Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Bundesgerichtshof entscheidet über Beitragserhöhungen in der PKV

Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 über die dort anhängigen Revisionen zu den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden.

Überwiegend bestätigt hat der IV. Zivilsenat, dass die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Versicherung nach § 203  Abs. 5 VVG einen konkreten Bezug zum Tarif aufweisen muss und die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. 

Der Bundesgerichtshof hat weiter festgestellt, dass der Versicherer nicht mitteilen muss, in welcher Höhe sich die Rechnungsgrundlage verändert hat. Ebenfalls nicht anzugeben ist die Veränderung der weiteren Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. der Rechnungszins.

Allgemeine Informationen dazu, dass die Veränderung von Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten zu einer Erhöhung des Beitrags führen kann sind nicht ausreichend. Erforderlich ist vielmehr, dass ein Bezug zu den Tarifen des Versicherers hergestellt wird. 

Da der Bundesgerichtshof die zugrunde liegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 29.10. 2019 zum Az. 9 U 127/18 im Wesentlichen bestätigt hat und dieses im Wesentlichen den Auffassungen des Oberlandesgerichts Celle und des Oberlandesgerichts Stuttgart gefolgt war, sind damit keine sehr strengen Anforderungen an das Begründungserfordernis zu stellen. Die Benennung der Rechnungsgrundlage muss sich nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf die konkrete Prämienanpassung beziehen. Nicht ausreichend war danach, dass in Informationsblättern allgemein darauf hingewiesen wird, dass eine Veränderung einer der beiden genannten Rechnungsgrundlage eine Prämienanpassung auslösen kann, ohne klar darauf hinzuweisen, welche geänderte Rechnungsgrundlage für die in Rede stehende konkrete Prämienerhöhung maßgeblich gewesen ist.

Nach der jetzigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss angegeben werden, bei welcher Rechnungsgrundlage, also den Versicherungsleistungen, der Sterbewahrscheinlichkeit oder beidem – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreiten Veränderung eingetreten ist und somit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 S. 1 VVG veranlasst hat. Die genaue Höhe der Veränderung muss nicht mitgeteilt werden.

Von enormer Bedeutung ist auch, dass auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs fehlende Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung von dem Versicherer nachgeholt werden können, aber erst ab Zugang die Frist für das Wirksamwerden der Beitragsanpassung in Lauf setzen und nicht zu einer rückwirkenden Heilung der unzureichenden Begründung führen. 

Der Bundesgerichtshof hat aber auch klargestellt, dass in dem Fall, dass eine weitere, diesmal insgesamt wirksame Prämienanpassung im betreffenden Tarif erfolgt, der Versicherungsnehmer jedenfalls ab dem Wirksamwerden dieser Anpassung die Prämie der damit festgesetzten neuen Gesamthöhe zu zahlen hat. Dies haben bislang diverse Gerichte abweichend beurteilt. Es hat zur Folge, dass frühere unwirksame Beitragserhöhungen durch eine nachfolgende, ordnungsgemäß begründete Beitragserhöhung jedenfalls ab diesem Zeitpunkt wirksam werden. Eine gesonderte Unwirksame Beitragserhöhungen aus dem Jahr 2014 können demnach aktuell nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn es im Jahr 2017 zu einer Beitragserhöhung gekommen ist, welche gemessen an den nun aufgestellten Anforderungen ordnungsgemäß begründet worden ist.

 

Kompetenz im Versicherungsrecht

Aufgrund meiner Erfahrung und langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Versicherungsrecht auf Seiten der Versicherungsnehmer stehe ich Ihnen bundesweit für eine fachkundige Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gern zur Seite.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Birte Raguse

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
BGH entscheidet über Verjährungsfrist bei Rückforderungsansprüchen wegen PKV-Beitragserhöhungen
17.11.2021Birte RaguseVersicherungsrecht
Frau  Birte Raguse

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.11.2021 zum Az. IV ZR 113/20 entschieden, dass Rückforderungsansprüche nach einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung in vielen Fällen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Für viele Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche wegen unzureichender Begründung einer Beitragserhöhung regelmäßig nur für die vergangenen drei Jahre geltend machen können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Versicherer geltend macht und dadurch selbst zu erkennen gibt, von dem Bestehen des Anspruchs auszugehen. Hintergrund der Entscheidung: In der...

weiter lesen weiter lesen

Beitragserhöhungen in der PKV unwirksam?
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)12.08.2020Birte RaguseVersicherungsrecht
Frau  Birte Raguse

Versicherer kündigen regelmäßig zum Jahresende bevorstehende und oftmals erhebliche Beitragserhöhungen an. Über die Jahre führen diese Prämienanpassungen zu teils massiven Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung. Diese Anpassungen waren Gegenstand mehrerer Verfahren, die für Versicherungsnehmer von erheblicher Bedeutung sein können.  Warum können Beitragserhöhungen unwirksam sein? Versicherer können ihre Beiträge nicht beliebig erhöhen. Es sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Erforderlich ist u.a., dass eine gravierende Veränderung der maßgeblichen Rechnungsgrundlage vorliegt, welche sich auf die Prämienkalkulation auswirkt. Der Versicherungsnehmer ist über diese maßgeblichen Gründe zu...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Rechtliche Fallstricke bei Zahnversicherungen: So schützen Sie sich vor teuren Fehlern
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.01.2026Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Rechtliche Fallstricke bei Zahnversicherungen: So schützen Sie sich vor teuren Fehlern

Ein strahlendes Lächeln ist nicht nur ein Zeichen von Gesundheit, sondern auch ein wichtiger sozialer Faktor. Doch die Kosten für den Erhalt oder die Wiederherstellung dieses Lächelns können schnell astronomische Höhen erreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) decken oft nur eine Regelversorgung ab, die medizinisch ausreichend, aber ästhetisch und funktionell nicht immer die beste Lösung darstellt. Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate, Inlays oder moderne kieferorthopädische Behandlungen führen zu erheblichen Eigenanteilen. Eine Zahnzusatzversicherung scheint hier die logische und sinnvolle Lösung zu sein. Doch der Weg zum passenden Vertrag ist mit juristischen Tücken gepflastert, die aus dem erhofften Schutz schnell einen teuren Rechtsstreit machen können. Die entscheidende Frage, die sich jeder Verbraucher...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Kein Versicherungsschutz bei verspäteter PKW-Anreise zum Flughafen
29.10.2025Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
OLG Frankfurt: Kein Versicherungsschutz bei verspäteter PKW-Anreise zum Flughafen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 81/24 ) hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht leisten muss, wenn ein Flug wegen einer verspäteten PKW-Anreise verpasst wird und kein ausreichendes Zeitpolster eingeplant war. Verpasster Flug nach Unfall auf der Anfahrt Eine Reisende hatte für den Sommer 2023 eine Flugreise nach Hawaii gebucht, deren Abflug um 6:45 Uhr vom Flughafen Hamburg erfolgen sollte. Zusätzlich sicherte sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung ab, die bei unvermeidbaren Reiseabsagen Kosten bis 6.500 Euro pro Person abdecken sollte. Am Reisetag startete sie um 4:00 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen. Auf ihrer Strecke kam es infolge eines Unfalls zu einer Vollsperrung, die über zwei Stunden andauerte. Dadurch erreichte sie den Flughafen erst um 6:30 Uhr...

weiter lesen weiter lesen
Was Hinterbliebene zur Bestattungspflicht und Kostenverteilung wissen sollten
SternSternSternSternStern
(10 Bewertungen)14.07.2025Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
Was Hinterbliebene zur Bestattungspflicht und Kostenverteilung wissen sollten

Ein Todesfall konfrontiert Angehörige häufig mit tiefer Trauer, aber auch mit rechtlichen Fragen und finanziellen Belastungen. Wer ist zuständig für die Organisation der Beerdigung? Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde oder gar nicht vorhanden ist? All diese Unsicherheiten treten in vielen Familien auf, vor allem dann, wenn im Vorfeld keine klare Vorsorge getroffen wurde. Klare Regeln zur Bestattungspflicht In Deutschland ist die Pflicht zur Bestattung gesetzlich geregelt und die sogenannten Bestattungspflichtigen sind dabei meist die engsten Angehörigen. An erster Stelle stehen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, gefolgt von Kindern, Eltern und (nachrangig) Geschwistern. Diese Reihenfolge basiert auf den Bestattungsgesetzen der Bundesländer , die sich im Detail unterscheiden. Diese Pflicht ist...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Kapitän trotz Hörgeräten berufsunfähig
14.04.2025Redaktion fachanwalt.deVersicherungsrecht
OLG Frankfurt: Kapitän trotz Hörgeräten berufsunfähig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 122/23 ) hat entschieden, dass ein Kapitän aufgrund seiner Schwerhörigkeit auch dann als berufsunfähig gilt, wenn Hörgeräte sein Hörvermögen verbessern könnten – denn diese sind im Decksdienst nicht erlaubt. Schwerhörigkeit führte zur Seedienstuntauglichkeit Der Kläger, ein beruflich als Kapitän auf einem Containerschiff tätiger Mann, wurde im Herbst 2019 durch den Seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt. Die Diagnose lautete auf beidseitige Schwerhörigkeit, wobei das Tragen von Hörgeräten notwendig erschien.  Da laut der geltenden Maritime-Medizin-Verordnung Besatzungsmitgliedern im Decksdienst der Einsatz solcher Hörhilfen grundsätzlich verboten ist, konnte der Kläger seine Tätigkeit nicht mehr...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Birte Raguse Premium
5,0 SternSternSternSternStern (20) Info Icon
Birte Raguse
Rechtsanwalt Fachanwältin für Versicherungsrecht
Adresse Icon
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (20 Bewertungen)