Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 19. März 2024 (Az.: 22 Ca 8667/23) entschieden, dass eine behandelnde Ärztin als sachverständige Zeugin aussagen kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) und deren Beweiswert im arbeitsrechtlichen Kontext, da sie zeigt, dass der Beweiswert einer AU unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann, was eine ärztliche Zeugenaussage erforderlich macht.

Arbeitsunfähigkeit: Rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin basiert auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG. Wesentliche Punkte:

  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus.
  • Der Beweiswert einer AU kann erschüttert werden, z. B. bei Zweifeln an der Echtheit.
  • Arbeitnehmer tragen die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit.
  • Vernehmung des behandelnden Arztes kann zur Klärung beitragen.

Ärztin als Zeugin: Hintergrund des Falls

Eine Reinigungskraft kündigte im Mai 2023 ihr Arbeitsverhältnis zum 15. Juni 2023 und beantragte für die verbleibende Zeit Urlaub. Der Arbeitgeber lehnte diesen Antrag ab. Kurz darauf legte die Arbeitnehmerin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die genau den Zeitraum vom 22. Mai bis 15. Juni 2023 abdeckte. Der Arbeitgeber zweifelte an der Echtheit der AU und verweigerte die Lohnfortzahlung.

In der folgenden Auseinandersetzung vor Gericht bot die Arbeitnehmerin die Vernehmung ihrer behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin an, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu beweisen.

Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht Berlin stellte fest, dass der Arbeitgeber den hohen Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert hatte. Dies erfolgte insbesondere durch den Verdacht, dass die Bescheinigung exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckte und zeitlich unmittelbar auf die Ablehnung des Urlaubs folgte.

Das Gericht folgte dem Beweisantritt der Arbeitnehmerin und hörte die behandelnde Ärztin als sachverständige Zeugin. Nach ihrer Aussage kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Arbeitnehmerin an einer Erschöpfungsdepression litt und somit arbeitsunfähig war.

Rechtliche Einordnung

Einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Dieser kann jedoch durch bestimmte Umstände erschüttert werden. Solche Umstände können sein:

  • Eine zeitliche Verbindung zwischen einer abgelehnten Urlaubsanfrage und der AU.
  • Die Tatsache, dass die Bescheinigung genau die Kündigungsfrist abdeckt.

In solchen Fällen ist es Sache des Arbeitnehmers, die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Die Vernehmung des behandelnden Arztes oder der Ärztin als sachverständige Zeugen ist hierbei ein geeignetes Beweismittel.

Das Gericht betonte jedoch, dass die Beweiswürdigung des Tatrichters sich nicht in Widerspruch zu der grundsätzlichen Ausgangsüberlegung setzen darf, wonach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zukommt.

Praxistipp für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich der hohen Bedeutung einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bewusst sein. Falls Zweifel an der Echtheit der AU aufkommen, ist es ratsam, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um eine Zeugenaussage zu ermöglichen. Dies kann dazu beitragen, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu sichern.

Zudem sollte auf eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Behandlung geachtet werden, um im Bedarfsfall ausreichend Beweismittel vorlegen zu können.

Fazit

Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin verdeutlicht, dass bei erschüttertem Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständiger Zeuge entscheidend sein kann. Arbeitnehmer sollten daher im Streitfall bereit sein, ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um ihre Ansprüche zu untermauern. Arbeitgeber wiederum sollten sorgfältig prüfen, ob sie den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel ziehen können, da dies erhebliche Konsequenzen haben kann.

Symbolgrafik:© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)07.07.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann

Wer im öffentlichen Dienst eine höhere Entgeltgruppe durchsetzen will, braucht nicht nur gute Argumente zur eigenen Tätigkeit. Spätestens in der Revision muss genau erklärt werden, warum das Berufungsgericht rechtlich falsch entschieden haben soll. Ein Mitarbeiter im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht nicht an der Frage, ob seine Streifengänge höher zu bewerten sind, sondern bereits an der unzureichenden Revisionsbegründung . Für Beschäftigte im Tarifrecht ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Revision ist kein neuer Versuch mit denselben Argumenten. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst als unzulässig verworfen . Der Beschäftigte wollte rückwirkend ab Juni 2022...

weiter lesen weiter lesen

LAG Niedersachsen: Vergleich nach Arbeitsgerichtsurteil spart Gerichtsgebühr
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)27.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Niedersachsen: Vergleich nach Arbeitsgerichtsurteil spart Gerichtsgebühr

Wer nach einem verlorenen oder gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess noch einen Vergleich schließt, hält den Streit oft nicht nur inhaltlich klein. Es kann auch um Gerichtskosten gehen. Viele Beteiligte könnten annehmen: Sobald ein vollständig abgefasstes Urteil zugestellt ist, ist es für eine gebührenrechtliche Vergünstigung zu spät. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellt klar: In arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die Gebühr trotzdem entfallen, wenn das Urteil noch nicht formell rechtskräftig ist und der Vergleich den gesamten Streit erledigt. Die Entscheidung ist vor allem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die nach einem Urteil noch über eine gütliche Lösung verhandeln. Sie zeigt: Ein Vergleich kann auch in diesem späten Stadium noch eine praktische Kostenfolge haben. Das Wichtigste in...

weiter lesen weiter lesen
Jobwechsel trotz Wettbewerbsverbot: Wenn der Eilantrag scheitert
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)21.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Jobwechsel trotz Wettbewerbsverbot: Wenn der Eilantrag scheitert

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2026 ( Az. 8 Ga 1/26 ) erkannt, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Eilverfahren nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden kann, wenn eine existenzielle Notlage vorliegt. Zugleich stellte das Gericht klar: Unterschiedliche Handelsstufen schließen ein Konkurrenzverhältnis nicht automatisch aus. Was ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt es Arbeitnehmern, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum bei einem Konkurrenzunternehmen tätig zu werden. Rechtliche Grundlage ist § 74a Abs. 1 HGB: Das Verbot ist nur verbindlich, soweit es dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Ist diese Voraussetzung nicht...

weiter lesen weiter lesen

Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs ist kein Mehrwert
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)20.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs ist kein Mehrwert

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2026 ( Az. 12 Ta 18/26 ) erkannt, dass die bloße Verlängerung des Beendigungszeitpunkts im Rahmen eines Kündigungsschutzvergleichs keinen Vergleichsmehrwert begründet. Gleiches gilt für Vergütungs- und Bonusansprüche, die allein aus diesem Verlängerungszeitraum resultieren. Das Urteil schafft Klarheit bei einer in der Praxis häufig unterschätzten Kostenfrage. Was ist der Vergleichsmehrwert und warum ist er wichtig? Der Vergleichsmehrwert (auch: Mehrwert des Vergleichs) bezeichnet den Teil einer vergleichsweisen Einigung , der über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgeht . Er erhöht den Gegenstandswert und damit die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Kündigungsschutzverfahren...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten