Bankrecht und Kapitalmarktrecht

BGH: Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam bei Diesel-Klagen

Zuletzt bearbeitet am: 26.04.2023

In einem aktuellen Urteil vom 24. April 2023 (Az.: VIa ZR 1517/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam ist. Demnach können Klagen gegen Mercedes auch für von der Bank finanzierte Autos eingereicht werden.

Der Kläger hatte Schadenersatz aufgrund eines Thermofensters verlangt, das eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Die Vorinstanzen hatten die Klage aufgrund der Abtretungsklausel abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil nun auf und verwies den Streit zur inhaltlichen Prüfung an das Oberlandesgericht zurück.

Klage wegen unzulässiger Abschalteinrichtung durch Thermofenster

Der Kläger hatte einen Mercedes GLC 250 gekauft und diesen über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Das Auto war mit dem Motor OM 651 ausgestattet, der ein Thermofenster aufweist, welches die Abgasreinigung bei hohen und niedrigeren Außentemperaturen zurückfährt und schließlich ganz einstellt, um den Motor zu schonen. Der Kläger verlangte Schadenersatz und argumentierte, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Die Vorinstanzen hatten die Klage aufgrund einer Abtretungsklausel in den Geschäftsbedingungen der Mercedes-Benz Bank abgewiesen.

Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam

Der BGH entschied, dass die Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam ist, da sie von zwingenden gesetzlichen Vorgaben abweicht. Die Klausel sei so zu verstehen, dass sie auch Ansprüche nach einem Widerruf des Kaufvertrags umfasse, was jedoch unzulässig sei. Nach den gesetzlichen Vorgaben seien Verkäufer bei einem zulässigen Widerruf zumindest verpflichtet, eine aus eigenen Mitteln gezahlte Anzahlung des Kunden je nach Höhe des Schadenersatzes ganz oder teilweise zu erstatten. Die Klausel sei damit zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam.

Tipp: Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf Diesel-Klagen bei finanzierten Mercedes-Pkw. Käufer können nun auch bei von der Mercedes-Benz Bank finanzierten Autos Klage einreichen, ohne dass eine Abtretungsklausel der Bank ihnen im Weg steht. Den betroffenen Käufern ist zu empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen und gegebenenfalls Klage einzureichen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Industrieblick - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Finanzmakler haftet für falsche Rating-Angabe

München (jur). Finanzdienstleister können für fehlerhafte Auskünfte wie etwa eine fehlerhafte Rating-Angabe haften. Das hat das Landgericht München I in einem am Freitag, 28. April 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 32 O 2905/22). Es verpflichtete damit einen Finanzdienstleister zur Zahlung von drei Millionen Euro Schadenersatz an die Stadt Mengen in Baden-Württemberg.  Im November 2020 hatte die Stadt eine Serien-Mail erhalten, in der der Finanzdienstleister unter anderem verschiedene Möglichkeiten zur kurzfristigen Geldanlage empfahl. Darin war die Greensill Bank in Bremen mit einem Rating von A- aufgeführt, obwohl die Bank bereits auf BBB+ ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht BaFin haftet nicht gegenüber Anlegern

Frankfurt/Main (jur). Auch wenn sie ihre Aufsicht möglicherweise unzureichend wahrgenommen hat, haftet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber privaten Anlegern nicht auf Schadensersatz. Denn ihre Aufgaben nimmt sie „allein im öffentlichen Interesse wahr“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 10. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss zum Wirecard-Skandal entschied (Az.: 1 U 173/22). Zudem seien hier der BaFin auch keine Vorwürfe zu machen.  Im Skandal um den 1999 gegründeten Finanzdienstleister Wirecard AG hatten Sonderprüfer 2020 festgestellt, dass es für Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Vorzeitige Kredittilgung lenkt nur Zinskosten und laufende Kosten

Luxemburg (jur). Bei der vorzeitigen Tilgung eines Kredits können Verbraucher nur eine Beendigung der Zinszahlungen und eine anteilige Verringerung der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. Die laufzeitunabhängigen Bearbeitungskosten muss die Bank dagegen nicht anteilig erstatten, urteilte am Donnerstag, 9. Februar 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-555/21). Danach dürfen die Banken laufzeitabhängige Kosten aber nicht in solchen Bearbeitungskosten verstecken.  Konkret bestätigte der EuGH eine Vertragsklausel der UniCredit Bank in Österreich. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits verringern sich danach die Zinsen und anteilig ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Variabel heißt nicht beliebig

Karlsruhe (jur). Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen sich Zinsänderungen an einem vertraglich benannten Referenzzins richten. Darauf hat am Dienstag, 24. Januar 2023, erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestanden (Az.: XI ZR 257/21). Er gab damit der Verbraucherzentrale Sachsen im Streit mit der Sparkasse Vogtland recht.   Diese konnte nach ihren Vertragsbedingungen für frühere Prämiensparverträge die Zinsen täglich per Aushang ändern. Mit einer Musterfeststellungsklage rügte die Verbraucherzentrale Sachsen insbesondere, die Zinsänderungen müssten sich nach einem vorab bestimmten Referenzzinssatz orientieren, etwa einem der Leitzinsen ... weiter lesen

Ihre Spezialisten