Steuerrecht

Bei statischen Berechnungen handelt es sich nicht um Handwerk

Zuletzt bearbeitet am: 26.01.2024

München. Bei Arbeiten eines Statikers handelt es sich nicht um Handwerk. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom Donnerstag, 3. März 2022, in München entschieden (Az.: VI R 29/19). Auftraggeber können bei Arbeiten an den Dachstützen ihres Hauses einen Statikerlohn nicht als Handwerkerleistung steuermindern geltend machen.

2006 gewährte der Gesetzgeber Steuererleichterungen für „haushaltsnahe“ Dienstleistungen wie Putzen, Schneeschaufeln oder Garten- und Malerarbeiten, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Zudem sind die Leistungen der Handwerker im Haushalt steuerlich begünstigt. 20 Prozent des Lohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Freibetrag ist jedoch auf 510 Euro pro Jahr für geringfügige Tätigkeiten, 1.200 Euro für Leistungen von Handwerkern und 4.000 Euro für sonstige Dienstleistungen begrenzt.

Auch ein Ehepaar aus Baden-Württemberg wollte von der Steuerminderung profitieren. Die Kläger bewohnten ein Einfamilienhaus und die beschädigten hölzernen Dachpfosten sollten durch Stützen aus Stahl ersetzt werden. Dies erforderte auch die Hilfe durch einen Statiker, der die Planung und Berechnung durchführte, wie das Dach durch die Stahlstützen getragen werden sollte.

Das Ehepaar verlangte neben dem unstreitigen Lohn der tätig gewesenen Handwerker auch eine Steuerverminderung für die Leistungen des Statikers.

Vor dem BFH waren sie hiermit jedoch nicht erfolgreich. Ein Statiker bzw. Tragwerksplaner sei grundsätzlich nicht als Handwerker tätig, sondern erbringe Leistungen bei Planung und rechnerischer Überprüfung von Bauwerken und der Beurteilung des baulichen Gesamtzustands.

Die Berechnungen eines Statikers seien für die Arbeit von Handwerkern notwendig, die die Dachstützen tatsächlich austauschen. Dies rechtfertige jedoch keine weiteren Steuerminderungen. Laut Urteil vom 04.11.2021 seien die Leistungen von Handwerkern und Statikern bei der steuerlichen Ermäßigung gesondert zu betrachten. Eine bloße Verzahnung zweier Gewerke führe bei einer statischen Berechnung nicht zu einer Umqualifizierung in eine Handwerkerleistung.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik:© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann. Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren. Zusätzlich entstanden ... weiter lesen

Steuerrecht Was Bürger 2024 über neue Gesetze und Änderungen wissen müssen

Regelmäßig werden in Deutschland neue Gesetze verabschiedet, welche unter anderem finanzielle Veränderungen bei Verbrauchern hervorrufen. Dementsprechend ist es von Vorteil, sich mit den durch neue Gesetze entstehenden Konsequenzen auseinanderzusetzen. Manche Gesetzesänderungen sind vorteilhaft, andere wiederum führen zu gewissen Nachteilen, die berücksichtigt werden sollten. Steuerliche Veränderungen im Jahr 2024 Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie hier einer Arbeit nachgehen. Aber auch Rentner und andere Personengruppen sind unter Umständen steuerpflichtig. Daher spielen Änderungen hinsichtlich der ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet: Bankenprivileg gilt auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften

In einem Urteil vom 30. November 2023 (Aktenzeichen III R 55/20 ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzernfinanzierungsgesellschaften das gewerbesteuerliche Bankenprivileg beanspruchen können, sofern ihre bankbezogenen Aktivposten die anderweitigen Geschäftsposten überwiegen. BFH erkennt Konzernfinanzierer als Kreditinstitut trotz Dienstleistungseinkünften an Die betroffene Gesellschaft erbrachte mehrheitlich innerhalb eines Konzernverbundes verschiedene Dienstleistungen und agierte zudem als Konzernfinanzierungsgesellschaft, was sie nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als Kreditinstitut qualifizierte. Ein Vergleich der Aktivposten zeigte, ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als ... weiter lesen

Ihre Spezialisten