Der Konsum von CBD-Produkten gilt im Alltag als rechtlich unbedenklich. Doch sobald man am Steuer sitzt, wiegt man sich oft in falscher Sicherheit. Wenn bei einer polizeilichen Kontrolle auch nur Spurenelemente von THC nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn man keinen Rausch erlebt, können CBD-Produkte bis zu 0,3 % THC enthalten. Bei regelmäßiger Einnahme können sich geringe THC-Mengen im Fettgewebe anreichern und unter Umständen zur Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts führen.
Der neue Grenzwert nach § 24a StVG
Dieser Wert wurde im August 2024 von dem bisherigen 1,0 ng/ml Blutserum angehoben und wurde angepasst, um in etwa der Beeinträchtigung von 0,2 Promille Alkohol zu entsprechen. Damit ist das Autofahren nach dem Konsum von CBD aber nicht unbedenklich. Wird diese Gefährdungsschwelle überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird. Bei Mischkonsum mit Alkohol ab 0,5 Promille steigt das Bußgeld auf mindestens 1.000 Euro an. Gerade für Fahranfänger kann der Konsum verheerend sein, denn sie dürfen nicht unter der Wirkung von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen. Für Personen unter 21 Jahren und alle in der Probezeit gilt ein absolutes Verbot, sodass sie ihren Führerschein schon bei minimalen Spuren riskieren.
Die Tücke der Polizeikontrolle
Tatsächlich ist die Analyse weniger genau, als man es sich im Zweifelsfall wünschen würde. Die Urin-Schnelltests der Polizei reagieren auf Metaboliten, also Abbauprodukte. Da CBD und THC chemisch fast identisch sind, können die Standard-Tests falsch positiv anschlagen und damit auch auf CBD reagieren, als wäre es THC. Für Fahrer gilt, dass sie nicht verpflichtet sind, an den Urintests teilzunehmen, denn diese sind freiwillig. Hat die Polizei einen Verdacht, erfolgt stattdessen eine Blutabnahme, mit der sie im Labor mittels Gaschromatographie (GC/MS) exakt zwischen CBD und THC unterscheiden kann. Auf einem solchen Bluttest zu bestehen, kann also die beste Wahl sein, denn oft ist er die einzige Rettung vor einer unberechtigten Strafe.
Das Trennungsprinzip im Fahrerlaubnisrecht
Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung des § 13a FeV führt ein einmaliger Verstoß unter 3,5 ng/ml in der Regel nicht mehr zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Doch wenn die Behörde Hinweise auf Abhängigkeit oder Missbrauch sieht, zu denen zum Beispiel sehr hohe Werte oder wiederholte Auffälligkeiten gehören, kann sie trotzdem ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung fordern. Wer lediglich CBD nutzt, muss an dieser Stelle glaubhaft nachweisen können, dass es sich dabei um legalen Konsum handelt.
Haftung und Versicherung
Auch die Versicherung kann auf einen solchen Fall reagieren. Kfz-Versicherer können bei einem Unfall Regressansprüche von bis zu 5.000 Euro stellen, wenn eine Fahrt unter dem Einfluss von Drogen vorliegt. Selbst wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat und keine Schuld trägt, kann der Nachweis von THC auch aus CBD zu einer Mithaftung führen, wenn man nicht als fahrsicher eingestuft wird. Die gesetzliche Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml im Rahmen des § 24a StVG bietet also eine höhere Rechtssicherheit für Gelegenheitskonsumenten, doch CBD-Nutzer sind damit nicht vollständig vor den Fallstricken des Verkehrsrecht geschützt.









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