Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. 5 StR 308/25) die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Leipzig am 13. Januar 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Vorinstanz: Landgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. 1 Ks 300 Js 26803/24).
Sachverhalt und Tathergang
Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte der erst wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Täter gemeinsam mit dem später Getöteten sowie weiteren obdachlosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als Unterkunft genutzt. Am Morgen des 23. April 2024 griff er das Opfer mit massiven Tritten und Schlägen an.
Als drei Mitbewohner versuchten, ihn von weiteren Attacken abzuhalten, schlug er einen von ihnen und zwang alle unter Drohungen, den Container zu verlassen. Anschließend fixierte er das bereits vollkommen hilflose Opfer und tötete es, indem er den Mann rund 30 Minuten lang mit einem Kabel erdrosselte. Ein Bekannter, der nach der Tat erschien, wurde ebenfalls bedroht und gezwungen, bei der Beseitigung von Spuren sowie beim Verbringen des Leichnams zu helfen.
Rechtliche Bewertung und Gründe der Entscheidung
Das Landgericht hatte die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet. Maßgeblich war die Feststellung, dass der Täter sein Opfer nicht mehr als menschliches Wesen wahrnahm, sondern ausschließlich als Ventil für seine Aggressionen. Der Bundesgerichtshof überprüfte allein die Anfechtung der angeordneten Sicherungsverwahrung und stellte keine Rechtsverstöße fest. Damit wurde das Urteil in vollem Umfang rechtskräftig.
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