verletzen, wenn diese „ohne jeden Kontext“ angezeigt werden, so die Karlsruher ... weiter lesen

IT Recht Telefónica darf LTE-Router bei Mobilfunktarif nicht ausschließen

Karlsruhe (jur). Mobilfunkkundinnen und -kunden müssen frei wählen, mit welchen Geräten sie ihren Internetzugang nutzen. Klauseln von Telekommunikationsanbietern, die in ihren Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen stationäre sogenannte LTE-Router vom Internetzugang ausschließen, sind unwirksam und verstoßen gegen EU-Recht, urteilte am Donnerstag, 4. Mai 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: III ZR 88/22).  Im Streit stand eine Klausel des Telekommunikationsanbieters Telefónica Germany. Das Unternehmen bot in seinem Mobilfunk-Tarif „O2 Free Unlimited“ seinen Kunden ein unbegrenztes Datenvolumen an. Allerdings sollte dieser Tarif nur für ... weiter lesen

IT Recht Internetanbieter müssen illegale Online-Glücksspiele nicht sperren

 Koblenz (jur). Internetanbieter müssen die Betreiber illegaler Online-Glücksspiele nicht sperren. Für eine entsprechende Anordnung fehlt die notwendige Rechtsgrundlage, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch, 1. Februar 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az.: 6 B 11175/22.OVG).  Für die Bekämpfung illegaler Online-Glücksspiele ist bundesweit die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) zuständig. Diese sah offenbar keine Möglichkeit, gegen die Internetangebote zweier Lotterieunternehmen mit Sitz in Malta vorzugehen. Sie gab daher einer Internetanbieterin mit Sitz in ... weiter lesen

IT Recht Keine Haftung von Amazon für Werbung von „Affiliate-Partner“

Karlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei. Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten ... weiter lesen

Ihre Spezialisten