Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

BGH bestätigt Urteil: Jugendstrafen wegen Totschlags

BGH bestätigt Urteil des LG Detmold zu Totschlag (BGH Beschluss vom 28.08.2024, Az. 4 StR 280/24). Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Jugendlicher gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 23.02.2024 (Az. 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24) abgelehnt. Beide wurden wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt.

Sachverhalt

Im Oktober 2023 entschieden sich die beiden alkoholisierten Angeklagten im Alter von 14 und 15 Jahren, gemeinsam mit einem weiteren 15-jährigen Mitangeklagten, der das Urteil nicht anfocht, einen 47-jährigen Mann körperlich anzugreifen. Sie fühlten sich von ihm gestört und planten, den Angriff mit einem Handy zu filmen und die Aufnahmen später in sozialen Netzwerken zu verbreiten.

Nach einem Faustschlag ins Gesicht des Opfers entwickelte sich ein Handgemenge, bei dem sich der 47-Jährige erfolgreich zur Wehr setzte. Der filmende Mitangeklagte entschloss sich daraufhin, sein Messer einzusetzen und stach viermal in den Oberkörper des Mannes. Dabei war ihm bewusst, dass die Stiche tödlich enden könnten, was er in Kauf nahm. Die beiden anderen Angeklagten setzten ihren Angriff verbal und körperlich fort. Der 47-Jährige erlag den schweren Stichverletzungen und verblutete.

Entscheidungsbegründung

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte die Urteile auf Rechtsfehler und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Detmold. Die Revisionen der Angeklagten wurden als unbegründet verworfen. Das Gericht stellte fest, dass die rechtliche Würdigung des Landgerichts korrekt war und die Angeklagten zu Recht wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt wurden.

Es wurden weder Verfahrensfehler noch Rechtsanwendungsfehler festgestellt, die zu einer abweichenden Entscheidung hätten führen können. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Tipp: Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet, sollte die Chancen einer Berufung sorgfältig abwägen. In Fällen schwerer Gewaltverbrechen, insbesondere wenn das bewusste Inkaufnehmen tödlicher Folgen nachweisbar ist, werden Revisionen nur bei konkreten Rechtsfehlern Erfolg haben. Deshalb ist es entscheidend, alle Verfahrensschritte und Beweise genau zu prüfen, bevor ein weiteres Rechtsmittel eingelegt wird.

Symbolbild: © Elnur - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar
06.03.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. 4 ORs 159/25 ) die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtskleidung verurteilt worden war. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen, dass das Tragen kirchenähnlicher Kleidung einer privaten Glaubensgemeinschaft strafbar sein kann. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und unterstreicht den Schutz öffentlicher Amtskleidung. Unbefugtes Tragen von Priesterkleidung Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „geweihter Priester“ und war Begründer sowie Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn, die keine Verbindung zur römisch-katholischen Kirche oder anderen Kirchen des öffentlichen Rechts hatte. Dennoch trug er wiederholt Kleidung, die der...

weiter lesen weiter lesen

Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung

In einem Geschäftsumfeld, das von einer stetig wachsenden Flut an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geprägt ist, sehen sich Unternehmen jeder Größe mit einer enormen Herausforderung konfrontiert: der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Compliance, einst eine Nischenfunktion in Großbanken, ist heute ein zentraler Pfeiler der Unternehmensführung. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind gravierend und reichen von empfindlichen Bußgeldern über den Entzug von Lizenzen bis hin zu irreparablen Reputationsschäden und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Die wachsende Last der Regulatorik: Warum Compliance kein Nebenschauplatz mehr ist Besonders die Rollen des Compliance-Officers und des Geldwäschebeauftragten stehen dabei im Fokus der Aufsichtsbehörden. Doch wie können vor allem mittelständische...

weiter lesen weiter lesen
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord
05.11.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. 5 StR 308/25 ) die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Leipzig am 13. Januar 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Vorinstanz: Landgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. 1 Ks 300 Js 26803/24). Sachverhalt und Tathergang Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte der erst wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Täter gemeinsam mit dem später Getöteten sowie weiteren obdachlosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als Unterkunft genutzt. Am Morgen des 23. April 2024 griff er das Opfer mit massiven Tritten und Schlägen an. Als drei Mitbewohner versuchten, ihn von weiteren Attacken...

weiter lesen weiter lesen

Anwalt wechseln für die Revision
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Anwalt wechseln für die Revision

Wenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung endet, ist für viele Beschuldigte der Schock groß. Doch das Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, gerichtliche Fehler anzugreifen – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und mit einer präzisen Begründung. Gerade in dieser Phase zeigt sich oft, dass der bisherige Verteidiger mit den komplexen Anforderungen eines Revisionsverfahrens überfordert ist – sei es fachlich, strategisch oder im Hinblick auf die knappen Fristen. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig Mandanten, die sich nach der Urteilsverkündung fragen: „Ist mein Anwalt überhaupt der richtige für die Revision?“ Ein Wechsel kann dann nicht nur sinnvoll, sondern notwendig sein – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie dem Handel...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?