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Bargeldeinzahlungen auf das eigene Konto: Rechtliche Fallstricke und Pflichten

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(1 Bewertung)27.05.2025 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Auf das eigene Konto kann man so viel Geld einzahlen, wie man möchte – oder? Tatsächlich ist das nicht ganz so easy, wie es auf den ersten Blick erscheint. Vor allem dann, wenn es um Bargeldeinzahlungen geht, gibt es einige rechtliche Fallstricke und auch Pflichten, die man nicht außer Acht lassen sollte. Worum es dabei geht, erklärt dieser Artikel.

Bargeld einzahlen und das Geldwäschegesetz – was ist zu beachten?

In Deutschland gibt es das Geldwäschegesetz (GwG) – und das bereits seit dem Jahr 1993. Es dient dazu, Geldwäsche und die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten zu minimieren. Entsprechend enthält es Regelungen, die Unternehmen und auch Privatpersonen berücksichtigen müssen. Was gibt es bei der Einzahlung von Bargeld auf das Konto zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Es gibt eine Obergrenze, bis zu der man ohne einen Nachweis und ohne rechtliche Besonderheiten Bargeld auf das eigene Konto einzahlen kann. Diese Grenze liegt bei 10.000 Euro. Jeder Betrag, der darüberliegt, muss gemeldet werden: In dem Fall müssen sich Banken direkt an das Finanzamt wenden.

Es gibt noch eine weitere Besonderheit: Wer nicht bei seiner Hausbank Geld einzahlt, muss eine noch geringere Obergrenze berücksichtigen. Hier ist bereits ab 2.500 Euro ein Nachweis nötig.

Als auffällig gilt es ebenfalls, wenn Personen regelmäßig kleinere Bargeldeinzahlungen auf das Konto vornehmen, sodass sie in einer kurzen Zeitspanne die 10.000-Euro-Grenze überschreiten. Man spricht von „Smurfing“ – der Verdacht auf Geldwäsche liegt nahe.

Nachweispflicht bei hohen Einzahlungen – das sollten Kontoinhaber wissen

Wer höhere Summen Bargeld auf sein Konto einzahlen möchte und damit die Grenze von 10.000 Euro überschreitet, muss einen Nachweis vorlegen. Doch was genau wird von Kontoinhabern verlangt? Und wer fordert so einen Nachweis an?

Gefragt ist vor allem der Herkunftsnachweis. Dieser wird von der Bank, bei der die Einzahlung stattfinden soll, gefordert. Die Nachweispflicht besteht seit 2021 in Deutschland. Wer also eine höhere Summe auf sein Konto einzahlen möchte, sollte den Nachweis am besten gleich mit sich führen.

Folgende Nachweise eignen sich in diesem Fall:

  • Kontoauszug einer anderen Bank, auf dem die Bargeldauszahlung vermerkt ist
  • Quittung einer Bargeldauszahlung
  • Sparbuch, das die Bargeldauszahlung belegt
  • Verkaufs- oder Rechnungsbelege – beispielsweise nach einem Fahrzeugverkauf oder Edelmetallverkauf
  • Letztwillige Verfügungen wie ein Testament oder ein Erbschein
  • Schenkungsanzeigen oder Schenkungsverträge

In der Regel lassen es Automaten bei der Bank nur zu, Summen bis 1.000 Euro einzuzahlen. Für einen höheren Betrag muss man sich also direkt an den Schalter begeben. Daher empfiehlt es sich, den Nachweis direkt bei der Einzahlung am Schalter vorzulegen. Wer die Dokumente nicht bei sich führt, kann von der Bank dazu aufgefordert werden, sie später nachzureichen. Die allgemeine Frist dafür beläuft sich auf bis zu vier Wochen. Am besten ist es jedoch, sich noch einmal persönlich bei der jeweiligen Bank zu informieren.

Übrigens: Der Herkunftsnachweis sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Aufbewahrungsfrist variiert je nach Bank. Man fährt am besten, wenn man sich dabei an der Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge und andere Unterlagen von der Bank orientiert.

Einzahlung von der Bank verweigert – was nun?

Gemäß dem Geldwäschegesetz haben Banken prinzipiell das Recht, Einzahlungen zu verweigern. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Meist erfolgt eine Einzahlungsverweigerung aufgrund fehlenden Herkunftsnachweises oder wenn aus einem anderen Grund ein Verdacht auf Geldwäsche besteht. Bei sogenanntem Smurfing sind Banken sogar zu einer Verdachtsmeldung an die Behörden verpflichtet.

Geldwäsche ist ein ernstes Thema und betrifft mehr Regionen, als man zunächst annimmt. Daher ist es wichtig, dass Banken ihrer Aufgabe so gewissenhaft nachkommen. In der Regel steckt hinter einer Einzahlungsverweigerung also keine Schikane, sondern bloß Vorsicht – die Mitarbeiter möchten zu Sicherheit und Schutz beitragen.

Doch was tun bei einer ungerechtfertigten Einzahlungssperre? Folgende Schritte sind dann gefragt:

  1. Begründung verlangen: Meist lässt sich alles mit einem klärenden Gespräch regeln – womöglich steckt ein Missverständnis dahinter.
  2. Nachweise einreichen: Falls noch nicht geschehen, sollte unbedingt der Herkunftsnachweis eingereicht werden.
  3. Widerspruch einlegen: Ist die Ablehnung ungerechtfertigt? Dann sollte man die Bank um erneute Prüfung bitten.
  4. Beschwerde bei der Bundesbank: Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund für die Verweigerung gibt, sollte eine Beschwerde bei der Deutschen Bundesbank erfolgen.
  5. Rechtsberatung: Wenn einem so ein Delikt wie Geldwäsche vorgeworfen wird, ist ein Rechtsbeistand ratsam.

Fazit

Um vor Geldwäsche zu schützen, gibt es in Deutschland das Geldwäschegesetz. Banken nehmen ihre Aufgabe ernst. Ab einer Einzahlungshöhe von 10.000 Euro in bar auf das Konto wird ein Nachweis fällig. Dieser ist direkt bei der Bank einzureichen. Jedoch kann es auch passieren, dass die Einzahlung verweigert wird. Dann gilt es, den individuellen Fall zu prüfen.

 

Symbolgrafik:© foto_tech - stock.adobe.com

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