Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Juli 2024 (Az. 1 StR 258/24) die Verurteilung eines Angeklagten wegen Doppelmordes in einem Mercedes-Benz-Werk bestätigt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Sachverhalt
Am 11. Mai 2023 kam es im Mercedes-Benz-Werk in Sindelfingen zu einem tödlichen Vorfall. Ein dort als Staplerfahrer angestellter Mann geriet in einen heftigen Streit mit zwei seiner Teamleiter.
Im Verlauf des Streits zog der Mann plötzlich eine Schusswaffe und feuerte aus kurzer Distanz von 60 bis 120 Zentimetern insgesamt acht Kugeln ab, bis das Magazin leer war.
Beide Opfer wurden in den Oberkörper getroffen; einer verstarb noch am Tatort, der andere erlag seinen Verletzungen später in einem Krankenhaus in Stuttgart.
Entscheidungsbegründung
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten am 23.12.2023 (Az. 19 Ks 322 Js 54685/23) wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Bundesgerichtshof prüfte die Revision des Angeklagten, die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt war, und wies sie ab. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler, die zu Ungunsten des Angeklagten vorlagen. Somit wurde die Verurteilung bestätigt und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Tipp: In ähnlichen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die Verteidigung optimal vorzubereiten. Insbesondere bei schwerwiegenden Anschuldigungen sollte stets die Möglichkeit einer Revision in Betracht gezogen werden. Auch im Falle einer Verurteilung lohnt es sich, die Entscheidung des Gerichts sorgfältig zu prüfen und mögliche Rechtsfehler aufzudecken.
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