Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist.
Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen
Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde.
Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten.
Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin die Fluggesellschaft Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegte.
Betriebsräte dürfen Schulungsformat frei wählen – Präsenz bevorzugt
Das Bundesarbeitsgericht wies die Rechtsbeschwerde der Fluggesellschaft zurück und bestätigte, dass Betriebsräte und somit auch Personalvertretungen das Recht haben, selbst zu entscheiden, in welchem Format sie Schulungen besuchen.
Die Entscheidung für ein Präsenzseminar, trotz höherer Kosten für Übernachtung und Verpflegung, steht im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Gericht betonte den Spielraum der Personalvertretungen bei der Auswahl von Schulungsformaten.
Tipp: Angesichts dieser Entscheidung sollten Arbeitgeber die Notwendigkeit und das Format von Schulungen für Betriebsräte sorgfältig prüfen und berücksichtigen, dass das Recht auf Bildung Vorrang hat. Die Wahl zwischen Präsenz- und Online-Schulungen sollte unter Berücksichtigung der Effektivität der Schulung und nicht nur der Kosten getroffen werden.
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