Verkehrsrecht

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei zu schnellem Fahren

Zuletzt bearbeitet am: 02.03.2023

Autofahrer die zu schnell fahren, begehen kein Kavaliersdelikt. Neben einem Bußgeld müssen Sie eventuell mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Unter Umständen droht auch eine Strafe.

Wer zu schnell mit dem Auto fährt durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss bereits bei einer geringfügigen Überschreitung mit einem Bußgeld rechnen. Er erhält einen Bußgeldbescheid zugestellt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, wie stark der Autofahrer die Geschwindigkeit überschritten hat und ob dies innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geschehen ist. Die Verhängung erfolgt aufgrund der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Rechtsgrundlage.

Die Bußgelder für zu schnelles Fahren sind wie folgt gestaffelt:

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts

Höhe des Bußgeldes

bis 10 km/h

  10,00 Euro

11 bis 15 km/h

  20,00 Euro

16 bis 20 km/h

  30,00 Euro

21 bis 25 km/h

  70,00 Euro

26 bis 30 km/h

  80,00 Euro

31 bis 40 km/h

120,00 Euro

41 bis 50 km/h

160,00 Euro

51 bis 60 km/h

240,00 Euro

61 bis 70 km/h

440,00 Euro

über 70 km/h

600,00 Euro

 

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft

Höhe des Bußgeldes

bis 10 km/h

  15,00 Euro

11 bis 15 km/h

  25,00 Euro

16 bis 20 km/h

  35,00 Euro

21 bis 25 km/h

  80,00 Euro

26 bis 30 km/h

100,00 Euro

31 bis 40 km/h

160,00 Euro

41 bis 50 km/h

200,00 Euro

51 bis 60 km/h

280,00 Euro

61 bis 70 km/h

480,00 Euro

über 70 km/h

680,00 Euro

 

Bußgeld in speziellen Fällen der Geschwindigkeitsüberschreitung

Wenn Autofahrer ihr Tempo trotz Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder bei schlechten Sichtverhältnissen nicht anpassen, müssen Sie auf jeden Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro rechnen. Soweit Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, ist auf jeden Fall ein Bußgeld in Höhe von 120,00 Euro fällig. Kommt es aufgrund dieser Fahrweise zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 145,00 Euro.

Bei einem illegalen Autorennen wird es dann zu Recht teuer. Hier müssen Autofahrer als Teilnehmer zumindest ein Bußgeld in Höhe von 400,00 Euro bezahlen. Der Veranstalter eines illegalen Autorennens muss auf jeden Fall ein Bußgeld in Höhe von 500,00 Euro entrichten. Darüber hinaus müssen Autofahrer schnell mit wirklich ernsthaften Sanktionen rechnen, die bis zu einem Aufenthalt in einem Gefängnis reichen können.

Punkte in Flensburg

Darüber hinaus müssen Autofahrer mit Punkten in Flensburg rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h wird normalerweise ein Punkt eingetragen. Sofern mindestens 41 km/h außerorts und wenigsten 31 km/h innerorts zu schnell gefahren wird, muss mit zwei Punkten gerechnet werden. Das Gleiche gilt übrigens für Autofahrer, die an einem illegalen Autorennen teilgenommen haben.

Fahrverbot

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerhalb und mindestens 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird es ernst. Hier müssen Autofahrer mit einem Fahrverbot von jedenfalls einem Monat rechnen. Ab einer Überschreitung von mindestens 61 km/h außerhalb und 51 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft müssen auf jeden Fall 2 Monate Fahrverbot veranschlagt werden. Ein Fahrverbot von drei Monaten droht jedenfalls einem Autofahrer, die außerorts mindestens 70 km/h und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wenigstens 61 km/ zu schnell gefahren ist. Autofahrer, die an einem illegalen Autorennen teilnehmen, müssen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Autofahrern droht eventuell Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Darüber hinaus können zu schnell fahrende Autofahrer womöglich auch eine Straftat begehen, die dann mit Geldstrafe beziehungsweise mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Darüber hinaus muss mit einem Fahrverbot durch das Gericht gerechnet werden. Wer beispielsweise im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat nach § 315c StGB und muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit ein anderer Verkehrsteilnehmer getötet wird, kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB möglich. Hier ist ebenfalls neben Verhängung einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. In Fällen von besonders schwerer Schuld müssen Autofahrer damit rechnen, dass hier eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Hiervon ist vor allem dann auszugehen, wenn zusätzlich Alkohol mit im Spiel ist oder ein besonders rücksichtsvolles Verhalten an den Tag gelegt worden ist. Ein gutes Beispiel ist etwa, wenn bei einem illegalen Autorennen ein anderer Verkehrsteilnehmer stirbt.

Eventuell Bestrafung wegen Totschlag oder Mord möglich

Wenn vor allem bei einem illegalen Autorennen der Tod eines anderen billigend in Kauf genommen wird, kommt eventuell eine Strafbarkeit wegen Totschlages nach § 212 StGB oder sogar Mordes nach § 211 StGB in Betracht. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.02.2017 - 535 Ks 8/16 zwei Autofahrer wegen Mordes verurteilt. Sie waren nach den Feststellungen des Gerichtes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h durch das Zentrum von Berlin gerast und haben dabei mehrfach rote Ampeln missachtet. Ein Fahrer war an einer Kreuzung mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, dessen Insasse aufgrund dieses Unfalls verstarb. Das Gericht ging aufgrund dieser Fahrweise davon aus, dass die Fahrer den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben. Abzuwarten bleibt, ob die Sache rechtskräftig wird. Denn beide Angeklagte haben gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Zu bedenken ist allerdings, dass es sich hierbei um einen extremen Fall handelt. Normalerweise ist davon auszugehen, dass ein Fahrer auch bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht dabei den Tod eines Menschen in Kauf nimmt und damit nur eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt.

Fazit:

Autofahrer sollten sich unbedingt an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, weil sonst neben einem Bußgeld erhebliche Sanktionen drohen. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder sogar getötet werden. Ganz besondere Vorsicht ist mit Alkohol geboten.

Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion)
Foto: ©
Sauerlandpics - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verkehrsrecht Autofahrer darf auch Blitzer-App der Beifahrerin nicht nutzen

Karlsruhe (jur). Nutzt ein Autofahrer die „Blitzer-App“ auf dem abgelegten Mobiltelefon seiner Beifahrerin, muss er mit einer Geldbuße rechnen. Denn gegen das Verbot, sich Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen zu lassen, wird auch dann verstoßen, wenn dies mit einem fremden Mobiltelefon geschieht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Donnerstag, 17. Februar 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 ORbs 35 Ss9/23).  Damit muss ein 64-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen der Nutzung einer „Blitzer-App“ eine Geldbuße zahlen. Der Mann war am 31. Januar 2022 in Heidelberg zu schnell gefahren. Als die Polizei ihn anhielt, schob er ... weiter lesen

Verkehrsrecht Versehentliches Linksfahren ist nicht zwingend „rücksichtslos“

Zweibrücken. Menschen, die in Thailand sieben Wochen an den Linksverkehr gewöhnt waren und in bei der ersten Fahrt in Deutschland auch auf der linken Seite fahren, sind regelmäßig nicht „rücksichtslos“. Bei einem derartigen Verstoß gegen das in Deutschland geltende Rechtsfahrgebot ist von einer Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit auszugehen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 28. November 2022 (Az.: 1 OLG 2 § 34/22). Mit dieser Entscheidung kann ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz auf eine mildere Strafe hoffen. Der Mann hatte sieben Wochen Urlaub in Thailand gemacht und kehrte am 2. Januar 2022 ... weiter lesen

Verkehrsrecht Verfassungsbeschwerde für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gescheitert

Karlsruhe. Bislang muss der Bund keine generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen erlassen. Auch wenn der Bund bei fortschreitendem Klimawandel die Erreichung von Klimaschutzzielen verstärkt in den Entscheidungen muss, kann dafür nicht allein auf eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen abgestellt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 17. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2146/22). Die Richter in Karlsruhe habe damit die Verfassungsbeschwerde von zwei Bürgern als unzulässig abgewiesen. Diese hatten gerügt, dass der Gesetzgeber nicht genug tut, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Sie forderten ... weiter lesen

Verkehrsrecht SUV-Fahren kein Grund für höheres Bußgeld im Straßenverkehr

Frankfurt/Main (jur). Fahrer eines dicken Autos dürfen wegen einer überfahrenen roten Ampel nicht mit einem extra dicken Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Allein eine bei einem SUV-Pkw angenommene abstrakte Gefährdung oder „erhöhte“ Verletzungsgefahr kann ein höheres Bußgeld nicht begründen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 Ss-OWi 1048/22). Allerdings blieb das OLG im Ergebnis bei dem erhöhten Bußgeld, da der Fahrer hinsichtlich von Verkehrsverstößen eine „gravierende Vorbelastung“ aufwies.  Im konkreten Fall wurde ein SUV-Fahrer dabei erwischt, wie er ... weiter lesen

Ihre Spezialisten