„Ich habe Post von der BuStra bekommen.“
„Gegen mich wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt.“
„Muss ich jetzt ins Gefängnis?“
„Soll ich zur Vernehmung erscheinen?“
„Was passiert bei einem Steuerstrafverfahren?“
Wenn die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) gegen Sie ermittelt, befinden Sie sich nicht mehr im normalen Steuerverfahren – sondern im Steuerstrafverfahren. Jetzt geht es nicht nur um Nachzahlungen, sondern um den Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung.
In dieser Phase sind die richtigen Schritte entscheidend.
Was ist die BuStra?
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die strafrechtliche Abteilung des Finanzamts.
Sie wird tätig, wenn der Verdacht besteht, dass Steuern vorsätzlich oder leichtfertig verkürzt wurden.
Typische Auslöser:
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Betriebsprüfung mit Auffälligkeiten
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nicht erklärte Einnahmen
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Umsatzsteuer-Unstimmigkeiten
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verdeckte Gewinnausschüttungen
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Auslandskonten
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Kryptowährungen
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Selbstanzeigen mit Fehlern
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Kontrollmitteilungen
Spätestens mit einem Schreiben der BuStra sind Sie Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren.
BuStra Anhörung – soll ich eine Aussage machen?
Eine der häufigsten Fragen lautet:
„Soll ich auf das Schreiben reagieren?“
„Soll ich zur Vernehmung gehen?“
„Soll ich alles erklären?“
Die klare Empfehlung im Steuerstrafrecht lautet:









