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BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

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(2 Bewertungen) • 31.01.2025 • Verwaltungsrecht

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.: 10 ZB 23.1558). Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde.

Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt

Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der zuständigen Sicherheitsbehörde, mit einem Leinenzwang belegt.

Die Maßnahme wurde mit dem freien Umherlaufen der Hunde und den dadurch entstandenen Beschwerden mehrerer Bürger begründet.

Nachdem der Halter gegen diese Anordnung klagte, wurden seine Klagen vom Verwaltungsgericht Augsburg abgelehnt. Der Halter beantragte daraufhin beim BayVGH die Zulassung zur Berufung gegen diese Urteile.

BayVGH bekräftigt Leinenzwang: Große Hunde stellen öffentliches Risiko dar

Der BayVGH lehnte die Anträge auf Zulassung der Berufung ab und bestätigte die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg.

Die Richter sahen keine hinreichenden Gründe, die eine Berufung rechtfertigen würden. Sie betonten, dass von großen, frei laufenden Hunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen generell eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Diese Einschätzung basiert auf der anerkannten Rechtsprechung, dass große Hunde aufgrund ihrer Körpergröße und unvorhersehbaren Reaktionen ein Risiko darstellen.

Der BayVGH hob hervor, dass bereits die Größe der Hunde, mit einer Schulterhöhe von über 50 Zentimetern, den Leinenzwang rechtfertigt. Zudem war einer der Hunde in einen Beißvorfall verwickelt, was die Notwendigkeit der Anordnung unterstreicht.

Tipp: Aufgrund der Entscheidung des BayVGH sollten Hundehalter die Vorschriften bezüglich Leinenzwang ernst nehmen, insbesondere wenn ihre Tiere als groß eingestuft werden. Es ist wichtig, die lokalen Regelungen zu kennen und sich daran zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Symbolgrafik:© Rock and Wasp - stock.adobe.com

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