Arbeitsrecht

Beim Arbeitgeber per WhatsApp krankmelden

Zuletzt bearbeitet am: 01.09.2024

Die Frage nach der Zulässigkeit einer Krankmeldung per WhatsApp stellt sich in Zeiten der Digitalisierung immer häufiger. Viele Arbeitnehmer bevorzugen es, eine kurze Nachricht über den Messenger Dienst zu schicken, anstatt telefonisch Kontakt mit dem Chef aufzunehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Kann man sich wirklich einfach per WhatsApp krankmelden, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen?

Eine Krankmeldung per WhatsApp birgt einige Probleme und Unsicherheiten. Zwar ist es praktisch, schnell und unkompliziert eine Nachricht zu verschicken, jedoch gibt es einige Aspekte zu bedenken. Eine ordnungsgemäße Krankmeldung sollte unverzüglich erfolgen, das heißt, sobald der Arbeitnehmer erkennt, dass er nicht arbeitsfähig ist. Eine kurze Nachricht auf WhatsApp könnte unter Umständen zu spät erfolgen, wenn der Chef bereits erwartet, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheint.

Zudem ist fraglich, ob eine Krankmeldung per WhatsApp wirklich den erforderlichen Formvorschriften entspricht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss in der Regel spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern vom Arzt elektronisch zum Abruf für den Arbeitgeber ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Per WhatsApp kann eine solche Bescheinigung jedoch nicht übermittelt werden, was möglicherweise zu Problemen führen könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nachweisbarkeit einer Krankmeldung per WhatsApp. Im Falle von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten ist es schwierig nachzuweisen, dass tatsächlich eine Nachricht verschickt wurde und der Chef darüber informiert wurde. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf lässt sich hingegen einfacher nachweisen und bietet somit eine bessere Dokumentation im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen können eintreten, wenn eine Krankmeldung nicht ordnungsgemäß erfolgt. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen. Es ist daher ratsam, sich an die gängigen Verfahren und Formvorschriften zu halten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Krankmelden per WhatsApp: Eine rechtliche Grauzone, die individuell geregelt werden muss

Die Möglichkeit, sich via WhatsApp krankzumelden, mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier nicht eindeutig und hängen stark von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsverhältnis ab. Grundsätzlich sieht das Gesetz keine spezifische Form der Krankmeldung vor, sodass theoretisch auch eine Benachrichtigung per WhatsApp möglich sein kann. Allerdings ist es entscheidend, ob der Arbeitgeber explizit die Kommunikation über WhatsApp erlaubt hat oder ob WhatsApp generell als gängiges Kommunikationsmittel im Unternehmen akzeptiert wird.

In jedem Fall liegt die Verantwortung beim Arbeitnehmer, den Vorgesetzten rechtzeitig über den krankheitsbedingten Ausfall zu informieren. Ist die Krankmeldung per WhatsApp erlaubt und akzeptiert, dann ist dieser Kommunikationsweg in Ordnung. Dennoch müssen die üblichen Regeln für die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden. Eine kurze Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe des gesamten Teams reicht nicht aus. Der direkte Vorgesetzte muss informiert werden und es muss angegeben werden, wie lange man voraussichtlich krank sein wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer im Vorfeld abklären sollten, ob ihr Arbeitgeber die Krankmeldung per WhatsApp akzeptiert. Ist dies der Fall, sollte die Nachricht präzise formuliert sein. Sobald möglich, muss die ärztliche Bescheinigung dann auf dem herkömmlichen Weg eingereicht werden.

Drohende Abmahnung: Die Gefahren bei falscher Krankmeldung per WhatsApp und wie man sie vermeidet

Eine Abmahnung kann erfolgen, wenn die Krankmeldung per WhatsApp nicht den formalen Anforderungen entspricht oder der Arbeitgeber diese Art der Kommunikation nicht akzeptiert. Arbeitnehmer, die sich ausschließlich auf eine WhatsApp-Nachricht verlassen, riskieren eine Abmahnung. Besonders dann, wenn die ärztliche Bescheinigung nicht rechtzeitig nachgereicht wird oder der Arbeitgeber die Krankmeldung via WhatsApp explizit ausgeschlossen hat.

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer darauf achten, folgende Punkte zu beachten:

Vertragliche Regelungen überprüfen: Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann festgelegt sein, in welcher Form die Krankmeldung erfolgen muss. Ist die Krankmeldung per WhatsApp nicht ausdrücklich erlaubt, sollte sie auch nicht genutzt werden. Nachträgliche Bestätigung einholen: Wenn die Krankmeldung per WhatsApp erfolgt ist, sollte der Arbeitnehmer diese durch eine formelle Krankmeldung ergänzen, um Missverständnisse zu vermeiden. Kommunikation klären: Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und klären, welche Kommunikationswege im Krankheitsfall akzeptiert werden.

Durch die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Missverständnisse vermieden und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen abgewendet werden. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer transparent miteinander kommunizieren und klare Regeln für die Krankmeldung festlegen. Nur so können Konflikte vermieden und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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