Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

„Bild TV“ durfte nicht 13-minütige ZDF-Live-Wahlsendung nutzen

Köln (jur). „Bild TV“ durfte in seiner Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 nicht am Wahlabend ohne Erlaubnis Ausschnitte aus der ZDF-Live-Sendung „Berliner Runde“ verwenden. Die 13-minütige Weitersendung der ZDF-Bilder Sendung auf „Bild TV“ war urheberrechtswidrig, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen, rechtskräftigen Urteil klar (Az.: 6 U 61/22). 

Die Kölner Richter gaben damit dem Antrag des ZDF auf einstweiliger Verfügung statt. Bild TV darf nicht weiter die beanstandeten urheberrechtswidrigen Inhalte auf Youtube und auf seinem Internetportal der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stellen. 

„Bild TV“ hatte die strittigen ZDF-Inhalte zwar farblich umgestaltet und mit eingeblendeten inhaltlichen Ergänzungen versehen. Dennoch liege in der 13-minütigen Weitersendung „ein Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung hinsichtlich des Senderechts“ des ZDF vor, urteilte das OLG am 21. Oktober 2022. Weder könne sich „Bild TV“ darauf berufen, nur über Tagesereignisse berichtet zu haben, noch dass es von seinem „Zitatrecht“ Gebrauch gemacht habe. 

Denn die Nutzung des 13-minütigen ZDF-Materials sei „unverhältnismäßig“ gewesen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Informationsinteresses der Bevölkerung sei die verwendete Länge nicht erforderlich gewesen. „Bild TV“ hätte auch nur einzelne pointierte Aussagen der Politiker darstellen können. Der Umfang der Darstellung sei vom Zitatrecht ebenfalls nicht umfasst. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© nmann77 - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Puzzlehersteller darf Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ uneingeschränkt vermarkten
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)25.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Puzzlehersteller darf Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ uneingeschränkt vermarkten

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...

weiter lesen weiter lesen

Streaming ohne Lizenz? Landgericht stärkt Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender
24.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Streaming ohne Lizenz? Landgericht stärkt Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender

Die Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...

weiter lesen weiter lesen
Was das BGH-Urteil zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur lehrt
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)23.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Was das BGH-Urteil zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur lehrt

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2025 sorgt für klare Verhältnisse: Die Bundesnetzagentur durfte eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie ein Energieunternehmen namentlich nennt und auf gesetzliche Verstöße hinweist. Rechtliche Grundlagen und Maßstäbe, die anzuwenden sind, haben eine große Bedeutung für Unternehmen und deren Kommunikationsstrategie. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: Informationsinteresse versus Reputationsschutz Die Bundesnetzagentur überwacht unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Energiesektor. Nach § 54 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist sie verpflichtet , für eine sichere, verbraucherfreundliche Versorgung zu sorgen und Missstände zu ahnden. Wann ist öffentliche Kritik durch Behörden erlaubt? Behördliche Pressearbeit...

weiter lesen weiter lesen

LG Frankfurt: Smartphonevideo urheberrechtlich geschützt
23.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
LG Frankfurt: Smartphonevideo urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 299/24 ) entschied am 16.05.2025, dass auch einfache Handyvideos urheberrechtlich geschützt sind und exklusive Nutzungsrechte daran übertragbar bleiben – selbst wenn das Material bereits in sozialen Netzwerken geteilt wurde. Überschwemmungs-Video wird Auslöser für Rechtsstreit Im Juni 2024 kam es in einer Ortschaft in Baden-Württemberg zu schweren Überschwemmungen. Eine Privatperson filmte die Ereignisse mit dem Smartphone. Dabei wurde festgehalten, wie eine Lärmschutzwand unter dem Druck der Wassermassen zusammenbrach. Am folgenden Morgen nutzte ein Medienunternehmen, das später verklagt wurde, einzelne Bilder aus dem Video. Diese Standbilder wurden auf der Website sowie im kostenpflichtigen Newsletter des Unternehmens veröffentlicht. Der Kläger,...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?