Arbeitsrecht

BAG stärkt Länder-Zuschlag wegen geringerer Aufstiegsmöglichkeiten

Zuletzt bearbeitet am: 20.02.2024

Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat vielen Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder Vorteile des früheren Bundesangestelltentarifs (BAT) gerettet. Nach einem am Donnerstag, 18. Oktober 2012, verkündeten Urteil bekommen mehr Arbeitnehmer einen Zuschlag wegen jetzt geringerer Aufstiegschancen (Az.: 6 AZR 261/11).

Der BAT wurde inzwischen vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst – 2005 für die Angestellten des Bundes, 2006 für die der Länder („TV-L“) ohne Hessen; Hessen folgte erst 2009. Ein spezieller Überleitungstarifvertrag soll Nachteile ausgleichen, die sich für einzelne Angestellte aus dem neuen Tarif ergeben können.

So haben sich für zahlreiche Angestellte die früher zu erwartenden Aufstiegsmöglichkeiten verschlechtert. Um dies auszugleichen, wurde ein sogenannter Strukturausgleich geschaffen, unter anderem für Angestellte, für die laut TVöD keine weitere Aufstiegsmöglichkeit mehr besteht.

Wie nun das BAG entschied, kommt es beim Strukturausgleich der Länder (TV-L) ausschließlich darauf an, ob im Zeitpunkt der Überleitung eine Position ohne weitere Aufstiegsmöglichkeiten erreicht war. Es spielt dagegen keine Rolle, ob diese Position von Anfang an bestand oder erst durch einen früheren „Bewährungsaufstieg“ nach den alten BAT-Regeln erreicht wurde.

Damit sprach das BAG einem Bediensteten des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Strukturausgleich von monatlich 73,22 Euro zu.

Für die im Bund angestellten TVöD-Beschäftigten hatte das BAG bereits am 22. April 2010 im Ergebnis ähnlich entschieden (Az.: 6 AZR 962/08). Im damals entschiedenen Rechtsstreit bekam eine Chemisch-Technische Assistentin recht, die an einer Forschungsanstalt des Bundes teilzeitbeschäftigt war. Die Angestellte hatte einen monatlichen Strukturausgleich in Höhe von 20 Euro gefordert.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe

Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO ). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde. Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten