Arbeitsrecht

BAG stärkt Länder-Zuschlag wegen geringerer Aufstiegsmöglichkeiten

Zuletzt bearbeitet am: 14.01.2023

Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat vielen Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder Vorteile des früheren Bundesangestelltentarifs (BAT) gerettet. Nach einem am Donnerstag, 18. Oktober 2012, verkündeten Urteil bekommen mehr Arbeitnehmer einen Zuschlag wegen jetzt geringerer Aufstiegschancen (Az.: 6 AZR 261/11).

Der BAT wurde inzwischen vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst – 2005 für die Angestellten des Bundes, 2006 für die der Länder („TV-L“) ohne Hessen; Hessen folgte erst 2009. Ein spezieller Überleitungstarifvertrag soll Nachteile ausgleichen, die sich für einzelne Angestellte aus dem neuen Tarif ergeben können.

So haben sich für zahlreiche Angestellte die früher zu erwartenden Aufstiegsmöglichkeiten verschlechtert. Um dies auszugleichen, wurde ein sogenannter Strukturausgleich geschaffen, unter anderem für Angestellte, für die laut TVöD keine weitere Aufstiegsmöglichkeit mehr besteht.

Wie nun das BAG entschied, kommt es beim Strukturausgleich der Länder (TV-L) ausschließlich darauf an, ob im Zeitpunkt der Überleitung eine Position ohne weitere Aufstiegsmöglichkeiten erreicht war. Es spielt dagegen keine Rolle, ob diese Position von Anfang an bestand oder erst durch einen früheren „Bewährungsaufstieg“ nach den alten BAT-Regeln erreicht wurde.

Damit sprach das BAG einem Bediensteten des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Strukturausgleich von monatlich 73,22 Euro zu.

Für die im Bund angestellten TVöD-Beschäftigten hatte das BAG bereits am 22. April 2010 im Ergebnis ähnlich entschieden (Az.: 6 AZR 962/08). Im damals entschiedenen Rechtsstreit bekam eine Chemisch-Technische Assistentin recht, die an einer Forschungsanstalt des Bundes teilzeitbeschäftigt war. Die Angestellte hatte einen monatlichen Strukturausgleich in Höhe von 20 Euro gefordert.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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