Steuerrecht

Betreuungskosten für Mutter führen zu Steuererleichterung

Zuletzt bearbeitet am: 24.07.2023

München. Wenn von Angehörigen die Kosten für die Pflege und Betreuung eines Elternteils übernommen wird, dann handelt es sich um „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die steuerbegünstigt sind. Dies gilt auch dann, wenn hier die Mutter in ihrer eigenen Wohnung gepflegt wird, so ein am Donnerstag, 14. Juli 2022, veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 2/20).

Im streitigen Fall lebten Mutter und Tochter etwa hundert Kilometer entfernt voneinander. Die Tochter hatte einen Vertrag mit einer Sozialstation abgeschlossen, damit ihre 82-jährige Mutter versorgt wird. Im Vertrag waren Leistungen enthalten wie Einkaufen, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.

Für das Streitjahr 2016 belief sich die Rechnung auf 1.071 Euro. Diese Rechnung ging zwar an die Mutter, aber die Tochter und ihr Ehemann sagten, sie hätten die Kosten übernommen. Daher machten sie diese Ausgaben in ihrer gemeinsamen Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend.

Der Gesetzgeber wollte mit der Steuervergünstigung für "haushaltsnahe Dienstleistungen" der Schwarzarbeit entgegenwirken. Beispiele hierfür sind etwa Putzen, Schnee schaufeln oder Malern. Es ist dabei nur der Arbeitslohn berücksichtigungsfähig20 Prozent davon werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Das Finanzamt lehnte jedoch diese Vergünstigung bei der Pflege der Mutter ab.

Der BFH hat in seinem nun schriftlich veröffentlichten Urteil vom 12. April 2022 betont, dass die hauswirtschaftliche Versorgung sowie auch die unmittelbare Pflege mit zu den begünstigten Dienstleistungen zählen.

Dies gelte auch für die Versorgung Dritter, so der BFH weiter. Es stehe der Steuervergünstigung der Tochter nicht entgegen, dass hier die Mutter in ihrem eigenen Haushalt versorgt wurde. Die gesetzliche Beschränkung auf Dienstleistungen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen gelte ausdrücklich nicht für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt der pflegebedürftigen Person.

Der Gesetzgeber habe damit laut Münchener Urteil „die steuerliche Berücksichtigung familienunterstützender und pflegebegleitender Dienstleistungen stark vereinfachen und den Spielraum für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung erweitern“ wollen.

Es steht dem Steuerabzug bei der Tochter auch nicht entgegen, dass Rechnung an die Mutter gerichtet war. Ausreichend sei es, wenn die Tochter tatsächlich die Kosten getragen hat. Ob das tatsächlich der Fall war, muss im streitigen Fall noch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg prüfen.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © Marco2811 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Kirchlicher Sparwunsch kann zu Grunderwerbsteuer führen

München (jur). Die Fusion von Kirchengemeinden kann trotz des von der Kirche damit gewünschten Sparzwecks teuer sein. Denn verfügen die ursprünglichen Kirchengemeinden über Anteile an grundbesitzenden GmbHs, etwa für Krankenhäuser oder Altenheime, wird mit der Übertragung der Anteile auf die neu errichtete Kirchengemeinde regelmäßig Grunderwerbsteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 31. August 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 24/21). Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen werde mit der Steuererhebung nicht verletzt.  Die klagende katholische Kirchengemeinde aus Nordrhein-Westfalen ... weiter lesen

Steuerrecht Schenkungsteuer lässt sich mit Trick immer noch umgehen

Hamburg (jur). Durch die Gründung bestimmter Unternehmen lässt sich immer noch die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgehen. Ein entsprechendes Vorgehen sei vom unternehmerischen Wahlrecht umfasst, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 11. Juli 2023 entschied (Az.: 3 K 188/21). Der Gesetzgeber habe diesbezügliche Lücken bislang nicht vollständig geschlossen. Die Finanzverwaltung hat hiergegen allerdings Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt.  Im Streitfall hatten der Kläger und sein Vater 2019 eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet. Dies ist eine besondere Form der Kapitalgesellschaft, die auch Elemente ... weiter lesen

Steuerrecht Hochbegabung ist keine Krankheit

Münster (jur). Die Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Dies ist nur möglich, wenn der Schulbesuch wegen einer Krankheit erforderlich ist und die entsprechende Heilbehandlung in der Privatschule durchgeführt werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag, 15. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 K 1045/22 E). Eine Hochbegabung sei aber keine Krankheit. Wegen der Nichtzulassung der Revision haben die Kläger Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) in München eingelegt.  Im konkreten Fall wurde bei der Tochter der Kläger wegen einer Unterforderung an der Schule ... weiter lesen

Steuerrecht BFH klärt Kindergeld-Voraussetzungen bei Studium außerhalb der EU

München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Eltern auch dann Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind außerhalb der EU studiert oder eine anderweitige Ausbildung macht. Voraussetzung ist, dass es während der ausbildungsfreien Zeit überwiegend zu Hause ist, entschied der BFH in einem am Donnerstag, 27. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 11/21). Der Kindergeldanspruch endet, wenn klar ist, dass dies für das laufende Ausbildungsjahr nicht mehr erfüllt wird.  Auch für volljährige Kinder können Eltern noch bis zum 25. Geburtstag Kindergeld bekommen, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist. ... weiter lesen

Ihre Spezialisten