Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Bis Renteneintritt befristeter Arbeitsvertrag kann verlängert werden

SternSternSternSternStern
(5 Bewertungen)18.02.2019 Arbeitsrecht

Oft enthalten Arbeitsverträge und  Tarifverträge eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt endet. Diese Regelung kann unterschiedlich formuliert und ausgestaltet sein. Grundsätzlich ist diese Regelung aber wirksam. Das Arbeitsverhältnis ist dann befristet und endet automatisch, wenn der Arbeitnehmer die Altersrente bezieht oder das dafür notwendige Alter erreicht.

Fehlt eine solche Regelung im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber nicht deswegen kündigen, weil der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat oder die Rente tatsächlich bezieht. Der Renteneintritt ist kein anerkannter Kündigungsgrund im Sinne des KSchG (§ 41 SGB) VI).

Für Arbeitgeber ist es zu empfehlen, eine Befristung zum Renteneintritt im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

Wenn das Arbeitsverhältnis eine Befristungsregelung enthält und damit zum Renteneintritt endet, kann das im Einzelfall unerwünscht sein (der Arbeitnehmer möchte  noch weiterarbeiten; der Arbeitgeber möchte die Erfahrung und Kompetenz des Arbeitnehmers weiter nutzen).

Es kommt dann in Betracht, dass das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung über den Renteneintritt hinaus verlängert wird. Diese Verlängerung kann befristet erfolgen und zwar auch mehrfach hintereinander (§ 41 SGB VI).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Wirksamkeit einer solchen befristeten Verlängerung über das Rentenalter hinaus bestätigt (Urteil von 19.12.2018, 7 AZR 70/17).

Vorsorglich sollte aber auf Folgendes geachtet werden:

-Die befristete Verlängerung muss vereinbart werden, bevor das Arbeitsverhältnis „eigentlich“ endet (also vor dem Renteneintritt).

-Die Verlängerungsvereinbarung sollte keine weiteren Vertragsänderungen (Änderung der Arbeitszeit, Änderung der Vergütung etc.) enthalten.

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern (5 Bewertungen)
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Mathias Wenzler

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Urlaub: Kürzung in der Elternzeit ist rechtens
11.10.2018Mathias WenzlerArbeitsrecht
Herr  Mathias Wenzler

Nach deutschem Recht fällt auch während einer Elternzeit einer/s Arbeitnehmerin/s der laufende Urlaub an. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Dies ist in § 17 BEEG (Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz) ausdrücklich geregelt. Auch wenn es sich aus dem Gesetz nicht eindeutig ergibt, ist der Kalendermonat gemeint. Wenn z.B. der Jahresurlaub 24 beträgt und die Elternzeit vom 02.03. – 30.08. beansprucht wird, dann kann für jeden vollen (Kalendermonat der Elternzeit um 2 Tage gekürzt werden. Obwohl der Zeitraum der Elternzeit im Beispiel fast 6 Monate beträgt, kann nur für 4 Monate (April bis Juli) gekürzt werden, also um 8 Tage. Die/der Arbeitnehmer/in hat im Beispiel Anspruch auf 16...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BAG: Zweifel an ausländischer AU-Bescheinigung rechtens
07.02.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
BAG: Zweifel an ausländischer AU-Bescheinigung rechtens

Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 284/24 ) entschied, dass eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelbar ist, wenn Umstände vorliegen, die bei gesamthafter Betrachtung ernste Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit begründen. Streit um Krankschreibung: Arbeitgeber verweigert Lohnzahlung Der Kläger war seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten tätig und verdiente zuletzt 3.612,94 Euro brutto monatlich. In der Vergangenheit reichte er mehrfach Krankschreibungen direkt nach Urlaubszeiten ein.  Im Jahr 2022 hielt er sich vom 22. August bis 9. September in Tunesien auf. Kurz vor Urlaubsende informierte er seinen Arbeitgeber per E-Mail über eine bis 30. September 2022 attestierte Arbeitsunfähigkeit. Die Krankschreibung eines tunesischen Arztes vom 7....

weiter lesen weiter lesen

Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds durch die Freie Universität Berlin rechtmäßig
29.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds durch die Freie Universität Berlin rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere wenn Äußerungen die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. AG Berlin: Hintergrund des Urteils  Ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin hatte in einem öffentlich zugänglichen Internetbeitrag massive Kritik an der Universitätsleitung geäußert. Unter anderem wurde dieser vorgeworfen, "antidemokratische Praktiken" zu verfolgen. Die Universität wertete diese...

weiter lesen weiter lesen
Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten: Neue Vorgaben des EuGH
28.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten: Neue Vorgaben des EuGH

Am 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer erfasst werden kann. Diese Entscheidung löst wichtige Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten aus und wirft Fragen zur aktuellen Rechtslage auf. Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle? Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ( C-531/23 )   sorgt für Klarheit – und zugleich für Herausforderungen. In einer Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle zunehmen, kommt die Frage auf, wie Arbeitszeiten insbesondere in privaten Haushalten erfasst werden sollen. Hausangestellte, die bisher oft in einer rechtlichen Grauzone arbeiteten, stehen nun im Fokus einer...

weiter lesen weiter lesen

Was bedeutet eigentlich Kulanz?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)24.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Was bedeutet eigentlich Kulanz?

Kulanz bezeichnet das freiwillige Entgegenkommen eines Unternehmens, ohne rechtliche Verpflichtung einem Kunden eine Leistung zu erbringen oder auf bestimmte Rechte zu verzichten. Sie ist ein Instrument des guten Willens, das oft im Rahmen von Service und Kundenbindung angewendet wird, jedoch nicht rechtlich einklagbar ist. Der Begriff Kulanz spielt im deutschen Recht und Geschäftsleben eine zentrale Rolle, insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht und Verbraucherschutz. Unternehmen nutzen Kulanz, um Kundenbeziehungen zu stärken und Konflikte außergerichtlich zu lösen. Dennoch birgt der Einsatz von Kulanz auch rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Rechtliche Einordnung des Begriffs Kulanz Im deutschen Recht ist Kulanz kein fest definierter juristischer Begriff. Sie basiert vielmehr auf freiwilligen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Mathias Wenzler Premium
4,9 SternSternSternSternStern (518) Info Icon
Mathias Wenzler
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Adresse Icon
Oligsbendengasse 22
52070 Aachen


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (4.4)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (4.6)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (4.8)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (4.8)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (518 Bewertungen)