Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Darlehen widerrufbar! Jetzt Chance zum Vertragsausstieg ergreifen!

 

 

 

Gute Nachricht für tausende von Darlehensnehmern vom Landgericht Ellwangen! Landgericht Ellwangen: Banken belehren fehlerhaft in Ihren Darlehensverträgen! Jetzt Widerrufsjoker ziehen!

Das Landgericht Ellwangen hat jüngst entschieden, dass Banken, welche nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers hinweisen, vor einer Flut nachträglicher Darlehenswiderrufe betroffener Darlehensnehmer stehen könnten (LG Ellwagen, Urt. v. 25.01.2018 - 4 U 232/17).

Häufig findet sich in Ziff. 2 der Darlehensbedingungen "Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung" kein hinreichender Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers. Nach dieser Regelung kann der Darlehensnehmer sein Verbindlichkeiten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, was einer jederzeitigen Ablösungsmöglichkeit entspricht. Diese erfolgt jedoch im Gegensatz zu einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.seitens des Darlehensnehmers und steht daher einem außerordentlichen Kündigungsrecht nicht gleich.

Diese Entscheidung eröffnet tausenden Darlehensnehmern die Chance, aus ihren hoch verzinsten Altdarlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung über den sog. "Widerrufsjoker" auch heute noch auszusteigen und sich günstig bei einer Drittbank zu refinanzieren.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen als Darlehensnehmer bundesweit gegenüber Banken.

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