Strafrecht

Bushidos Beleidigungen bringen 8.000 Euro Entschädigung

Zuletzt bearbeitet am: 18.04.2023

Berlin (jur). Der Rapper Bushido muss einer ehemaligen „Big-Brother“-Bewohnerin wegen Beleidigungen im Internet 8.000 Euro Entschädigung zahlen. Wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 23. August 2012, bekanntgegebenen Urteil entschied, habe der Musiker die Frau mit einer „bewusst bösartig überspitzte Kritik“ beleidigt und sie damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt (Az.: 33 O 434/11).

Die Frau hatte von Mai 2011 bis zum 29. August 2011 an der RTL-Fernseh-Containershow „Big Brother“ teilgenommen. Dabei lassen sich die in Containern eingesperrten Bewohner rund um die Uhr monatelang von Kameras filmen. Die Filme werden im Fernsehen und im Internet teilweise live übertragen.

Der Rap-Musiker Bushido zählte offenbar zu den Zuschauern und ließ im Internet auf seinen „Facebook“-, „Twitter“- und „MySpace“-Seiten kein gutes Haar an der Big-Brother-Teilnehmerin. Er beschimpfte sie als „Kacke“, sie sehe aus, „wie ne Mischung aus Der Joker, nem Schimpansen, Michael Jackson und Tatjana Gsell“. Sie „hat so nen ekligen Zellulitiskörper pfui Teufel“, schrieb der 33-Jährige.

Als die Frau von den Beleidigungen erfuhr, äußerte sie sich im Berliner Kurier und auf RTL entsetzt. Bushidos Internetseiten seien von mindestens 605.000 Lesern abonniert worden. Der Musiker habe sie vorsätzlich und systematisch beleidigt. Dies habe alles „zu einer derart unerträglichen psychischen Belastung geführt, dass sie fachliche Hilfe habe in Anspruch nehmen müssen“, so die ehemalige Container-Bewohnerin. Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse Bushidos sei eine Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro angemessen.

Dies hielt das Landgericht in seinem Urteil vom 13. August 2012 für völlig unangemessen. 8.000 Euro Entschädigung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts seien ausreichend. Denn die Äußerungen von Rappern würden „mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen“. Ein höherer Betrag sei daher nicht gerechtfertigt.

Auch müsse berücksichtigt werden, dass die Klägerin sich mit ihrer Teilnahme am RTL-Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgesetzt habe. Zudem habe sie durch ihre Äußerungen in den Medien Bushidos Schmähkritik erst richtig bekanntgemacht.

Die Entschädigungssumme orientiere sich auch an vergleichbaren Fällen. So habe das Landgericht Berlin den Rapper „Kool Savas“ am 15. November 2011 wegen Beleidigung des Wettermoderators Jörg Kachelmann zu einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro verurteilt (Az.: 27 O 393/11). „Kool Savas“ hatte in Internetvideos auf „Youtube“ und bei Konzerten Kachelmann als „Arschloch“, „verfickter Wetterfrosch“ oder auch als „Scheiß-Wettervogel“ beleidigt.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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