Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeitsversicherung und Besonderheiten bei einem Unfall

21.03.2019

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie informieren über die Besonderheiten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch einen Unfall und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Eintritt der Berufsunfähigkeit hat unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen, bei Arbeitnehmern überwiegend noch mit einer zeitlichen Verzögerung, bei Selbstständigen sofort.

Im Gegensatz zu Erkrankungen, die häufig erst über einen gewissen Zeitraum zur Berufsunfähigkeit führen, tritt das Problem der Berufsunfähigkeit bei einem Unfall meist sofort auf und das ohne jede Vorwarnung.

Dann ist es wichtig, die wirtschaftlichen Auswirkungen dadurch abzumildern, dass Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung so schnell wie möglich durchgesetzt werden.

Der Berufsunfähigkeitsversicherer handelt jedoch vornehmlich in seinem eigenen Interesse.

Das hat nicht zur Folge, dass so schnell wie möglich gezahlt wird, sondern dass der Versicherer ausgiebig prüft, ob es eine Möglichkeit gibt, möglichst wenig oder bestenfalls auch gar nicht zu zahlen.

Sie werden das von anderen Versicherungen kennen.

Wie lange die Prüfung dauert, ist für den Versicherer nachrangig.

Immer dann, wenn der Versicherer meint, einen neuen Ansatz gefunden zu haben, um vielleicht der Zahlungspflicht zu entgehen, werden weitere Unterlagen verlangt oder ärztliche Gutachten eingeholt.

Das ist dann mit einem entsprechenden zeitlichen Aufwand verbunden.

Solche Prüfungen dauern nicht selten ein Jahr oder länger.

Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Zweck der sozialen Absicherung erfüllt, muss die Leistung jedoch schnell erbracht werden.

Sie selbst haben die Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen.

In vielen Versicherungsverträgen ist enthalten, dass der Versicherer häufig nur wenige Wochen Zeit bis zu seiner Entscheidung über die Leistungspflicht hat, sobald sämtliche Erhebungen bezüglich der Leistungspflicht abgeschlossen sind und insoweit besteht auch eine ähnliche gesetzliche Regelung.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Prüfungsdauer zu beeinflussen und den Versicherer auch ein Stück weit vor sich her zu treiben.

Nachdem Sie die Berufsunfähigkeit gemeldet haben, was telefonisch oder per formloser E-Mail jederzeit möglich ist, werden sie das Leistungsantragsformular des Versicherers erhalten.

Dann ist es an Ihnen, alle erforderlichen Angaben vollständig und so schnell wie möglich zu machen.

Sie sollten Ihrem Leistungsantrag insbesondere folgende Unterlagen beifügen:

Die Steuerbescheide der letzten drei Jahre und darüber hinaus gegebenenfalls vorliegende betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten Monate.

Alle ärztlichen Atteste und Berichte, zumindest seit Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Behördliche Bescheide zu Gesundheitsfragen, insbesondere zur Erwerbsminderung und zu einem Grad der Behinderung.

Dieses in vollständiger Form und mitsamt hierzu ergangener Sachverständigengutachten, soweit Ihnen solche vorliegen.

Ergänzend zu den Fragen des Versicherers zur zuletzt ausgeübten Berufsuntätigkeit sollten Sie einen exemplarischen Wochenplan beifügen.

Bezüglich der noch anzufordern Auskünfte bei Ärzten sollten Sie den Versicherer auffordern, Ihnen das Formular zu übersenden, mit welchen Sie diese Auskünfte selbst einholen.

Das auch bezüglich etwaiger Auskünfte von Krankenkassen.

Sobald dem Versicherer dieses nun wirklich dicke Paket vorliegt, tickt für ihn die Uhr.

Er muss dann innerhalb weniger Wochen entscheiden, ob er die Leistungspflicht anerkennt oder gegebenenfalls noch ein Sachverständigengutachten einholen will.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit auch persönlich zur Verfügung.

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Frank Vormbaum
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bült 27
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