Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ansprüche durchsetzen bei CFS und chronischem Erschöpfungssyndrom

06.04.2017

Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungssyndrom.

Nach den Versicherungsbedingungen ist die Versicherungsleistung für gewöhnlich dann zu zahlen wenn der Versicherte krankheitsbedingt zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter ausüben.

Hierunter fällt selbstverständlich auch eine Erkrankung in Form von CFS oder chronischem Erschöpfungssyndrom.

Die Anzeichen für die Erkrankung sind lang anhaltende Erschöpfung und ständige Müdigkeit, sowie einige weitere gesundheitliche Beschwerden.

Schlaf bringt keine Erholung mehr und die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage einer Berufstätigkeit nachzugehen.

Nach Schätzungen gibt es in Deutschland 300.000 Betroffene, wobei jedoch die Erkrankung häufig nicht diagnostiziert wird

Das Problem für den Versicherten bestehen dann darin,

den Nachweis zu erbringen, dass die Erkrankung vorliegt.

Hierzu ist zunächst ein ärztliches Attest erforderlich.

Damit beginnen aber schon die Schwierigkeiten, insbesondere wenn die Erkrankung nicht als solche erkannt wird und eine falsche Diagnose gestellt wird.

Häufig wird zum Beispiel eine Depression diagnostiziert.

Der Versicherer wird dieses für gewöhnlich nicht als ausreichend einschätzen und selbst ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Erkrankung in Auftrag geben.

Leider besteht hierbei oft die Tendenz, dass der von dem Versicherer beauftragte Gutachter das Krankheitsbild für nicht nachvollziehbar erachtet.

Das zum Teil schon deshalb, weil unter dem Gesichtspunkt einer Depression oder anderer Erkrankungen begutachtet wird.

Die Gutachter kommen dann immer wieder zu dem Ergebnis, dass der Grad der Erkrankung nicht hinreichend hoch sei oder der Versicherte nur vorgibt krank zu sein, also aggraviert.

Die Konsequenz ist dann dass der Versicherer die Leistung ablehnt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit die Möglichkeiten zur Durchsetzung der eigenen Rechte genutzt werden können.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann schauen Sie sich bitte unsere weiteren Rechtstipps an oder informieren Sie sich direkt bei uns.

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Frank Vormbaum
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
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