Internationales Wirtschaftsrecht

CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025

Zuletzt bearbeitet am: 12.09.2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und musste bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine einheitliche und verbindliche Basis zu stellen. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattungspflichten deutlich. Mitvollständigem Inkrafttreten stehen Unternehmen ab 1. Januar 2025 vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung anzupassen.

Wichtige Eckpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattunggemäß CSRD

Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch mittelständische Firmen, die in bestimmten Branchen tätig sind. Im Wesentlichen wird die CSRD:

  • eine umfangreiche Offenlegungspflicht für nachhaltigkeitsrelevante Informationen einführen.
  • eine Prüfung durch externe Dritte vorsehen, um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Daten zu gewährleisten.
  • für eine harmonisierte Berichterstattung auf Basis klarer Standards innerhalb der EU sorgen.

Neben ökologischen Aspekten wie dem CO2-Fußabdruck müssen Unternehmen künftig auch soziale Kriterien wie Arbeitsbedingungen und Menschenrechte stärker in den Fokus rücken. Hierzu zählen Angaben zur ChancengleichheitArbeitnehmerrechten und sozialen Inklusion.

Die Rolle der ESG-Kriterien in der Berichterstattung

Ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Integration von ESG-Kriterien. Diese umfassen:

  • E (Environmental): Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Wasserverbrauch.
  • S (Social): Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechte, Chancengleichheit, Menschenrechte.
  • G (Governance): Unternehmensführung, Transparenz, Korruptionsprävention.

Mit der neuen Richtlinie sollen Unternehmen künftig auch darüber berichten, wie sie ESG-Risiken managen und wie sich ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf den Geschäftserfolg auswirken. Dies dient nicht nur der Information der Investoren, sondern auch der allgemeinen Öffentlichkeit und den Verbrauchern, die zunehmend nachhaltige Unternehmen bevorzugen.

Wen betrifft die CSRD?

Sie wird schrittweise in Kraft treten und betrifft zunächst Großunternehmen sowie börsennotierte Unternehmen innerhalb der EU. Ab 2026 müssen auch mittelständische Unternehmen, die bestimmten Branchen wie der Finanz- oder Chemieindustrie angehören, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den neuen Vorgaben gestalten. Unternehmen außerhalb der EU, die in Europa tätig sind, werden ebenfalls in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

Was müssen Unternehmen nun beachten?

Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategie klar definieren und umsetzen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Integration von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance) in die Unternehmensstrategie und Berichterstattung.

Vorbereitung auf die neuen Anforderungen

Unternehmen, die von den neuen Vorschriften betroffen sind, sollten jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehören:

  • Erfassung und Überprüfung der relevanten Daten: Unternehmen müssen zunächst sicherstellen, dass alle notwendigen Daten systematisch erfasst werden können. Dies erfordert häufig den Ausbau interner IT-Strukturen sowie die Implementierung spezifischer Reporting-Tools.
  • Definition klarer Nachhaltigkeitsziele: Ein Schwerpunkt wird hierbei auf die Klimaziele und die Reduktion von CO2-Emissionen gelegt.
  • Zusammenarbeit mit externen Prüfstellen: Es ist wichtig, frühzeitig qualifizierte Prüfer auszuwählen und die Zusammenarbeit zu koordinieren.

Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025: Herausforderungen und Chancen

Die Einführung der CSRD bringt für viele Unternehmen erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten, besonders für kleine und mittelständische Betriebe. Trotzdem bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung Chancen. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich umsetzen und offen darüber berichten, können sich als Marktführer positionieren. Die steigende Nachfrage nach ökologisch und sozial verantwortungsbewussten Firmen könnte ihnen langfristig Wettbewerbsvorteile verschaffen. Zudem verbessert die Berichterstattung die Risikoeinschätzung, indem Unternehmen frühzeitig Schwachstellen in ihren Lieferketten und Prozessen erkennen.

Fachanwalt.de-Tipp: Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, die neuen Anforderungen der CSRD umzusetzen, um Sanktionen und Imageverlust zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern kann helfen, die Rahmenbedingungen richtig zu interpretieren und strategisch zu planen.

Fazit

Die neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025 bedeuten für viele Unternehmen eine Umstellung, eröffnen aber auch Chancen. Transparente Berichte über ökologische und soziale Aspekte werden nicht nur von der EU gefordert, sondern zunehmend auch von Investoren und Kunden erwartet. Unternehmen, die den Wandel frühzeitig annehmen, können sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Symbolbild: © Pflügler Photo - stock.adobe.com

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