Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26.06.2024, unter dem Aktenzeichen 1 StR 176/24, das Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben.
Sachverhalt
Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Schuldspruch basierte auf dem Vorfall vom 3. Mai 2022, als der Angeklagte an einer 18-jährigen Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr durchführte. Die Praktikantin war als Schülerpraktikantin in dem Betrieb tätig.
Entscheidungsbegründung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied auf die Revision des Angeklagten hin, das Urteil und die zugrundeliegenden Feststellungen aufgrund von Fehlern in der Beweiswürdigung aufzuheben. Das Gericht sah erhebliche Mängel bei der Bewertung der Beweise durch das Landgericht Ingolstadt. Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden müssen.
Tipp: Bei ähnlichen Fällen ist es ratsam, besonders auf die Sorgfalt und Genauigkeit der Beweiswürdigung zu achten. Fehler in diesem Bereich können zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls eine Anfechtung des Urteils sollten erwogen werden.
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