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Darlehenswiderruf jetzt? Sind Sie Verbraucher?

Sie sind Darlehensnehmer und wollen Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation oder fehlerhaften Pflichtangaben der Bank widerrufen?

Dies setzt voraus, dass Sie Verbraucher - und nicht Unternehmen - sind. Hierfür ist grundsätzlich Voraussetzung, dass der mit den Darlehensmitteln verfolgte Zweck ein lediglich dem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft gewesen ist (BGH, NJW 2007, 2519).

Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Der Darlehensnehmer muss also darlegen und beweisen, dass mit dem Rechtsgeschäft tatsächlich objektiv ein privater Zweck verfolgt worden ist (OLG Celle, Beschl. v. 19.06.2017, 3 U 77/17).

Probelmatisch sind regelmäßig Fälle, wo das Darlehen zur Finanzierung mehrerer Immoblilien eingesetzt werden sollte. Unerheblich ist, dass der Darlehensnehmer mit den Immobilien keinen Handel betreiben will und nach seinem Vorbringen der Erwerb im Wesentlichen der Vermögensbildung und Absicherung im Alter dienen soll. Denn die Bildung von Vermögen ist sowohl aus privaten als auch aus gewerblichen Tätigkeiten möglich, mithin kein Indiz für die eine oder andere Vorgehensweise.

Unerheblich ist, ob die darlehensausreichende Bank den Darlehensvertrag auf Vertragsformularen angeboten hat, die sie auch für Verbraucher verwendet.

Nach § 13 in der bis zum 13.06.2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Hieraus folgt: Die Frage, ob Sie als Darlehensnehmer Unternehmer oder Verbraucher sind, ist häufig durch Auslegung zu ermitteln. Ein Widerrufsrecht steht grundsätzlich nur dann zu, wenn der Darlehensnehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Wir prüfen Ihrenn Darlehensvertrag auf eine etwaige Widerrufsmöglichkeit - dies auch Jahre nach Vertragsschluss. Dies bundesweit und zeitnah! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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