Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)31.01.2025 Arbeitsrecht

Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist.

Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen

Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde.

Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten.

Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin die Fluggesellschaft Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegte.

Betriebsräte dürfen Schulungsformat frei wählen – Präsenz bevorzugt

Das Bundesarbeitsgericht wies die Rechtsbeschwerde der Fluggesellschaft zurück und bestätigte, dass Betriebsräte und somit auch Personalvertretungen das Recht haben, selbst zu entscheiden, in welchem Format sie Schulungen besuchen.

Die Entscheidung für ein Präsenzseminar, trotz höherer Kosten für Übernachtung und Verpflegung, steht im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Gericht betonte den Spielraum der Personalvertretungen bei der Auswahl von Schulungsformaten.

Tipp: Angesichts dieser Entscheidung sollten Arbeitgeber die Notwendigkeit und das Format von Schulungen für Betriebsräte sorgfältig prüfen und berücksichtigen, dass das Recht auf Bildung Vorrang hat. Die Wahl zwischen Präsenz- und Online-Schulungen sollte unter Berücksichtigung der Effektivität der Schulung und nicht nur der Kosten getroffen werden.

Symbolgrafik:© Marco2811 - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BAG: Probezeit darf nicht genauso lang sein, wie das Arbeitsverhältnis
19.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
BAG: Probezeit darf nicht genauso lang sein, wie das Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (2 AZR 275/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Eine Probezeit, die der gesamten Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Schutz von Arbeitnehmern. Dauer der Probezeit: Die rechtlichen Grundlagen und das Urteil im Detail Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge nicht so ausgestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen . Das BAG entschied, dass eine Probezeit nicht die gesamte Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags umfassen darf, es sei denn, es liegen besondere Umstände...

weiter lesen weiter lesen

Drohen rechtliche Konsequenzen bei Lügen oder Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)18.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Drohen rechtliche Konsequenzen bei Lügen oder Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen?

Die Bewerbungsphase ist bekanntlich für viele Menschen eine stressige Zeit. Der Druck, den perfekten Job zu ergattern, führt manchmal dazu, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen „aufhübschen“ oder sogar falsche Angaben machen. Doch was auf den ersten Blick wie eine harmlose Notlösung erscheint, kann unter gewissen Umständen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Risiken mit Lügen und Falschangaben im Lebenslauf und anderen Bewerbungsunterlagen verbunden sind und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen können. Warum lügen Menschen in ihren Bewerbungsunterlagen? Bevor wir uns den rechtlichen Konsequenzen widmen, ist es wichtig zu verstehen, warum Menschen überhaupt falsche Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen machen: Wettbewerbsdruck :...

weiter lesen weiter lesen
Freistellung während der Kündigungsfrist – muss man eine neue Beschäftigung aufnehmen?
18.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Freistellung während der Kündigungsfrist – muss man eine neue Beschäftigung aufnehmen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2025 eine grundlegende Entscheidung zur Frage getroffen, ob ein freigestellter Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist verpflichtet ist, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitnehmer nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst unterlässt, sofern er nicht bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Anstellung aufnimmt. Freistellung und Beschäftigung während der Kündigungsfrist: Hintergrund des Urteils Der Fall am BAG (Az.: 5 AZR 127/24) betraf einen Senior Consultant mit einem Bruttogehalt von 6.440 Euro monatlich. Der Arbeitgeber sprach eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2023 aus und stellte den Arbeitnehmer unter Anrechnung seines Resturlaubs frei. Nach...

weiter lesen weiter lesen

VG Berlin: Keine pauschale Ablehnung wegen Tattoos
14.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
VG Berlin: Keine pauschale Ablehnung wegen Tattoos

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 26 L 288/24 ) entschied, dass sichtbare Tattoos kein pauschales Einstellungshindernis für die Kriminalpolizei darstellen. Bewerbung wegen Hand-Tattoos abgelehnt Eine Bewerberin wollte in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden. Die 26-Jährige trägt auf beiden Handrücken großflächige Tätowierungen mit Rosenblüten und den Namen ihrer Kinder. Die Berliner Polizei lehnte ihre Bewerbung ab, da sichtbare Tattoos nicht mit der amtlichen Funktion einer Polizeibeamtin vereinbar seien. Die Frau reichte daraufhin einen Eilantrag ein, um ihre Bewerbung erneut prüfen zu lassen. Sichtbare Tattoos nicht automatisch Ausschlussgrund Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag teilweise statt. Es entschied, dass die Ablehnung allein...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?