Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit und warum Sie Ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden sollten

21.03.2019

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, ob Sie bei der Stellung eines Leistungsantrags im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbinden sollten.

In diesem Zusammenhang sind zwei ganz klare Aussagen zu treffen.

1.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

2.

Sie sollten Ihre Ärzte auch nicht von der Schweigepflicht entbinden.

Es besteht immer die Möglichkeit, Ihrem Versicherer mitzuteilen, dass Sie die erforderlichen ärztlichen Berichte und Auskünfte selbst einholen wollen und den Versicherer aufzufordern, Ihnen die hierfür erforderlichen Formulare zuzusenden.

Dieses unter anderem aus den folgenden Gründen:

Häufig kommt es im Verfahren der Leistungsprüfung durch den Versicherer dadurch zu zeitlichen Verzögerungen, dass ärztliche Auskünfte nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erteilt werden.

Nicht selten ist die Situation dann so, dass der Versicherer sagt, er habe die Unterlagen angefordert, aber der Arzt habe sie nicht übersendet.

Oder der Arzt teilt mit, dass er die Auskünfte schon längst erteilt habe, der Versicherer behauptet aber, die Auskünfte seien nicht eingegangen.

Wenn Sie es dem Versicherer überlassen haben, diese Auskünfte selbst einzuholen, wissen sie häufig nicht, wer der die Wahrheit sagt, weil sie in dieser Kommunikation schlichtweg außen vor bleiben.

Die Versicherer sind meistens auch nicht die schnellsten darin, bei Unterbleiben der Auskunftserteilung durch die Ärzte weiter nachzufassen.

Das können Sie bei persönlicher Rücksprache mit dem Arzt häufig sehr viel schneller klären.

Zudem bestehen bei den Versicherern häufig auch Postrückstände.

Zum Teil wird es erst nach Wochen durch den zuständigen Sachbearbeiter realisiert, dass Auskünfte eingegangen sind.

Auch insoweit sind Sie selbst wesentlich schneller.

Des Weiteren besteht auch ein erhebliches Risiko, wenn der Arzt direkt mit dem Versicherer kommuniziert.

Nicht selten beinhalten die ärztlichen Auskünfte Fehler.

Beispielsweise werden Erkrankungen mitgeteilt, welche überhaupt nicht vorgelegen haben, oder es wurden Erkrankungen in der Vergangenheit fehlerhaft diagnostiziert und so an den Versicherer weitergegeben.

Das kann dann schnell zu Problemen führen.

Möglicherweise meint der Versicherer dann, dass ihm schon bei der Beantragung des Versicherungsvertrags Krankheiten verschwiegen wurden und es erfolgt der Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvertrag wird angefochten.

Einen solchen Vorgang dann zu reparieren und den Versicherer von dem wirklichen Sachverhalt zu überzeugen, ist zuweilen schwierig.

In jedem Fall ist auch das mit einer zeitlichen Verzögerung der Antragsprüfung verbunden.

Besser ist es verständlich, wenn Sie die Auskünfte bei dem Arzt einholen und sichten, bevor sie diese an den Versicherer weitergeben.

Etwaige Fehler können Sie dann ganz kurzfristig korrigieren lassen, ohne dass all diese Probleme bei der Leistungsprüfung auftreten.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit auch persönlich zur Verfügung.

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Frank Vormbaum
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
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