Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

BFH: Umzugskosten fürs Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehbar

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)04.10.2025 Steuerrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23) entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Wohnungswechsel dem erstmaligen Einrichten eines Arbeitszimmers dient.

Homeoffice führte zur Wohnungserweiterung

Ein berufstätiges Ehepaar mit Kind lebte zunächst in einer Drei-Zimmer-Wohnung, nutzte das Homeoffice aber nur sporadisch. Als sich durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Arbeit zunehmend in den häuslichen Bereich verlagerte, arbeiteten beide Elternteile vorwiegend im kombinierten Wohn- und Essbereich. 

Um eine bessere Trennung von Beruf und Privatleben zu ermöglichen, zog die Familie im Mai desselben Jahres in eine größere Fünf-Zimmer-Wohnung. Dort richteten sie zwei Räume als feste Arbeitszimmer ein. Die damit verbundenen Aufwendungen – sowohl für die Nutzung der Arbeitszimmer als auch die Umzugskosten – machten sie steuerlich geltend.

Während das Finanzamt die Kosten für die Arbeitszimmer als Werbungskosten akzeptierte, lehnte es die Berücksichtigung der Umzugskosten mangels ausreichender beruflicher Veranlassung ab. Das Finanzgericht sah das anders und gestand den Steuerpflichtigen auch den Umzug als abzugsfähig zu.

BFH verneint steuerliche Abzugsfähigkeit

Der Bundesfinanzhof folgte der Sichtweise des Finanzamts und widersprach dem Finanzgericht. 

Er stellte klar, dass Ausgaben im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel grundsätzlich den Bereich der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) betreffen. Nur wenn objektive, außerhalb des Wohnumfelds liegende berufliche Gründe den entscheidenden Ausschlag für den Umzug geben – wie etwa ein neuer Arbeitsplatz oder eine erhebliche Zeitersparnis bei der Fahrt zur Arbeit –, könne eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen. 

Der Wunsch, in der neuen Wohnung erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, sei hingegen kein hinreichend objektiver Grund. Die Entscheidung für Lage, Größe oder Schnitt einer Wohnung sei stets auch durch persönliche Lebensverhältnisse und individuelle Präferenzen geprägt. Selbst die Tatsache, dass kein externer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe oder sich Homeoffice mit dem Familienleben besser vereinbaren lasse, ändere an der fehlenden Abzugsfähigkeit nichts. Auch der Umstand, dass das Arbeitszimmer selbst steuerlich anerkannt sei, begründe keine berufliche Veranlassung für den Umzug an sich.

Tipp: Bei Wohnungswechseln wegen Homeoffice sollte stets geprüft werden, ob objektiv nachvollziehbare berufliche Gründe – wie ein neuer Arbeitsplatz oder erhebliche Fahrtzeitverkürzung – vorliegen. Ein reiner Wunsch nach mehr Platz für ein Arbeitszimmer reicht nicht aus. Um steuerlich anerkannt zu werden, muss die berufliche Notwendigkeit klar über privaten Motiven stehen. Wer plant, umzuziehen, um ein Arbeitszimmer einzurichten, sollte daher keine steuerlichen Vorteile für die Umzugskosten einplanen.

Symbolgrafik:© Marco2811 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Vom Traum zur Steuerfalle: Die versteckten Risiken einer Dubai-Firma mit deutschem Wohnsitz
15.10.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Vom Traum zur Steuerfalle: Die versteckten Risiken einer Dubai-Firma mit deutschem Wohnsitz

Dubai – glitzernde Skyline, steuerfreies Einkommen, Sonne und Luxus – für viele deutsche Unternehmer klingt die Gründung einer eigenen Firma dort nach dem ultimativen Befreiungsschlag. Doch was auf den ersten Blick wie ein unternehmerisches Paradies wirkt, entpuppt sich in der Praxis oft als gefährliche Steuerfalle. Insbesondere dann, wenn der Wohnsitz weiterhin in Deutschland liegt. Hinter dem Versprechen niedriger Steuern und einfacher Bürokratie verbergen sich komplexe steuerrechtliche Regelungen, die im schlimmsten Fall zu hohen Nachzahlungen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Warum Dubai für deutsche Unternehmer so attraktiv scheint Immer mehr Menschen wollen eine Firma in Dubai gründen . Einerseits, um an das Aufenthaltsvisum für die Auswanderung nach Dubai zu gelangen, aber auch um...

weiter lesen weiter lesen

FG Münster: Verluste durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.09.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
FG Münster: Verluste durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung

Das Finanzgericht Münster (Az. 1 K 360/25 E ) hat entschieden, dass eine 77-jährige Frau, die bei einem Schockanruf 50.000 € an Trickbetrüger zahlte, diese Summe nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann. 50.000 € durch fingierten Kautionsanruf verloren Die Klägerin erhielt im November 2022 einen Anruf, bei dem sich ein Unbekannter als Rechtsanwalt ausgab und behauptete, ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht und solle in Untersuchungshaft. Nur eine sofortige Kaution von 50.000 € könne dies verhindern. Auf Anweisung eines angeblichen Polizeibeamten hielt die Frau ihre Telefonleitungen offen, hob das Geld bei zwei Banken ab und übergab es einem Boten. Später stellte sich alles als erfundene Geschichte heraus. Die Strafanzeige verlief ohne Erfolg, die Täter...

weiter lesen weiter lesen
Amtsgericht Hannover verurteilt Frau wegen Goldschmuggels
25.07.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Amtsgericht Hannover verurteilt Frau wegen Goldschmuggels

Das Amtsgericht Hannover (Az. 202 Cs 5191 Js 57219/25 ) hat eine 56-Jährige wegen versuchter Steuerhinterziehung zu 920 € Geldstrafe verurteilt. Goldschmuck bei Zollkontrolle nicht angegeben Eine 56 Jahre alte Frau aus der Türkei wurde am 19. März 2025 nach ihrer Landung aus Istanbul am Flughafen Hannover vom Zoll überprüft. Sie nutzte den grünen Ausgang, der für Waren ohne Anmeldepflicht vorgesehen ist, und verneinte ausdrücklich das Mitführen von Goldschmuck. Bei der Durchleuchtung ihrer Kleidung stellten die Beamten jedoch mehrere hochkarätige Goldstücke fest: vier Armreifen, drei Münzanhänger sowie zwei Ketten, allesamt aus 22-karätigem Gold. Der Zollwert der Gegenstände belief sich insgesamt auf 11.148,37 €. Da die erlaubte Freigrenze von 430 € überschritten war, wurden die...

weiter lesen weiter lesen

FG Köln: Kein Steuerbonus bei Abriss und Ersatzneubau
11.04.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
FG Köln: Kein Steuerbonus bei Abriss und Ersatzneubau

Das Finanzgericht Köln (Az. 1 K 2206/21 ) entschied, dass ein Ersatzneubau auf dem Grundstück eines abgerissenen Wohnhauses nicht unter die steuerliche Förderung der Wohnraumoffensive fällt. Altes Mietshaus abgerissen und durch Neubau ersetzt Die Kläger, Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses, entschieden sich im Jahr 2020 gegen eine umfassende Sanierung des Altbaus. Statt die Immobilie auf modernen Standard zu bringen, ließen sie das Gebäude vollständig abreißen. Auf demselben Grundstück errichteten sie anschließend ein neues Einfamilienhaus, das erneut zu Wohnzwecken vermietet werden sollte.  Nach Abschluss der Bauarbeiten beantragten die Kläger die steuerliche Sonderabschreibung gemäß der Wohnraumoffensive, die 2019 zur Förderung neuen Mietwohnraums eingeführt wurde. Das zuständige...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?