Im Juni 2024 wurde die sogenannte „Chancenkarte“ als Bestandteil des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) eingeführt. Dieses neue Instrument zielt darauf ab, den gravierenden Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern und die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis, die es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht, ohne vorheriges Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen, um vor Ort nach einem Job zu suchen. Die Erteilung der Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem, das verschiedene Kriterien wie Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und das Alter der Bewerber bewertet.
Voraussetzungen und Punktesystem
Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen die Bewerber bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- Ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation.
- Sprachkenntnisse auf mindestens A1-Niveau in Deutsch oder B2-Niveau in Englisch.
- Alter unter 35 Jahre.
Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem die Bewerber mindestens sechs Punkte erreichen müssen.Diese Punktevergabe soll sicherstellen, dass nur die Bewerber zugelassen werden, die das größte Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen.Die Berechnung basiert auf den relevanten Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere § 20b AufenthG und der dazugehörigen Anlage.
Geltungsdauer und Möglichkeiten
Die Chancenkarte wird für 12 Monateausgestellt.
- Inhaber dürfen einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen.
- Unbegrenzte Anzahl an Probearbeiten von bis zu zwei Wochen Dauer sind erlaubt.
Antragstellung
Die Chancenkarte kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder, bei bereits bestehendem rechtmäßigem Aufenthalt im Inland, bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden
Übergang in andere Aufenthaltstitel
Wenn Inhaber der Chancenkarte eine passende Stelle finden, können sie bei der Ausländerbehörde einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, z. B. für eine Beschäftigung als Fachkraft oder eine selbstständige Tätigkeit.
Die Einführung der Chancenkarte ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Fachkräftemangel durch erleichterte Zuwanderung zu bekämpfen und unser Land für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu machen.
Auswirkungen und Herausforderungen
Die Einführung der Chancenkarte ist Teil der dritten und letzten Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die im Juni 2024 in Kraft trat. Diese Maßnahme wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die inländische Wirtschaft haben, indem sie den Fachkräftemangel in vielen Branchen mindert. Besonders für Branchen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen könnte die Chancenkarte ein entscheidender Schritt sein, um dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.
Jedoch gibt es auch Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Integration der Fachkräfte in den Arbeitsmarkt und die Sicherstellung, dass diese langfristig bleiben. Auch die bürokratischen Prozesse, die mit der Erteilung und Verwaltung der Chancenkarte verbunden sind, könnten eine Hürde darstellen. Daher wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Fachkräften notwendig sein, um den Erfolg dieser neuen Regelung zu gewährleisten.
Fachanwalt.de-Tipp: Interessierte Fachkräfte sollten sich vor der Antragstellung umfassend über die erforderlichen Kriterien und den Bewerbungsprozess informieren, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu maximieren.
Fazit
Die Chancenkarte stellt eine vielversprechende Neuerung im Einwanderungsrecht dar und könnte einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Möglichkeiten vorbereiten, um von der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu profitieren.
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