In einem aktuellen Urteil vom 24. April 2023 (Az.: VIa ZR 1517/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam ist. Demnach können Klagen gegen Mercedes auch für von der Bank finanzierte Autos eingereicht werden.
Der Kläger hatte Schadenersatz aufgrund eines Thermofensters verlangt, das eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Die Vorinstanzen hatten die Klage aufgrund der Abtretungsklausel abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil nun auf und verwies den Streit zur inhaltlichen Prüfung an das Oberlandesgericht zurück.
Klage wegen unzulässiger Abschalteinrichtung durch Thermofenster
Der Kläger hatte einen Mercedes GLC 250 gekauft und diesen über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Das Auto war mit dem Motor OM 651 ausgestattet, der ein Thermofenster aufweist, welches die Abgasreinigung bei hohen und niedrigeren Außentemperaturen zurückfährt und schließlich ganz einstellt, um den Motor zu schonen. Der Kläger verlangte Schadenersatz und argumentierte, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Die Vorinstanzen hatten die Klage aufgrund einer Abtretungsklausel in den Geschäftsbedingungen der Mercedes-Benz Bank abgewiesen.
Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam
Der BGH entschied, dass die Abtretungsklausel der Mercedes-Benz Bank unwirksam ist, da sie von zwingenden gesetzlichen Vorgaben abweicht. Die Klausel sei so zu verstehen, dass sie auch Ansprüche nach einem Widerruf des Kaufvertrags umfasse, was jedoch unzulässig sei. Nach den gesetzlichen Vorgaben seien Verkäufer bei einem zulässigen Widerruf zumindest verpflichtet, eine aus eigenen Mitteln gezahlte Anzahlung des Kunden je nach Höhe des Schadenersatzes ganz oder teilweise zu erstatten. Die Klausel sei damit zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam.
Tipp: Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf Diesel-Klagen bei finanzierten Mercedes-Pkw. Käufer können nun auch bei von der Mercedes-Benz Bank finanzierten Autos Klage einreichen, ohne dass eine Abtretungsklausel der Bank ihnen im Weg steht. Den betroffenen Käufern ist zu empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen und gegebenenfalls Klage einzureichen.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock