Sozialrecht

Bessere Kassenleistungen bei chronischer Müdigkeit

22.11.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 17.04.2024

Celle (jur). Bei Krankheiten, gegen die es bislang keine Standardtherapie gibt, müssen die gesetzlichen Krankenkassen offener für neue Ansätze sein. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle zur chronischen Müdigkeit, dem Chronischen Fatique-Syndrom (CFS), entschieden (Az.: L 4 KR 230/22 B ER). Nach dem Eilbeschluss müssen die Kassen hier die Versorgung mit Liponsäure und Vitamin D bezahlen. 

Der heute 55-jährige Mann aus dem Raum Hannover ist wegen mehrerer Erkrankungen schwerbehindert, insbesondere aufgrund eines gesichert diagnostizierten CFS. Hiergegen nimmt er Medikamente mit Liponsäure und Vitamin D, die ihm nach eigener Wahrnehmung immerhin helfen. 

Seine Krankenkasse will die Kosten hierfür allerdings nicht übernehmen. Die Wirksamkeit sei noch nicht abschließend untersucht und bestätigt. 

Dem hiergegen gerichteten Eilantrag gab das LSG Celle nun statt. Es betonte, dass das CFS eine schwere Erkrankung ist, gegen die es bislang keine gesicherte Standardtherapie gibt. In solchen Fällen würden „abgesenkte Evidenzmaßstäbe“ gelten. Daher müssten die Kassen auch Medikamente bezahlen, für die die Leistungsvoraussetzungen der sogenannten evidenzbasierten Medizin bislang nicht erfüllt sind. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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