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Cover-Songs auf Social Media: Wo endet die zulässige Neuinterpretation?

Wer einen bekannten Song auf YouTube, Instagram oder TikTok neu einsingt, bewegt sich rechtlich nicht automatisch im gleichen Bereich wie jemand, der das Original sampelt oder den Song kreativ umarbeitet.

Für die rechtliche Einordnung kommt es vor allem darauf an, welches Material verwendet wird und wie stark das ursprüngliche Werk verändert wird.

Neu einspielen ist etwas anderes als das Original verwenden

Wird ein bereits veröffentlichter Song vollständig selbst neu eingesungen oder eingespielt, wird zunächst nicht die bestehende Tonaufnahme übernommen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Verwendung der Originalaufnahme. Denn bei der Nutzung einer fremden Aufnahme können zusätzlich zu den Urheberrechten am Musikwerk weitere Rechte betroffen sein, etwa Rechte der ausübenden Künstler oder des Tonträgerherstellers.

Wer also lediglich einen Song nachsingt, befindet sich rechtlich in einer anderen Ausgangslage als jemand, der Teile der Originalaufnahme in sein Video integriert.

Wann wird aus dem Cover eine Bearbeitung?

Nicht jede eigene Interpretation bleibt rechtlich ein bloßes Cover.

Wer einen Song stark verändert, etwa indem prägende Teile des Textes, der Melodie oder der musikalischen Struktur umgestaltet werden, kann eine urheberrechtlich relevante Bearbeitung schaffen.

In diesem Fall kann für die Veröffentlichung die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers erforderlich sein.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

„Darf ich diesen Song covern?“

Sondern vielmehr:

„Wie weit entferne ich mich vom ursprünglichen Werk?“

Welche Rolle spielen Social-Media-Plattformen?

Hinzu kommt die Lizenzierung der Musiknutzung.

Große Plattformen verfügen teilweise über Lizenzvereinbarungen für bestimmte Musiknutzungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede denkbare Nutzung eines Songs auf Social Media automatisch erlaubt ist.

Insbesondere bei werblicher, kommerzieller oder besonders weitgehender Nutzung sollte geprüft werden, welche Rechte tatsächlich von der jeweiligen Plattformlizenz umfasst sind.

Drei unterschiedliche rechtliche Situationen

In der Praxis sollten drei Fälle sauber auseinandergehalten werden:

  1. Der Song wird selbst neu eingesungen oder eingespielt.

  2. Das ursprüngliche Werk wird inhaltlich oder musikalisch verändert.

  3. Die bestehende Originalaufnahme wird ganz oder teilweise übernommen.

Diese Konstellationen können rechtlich sehr unterschiedlich zu beurteilen sein.

Fazit

Bei Cover-Songs auf Social Media kommt es nicht allein darauf an, ob ein bekannter Song verwendet wird.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Werk lediglich neu interpretiert, relevant bearbeitet oder die Originalaufnahme selbst genutzt wird.

Je stärker in das ursprüngliche Werk oder eine bestehende Aufnahme eingegriffen wird, desto genauer sollte geprüft werden, welche Rechte betroffen sind und ob zusätzliche Zustimmungen erforderlich sind.

Rechtsanwalt Norman Buse erläutert die wichtigsten Unterschiede im ergänzenden Video, welches hier angesehen werden kann: 

Darf man bekannte Songs einfach covern und auf YouTube, Instagram oder TikTok veröffentlichen?

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