Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus.
Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice. Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier.
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Unternehmer
Derzeit erreichen uns besonders viele Anfragen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Krise, die bei vielen Unternehmen zu stark sinkenden Umsätzen führen. Liquidität zu sichern ist jetzt das oberste Gebot. Kurzarbeitergeld und andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen sollen als erste Hilfestellung dienen. Zudem hat die Finanzverwaltung NRW Möglichkeiten eingeräumt, um Liquidität zurückzuholen bzw. zu sichern. Welche Möglichkeiten das sind, erfahren Sie in diesem Artikel auf unserer Website. Das entsprechende Antragsformular für Steuererleichterungen können Sie sich hier herunterladen.
KfW-Fördermittel
Wir möchten Sie außerdem über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren. Seit dem 23.03.2020 können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei ihrer Hausbank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Welche Fördermaßnahmen das sind, was sie beinhalten und wer Anspruch darauf hat, haben wir ebenfalls auf unserer Website unter folgendem Link für Sie zusammengefasst.
Wirtschaft fürchtet Insolvenzen
Auch wenn von staatlicher Stelle zeitnah unbürokratische Hilfe versprochen wird und Unternehmen obenstehende Maßnahmen nutzen können, ist zu befürchten, dass diese für das eine oder andere Unternehmen zu spät kommen könnten. Nicht jedes Unternehmen wird vor der Insolvenz gerettet werden können. Was die Gläubiger dieser Unternehmen jetzt über den Ablauf entsprechender Insolvenzverfahren wissen müssen, erklären wir Ihnen dezidiert in diesem Artikel.
Bei allen Rechtsfragen, insbesondere zur Corona-Krise, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei unverändert zur Seite.
Bitte bleiben Sie gesund!