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Charakterliche Eignung im Polizeidienst: Polizeianwärter nach diskriminierenden Äußerungen entlassen

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(1 Bewertung)07.04.2025 Arbeitsrecht

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters bestätigt, der im Rahmen seiner Ausbildung durch frauenfeindliche und rassistische Äußerungen negativ aufgefallen war. Das Urteil unterstreicht die besondere Bedeutung der charakterlichen Eignung im öffentlichen Dienst und konkretisiert die Anforderungen an die persönliche Integrität von Polizeibeamtinnen und -beamten.

Charakterliche Eignung im Polizeidienst: Der konkrete Fall

Der Kläger war während seines Studiums an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) wiederholt durch inakzeptables Verhalten aufgefallen. Laut Berichten von Dozierenden und Kommilitoninnen äußerte er sich herabwürdigend gegenüber Frauen und nutzte rassistische Begriffe im Unterricht. So bezeichnete er zwei Kolleginnen als „feministische Fotzen“ und äußerte sich über Menschen mit Migrationshintergrund mit Ausdrücken wie „Scheiß-Ausländer“ und „Kanake“.

Das Polizeipräsidium Aachen sah hierin gravierende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung und sprach die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus. Gleichzeitig wurde ihm die weitere Teilnahme am Vorbereitungsdienst untersagt.

Rechtsgrundlage: § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Die Entscheidung beruhte auf § 9 BeamtStG. Danach dürfen Beamte nur ernannt werden, wenn sie hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Anforderungen genügen. Die charakterliche Eignung ist dabei ein integraler Bestandteil. Bereits ernsthafte Zweifel an der persönlichen Integrität können eine Beendigung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen, selbst wenn ein endgültiger Eignungsmangel noch nicht feststeht.

Charakterliche Eignung im Beamtenrecht – ein entscheidendes Kriterium

Die charakterliche Eignung umfasst Tugenden wie Loyalität, Aufrichtigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit. Beamte müssen in der Lage sein, ihr Verhalten an rechtsstaatlichen Grundsätzen auszurichten und in Konfliktsituationen professionell zu agieren. Im Polizeidienst ist diese Anforderung besonders hoch, da Polizistinnen und Polizisten hoheitliche Befugnisse ausüben und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen müssen.

Selbst einzelne Vorfälle, die schwerwiegende Rückschlüsse auf die Integrität zulassen, können eine Entlassung rechtfertigen. Die Entscheidung des VG Aachen bestätigt diese Rechtsauffassung.

Tipp für angehende Polizeibeamte: Achten Sie während Ihrer Ausbildung und im Dienst auf ein respektvolles, verfassungstreues und professionelles Verhalten. Diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen gefährden nicht nur das Miteinander, sondern auch Ihre persönliche Laufbahn.

Diskriminierende Äußerungen als Entlassungsgrund: Urteilsbegründung des VG Aachen

Das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 1 K 796/22) folgte der Einschätzung des Dienstherrn und wies die Klage des Anwärters ab. Es betonte, dass die Bewertung der charakterlichen Eignung maßgeblich dem Dienstherrn obliegt und nur begrenzt gerichtlich überprüft werden kann. Die dokumentierten Aussagen belegten in den Augen des Gerichts erhebliche charakterliche Defizite, die mit den Anforderungen des Polizeidienstes nicht vereinbar seien.

In seiner Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass Polizeibeamte eine besondere Verantwortung tragen und für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien stehen müssen. Ein diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten ist mit diesem Rollenbild unvereinbar – und zwar unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb des Dienstes erfolgt.

Auswirkungen auf Auswahl und Ausbildung

Das Urteil setzt auch für andere Polizeibehörden ein Signal: Die Beurteilung der charakterlichen Eignung darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bereits im Auswahlverfahren sollten geeignete Instrumente eingesetzt werden, um Persönlichkeitsmerkmale und soziale Kompetenzen zu prüfen.

Wichtige Maßnahmen in der Ausbildung können sein:

  • regelmäßige Beobachtungen und Feedback durch Ausbilderinnen und Ausbilder
  • dokumentierte Reflexionsgespräche bei Auffälligkeiten
  • klare Eskalationsstufen bei diskriminierendem Verhalten

Eine offene Fehlerkultur und ein systematischer Umgang mit Fehlverhalten fördern zusätzlich ein respektvolles Miteinander.

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit diesem Urteil die Bedeutung von Respekt, Integrität und Verfassungstreue im Polizeidienst betont. Es zeigt: Wer sich in Ausbildung oder Dienst menschenverachtend äußert, muss mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen.

Polizeibehörden sind gefordert, diese Standards im Auswahl- und Ausbildungsprozess konsequent zu verankern – zum Schutz des Berufsstandes und zur Wahrung des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei.

Symbolgrafik:© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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