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BFH: Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

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(1 Bewertung)07.03.2025 Steuerrecht

Der Bundesfinanzhof entschied, dass formelle Mängel in der Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben eine nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden rechtfertigen können (Az. III R 14/22).

Finanzamt ändert Steuerbescheide wegen unzureichender Aufzeichnungen

Der Kläger, ein Einzelhändler, ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Das Finanzamt (FA) veranlagte ihn erklärungsgemäß und ohne Vorbehalt der Nachprüfung.

Im Zuge einer späteren Außenprüfung wurden die Aufzeichnungen des Klägers als formell unzureichend beanstandet, was zu einer Hinzuschätzung führte. Das FA änderte daraufhin die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für die betreffenden Jahre. Es berief sich dabei auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, der eine Änderung ermöglicht, wenn nachträglich steuererhöhende Tatsachen bekannt werden.

Formelle Mängel können Steuerbescheide ändern lassen

Der Bundesfinanzhof bestätigte grundsätzlich diese Auffassung.

§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erlaubt die Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nicht nur bei unaufgezeichneten Betriebseinnahmen, sondern auch bei formellen Mängeln in den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen. Dies betrifft sowohl Wareneingangsaufzeichnungen gemäß § 143 AO als auch sonstige Aufzeichnungen und Belege bei der Einnahmenüberschussrechnung.

§ 4 Abs. 3 EStG sieht zwar keine formelle Aufzeichnungspflicht vor, dennoch sind die Aufzeichnungsarten relevante Tatsachen. Ob im konkreten Fall die Änderung der Steuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zulässig war, konnte der BFH nicht abschließend entscheiden.

Das Finanzgericht (FG) muss im zweiten Rechtsgang prüfen, ob die Unterlagen des Klägers formelle Mängel aufwiesen, die eine Schätzungsbefugnis des FA und somit die Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen rechtfertigen würden.

Tipp: Es ist ratsam, bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung stets auf ordnungsgemäße und vollständige Aufzeichnungen zu achten. Formelle Mängel können zu Nachprüfungen und Hinzuschätzungen führen, die zu höheren Steuerfestsetzungen führen. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Aufzeichnungen kann helfen, solche Probleme zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Symbolgrafik:© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

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