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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Disziplinarmaßnahme gegen Oberleutnant der Reserve wegen Engagements bei der Identitären Bewegung

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(3 Bewertungen)31.12.2024 Verwaltungsrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Reserve der Bundeswehr bestätigt. Der Soldat hatte sich in den Jahren 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert und damit gegen die verfassungsrechtliche Treuepflicht gemäß § 8 SG verstoßen. Die Entscheidung beinhaltet den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von über 23.000 Euro und das Verbot, einen militärischen Dienstgrad zu führen (BVerwG 2 WD 9.23).

Verstoß gegen die Treuepflicht der Bundeswehrsoldaten

Der betroffene Oberleutnant der Reserve hatte sich intensiv am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, nahm an mehreren Demonstrationen teil und wirkte in einem Werbefilm der Organisation mit. Laut Urteil des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts hat der ehemalige Soldat durch sein Verhalten die für alle Bundeswehrangehörigen geltende verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzt, wie sie in § 8 des Soldatengesetzes festgelegt ist.

Identitäre Bewegung verfolgt verfassungswidrige Ziele

Die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. wird vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Organisation vertritt eine Ideologie, die auf der ethnisch-kulturellen Identität basiert und damit eine Unterscheidung in Deutsche "erster" und "zweiter Klasse" vornimmt. Dieses Konzept des "Ethnopluralismus" widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger und dem Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland. Zudem lehnt die Bewegung den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem ab, was ebenfalls im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.

Engagement aus innerer Überzeugung

Das Bundesverwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass der Oberleutnant der Reserve die verfassungswidrigen Ziele der Identitären Bewegung kannte und sich aus innerer Überzeugung engagierte. Der Soldat stand bereits während seines Studiums in engem Kontakt mit Vertretern der Neuen Rechten und veröffentlichte in der von Götz Kubitschek herausgegebenen Zeitschrift "Sezession". Seine umfassende Kenntnis und aktive Unterstützung der Bewegung lassen laut Gericht auf eine vorsätzliche verfassungswidrige Betätigung schließen.

Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bestätigt

Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen den ehemaligen Soldaten wurde gemäß der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Diese Maßnahme umfasst den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von mehr als 23.000 Euro und das Verbot, weiterhin einen militärischen Dienstgrad zu führen. Das Urteil des Gerichts, das in nicht öffentlicher Verhandlung erging, bestätigt damit die Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd vom 5. April 2023 (TDG S 8 VL 10/21).

Anwaltstipp: 

Für Soldaten der Bundeswehr gilt eine besondere Treuepflicht gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Engagements in Organisationen oder Bewegungen, die verfassungswidrige Ziele verfolgen oder die demokratischen Grundprinzipien infrage stellen, können schwerwiegende disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die potenziellen Konsequenzen eines politischen Engagements im Klaren zu sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht einzuholen, um disziplinarrechtliche Maßnahmen und den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, die eigene Situation zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Schritte einzuleiten.

Symbolbild/ (se)

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